Kurzarbeit Minijobber, Lohnfortzahlung bei Kündigung

20. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
MiniJobber1991
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit Minijobber, Lohnfortzahlung bei Kündigung

Hallo, ich arbeite seit Juni 2018 auf 450,00€-Basis in einem kleinen Familienunternehmen. Im März musste dieses aufgrund der Corona-Pandemie die Arbeit niederlegen. Da ich als Minijobber keinen Anspruch auf Kurzarbeitsgeld besitze und mein Chef mir erstmal keine Arbeit mehr bieten konnte, hat er mich entscheiden lassen, ob ich auf freiwilliger Basis für März bis Mai "Kurzarbeitsgeld" in Höhe von 50€ erhalten möchte oder ob er mir kündigen soll. Da ich nach Ende der Pandemie gerne wieder in diesem Unternehmen einsteigen wollte, habe ich mich für das 3 monatige "Kurzarbeitsgeld" entschieden. Diese Absprache fand telefonisch statt, es ist nichts schriftlich festgehalten worden.
Jetzt kann mir der Chef immer noch keine Arbeit anbieten, da der Betrieb immer noch nur sehr eingeschränkt wieder hochfährt. Ich erhalte demzufolge seit Ende Mai kein Geld mehr und bin auch zu Ende Mai von meinem Arbeitgeber aus der Sozialversicherung abgemeldet worden (Grund 30), da ich über einen Monat kein Entgeld erhalten habe. Eine Kündigung gab es nicht. Da mir leider keiner sagen kann, wie lange es noch dauert, bis ich wieder arbeiten könnte, möchte ich nun den Vertrag kündigen. Die Frage die sich mir nun stellt, ist ob im Zeitraum meiner Kündigungsfrist einen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe oder ob durch die damals freiwillige "Kurzarbeit" dieser Anspruch verflogen ist.
Ich bedanke mich schon mal für jede Form der Hilfe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Eine Kurzarbeit wurde nicht vereinbart. Eine Ersatzleistung Kurzarbeitergeld wurde nicht gezahlt.
Eine telefonische Vereinbarung über die Zahlung von 50,- für 3 Monate ist unstreitig.
Diese 50,- sind kein Lohnersatz. Man kann das nennen, wie man will.
Vielleicht hat der AG dich freigestellt .

Eine Kündigung hat der AG nicht ausgesprochen.
Du bist noch immer dort beschäftigt, bis zum letzten Tag. Bis dahin steht dir der vereinbarte Lohn lt. Arbeitsvertrag zu.
Ebenso der Urlaub.

So sehe ich das.

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