Hallo!
Bei unserer Firma läuft z.Zt Kurzarbeit mit 35% also 4 x 2 Tage KUG..
Nun war ein Kollege 2 Wochen krank...Ihm wurde innert dieser 2 Wochen die 8 KUG Tage angerechnet trotz AUB. Jetzt wo er wieder da ist soll er 2 Wochen voll (5 Tage) durcharbeiten, die Frage ist jetzt ob sowas rechtens ist?
M.E.n ist das kein Problem ob er jetzt innerhalb von 4 Wochen je 2 Tage zuhause bleibt oder wenn er krank ist der AG ihm in dieser Zeit die KUG Tage zuteilt, da ja so oder so in den ersten 6 Wochen der Lohn vom AG weitergezahlt wird.
Das Merkblatt der ARGE lässt sich dazu nicht aus, nur zu Schulungsmaßnahmen und Urlaub etc.
Gruß
Abdul
Kurzarbeit / Krankheit
17. März 2009
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Frage vom 17. März 2009 | 23:24
Von
Status: Schüler (235 Beiträge, 56x hilfreich)
Kurzarbeit / Krankheit
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#1
Antwort vom 18. März 2009 | 12:47
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... ich verstehe die Frage nicht: alle anderen arbeiten Kurzzeit, nur der Kollege soll arbeiten, als gäbe es keine Kurzzeit??
#2
Antwort vom 18. März 2009 | 18:55
Von
Status: Schüler (235 Beiträge, 56x hilfreich)
Ja...äh, nein
Die Frage ist darf der AG bei gemeldeter AU in der Zeit wo die AU besteht dort die Kurzarbeitstage für den kompletten Monat verrechnen?
Gruß
Abdul
Und jetzt?
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