Kurzarbeit - Krankengeld

27. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
stihl
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Kurzarbeit - Krankengeld

Hallo, leider habe ich bislang keine passende Antwort in den Beiträgen gefunden. Mein Problem: Am 10.03.2020 kündigt der Arbeitgeber (AG) an, dass auf die KW 13 Kurzarbeit auf unbestimmte Zeit bei der Arbeitsagentur beantragt wird. Am 12.03.2020 erlitt ich bei einem unverschuldeten Betriebsunfall eine derartig schwere Verletzung, dass ich operiert werden musste und seit diesem Tag nun krankgeschrieben bin. Die Krankheit dauert sicher länger als 6 Wochen (komplizierte Handverletzung). Ich bin auch schon längere Zeit in diesem Betrieb, also länger als 4 Wochen. Nun teilt mir mein AG mit, dass er mich rückwirkend zum 01.03.2020 in die Kurzarbeit gemeldet hat, darf er das? (Ist ja 10 Tage vor der schriftlichen Ankündigung durch den AG.) Wie würde sich nun mein Krankengeld berechnen? (Aus dem Kurzarbeitergeld oder aus dem normalen Gehalt vor dem Unfall?). Vielen Dank, ihr seid meine letzte Hoffnung, da ich bei der Krankenkasse bislang niemanden telefonisch erreicht habe und der AG etwas abblockt. Leider. Danke Susi

-- Editiert von stihl am 27.03.2020 06:37

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Sowohl Krankengeld als auch Arbeitslosengeld werden durch das Kurzarbeitergeld nicht reduziert. Du wirst also so gestellt, als hättest du normal (voll) gearbeitet.

Hast du denn überhaupt in der Zeit vor deinem Unfall weniger gearbeitet?

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#2
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Im nachstehenden link ist das sehr übersichtlich erläutert.


https://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_krankheit.html

0x Hilfreiche Antwort

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