Sehr geehrte Mitglieder des Forums,
an erster Stelle habe ich eine Frage zum Thema „Kurzarbeit“ und der telefonischen Erreichbarkeit während der Kurzarbeit über das Geschäftshandy. Um die Beurteilung meiner Situation und die Hilfestellung durch Euch zu erleichtern, schilde ich kurz meinen Fall:
Ich arbeite in einer kleinen Unternehmensberatungsgesellschaft in der auf Grund der schlechten Auftragslage seit April 2009 Kurzarbeit vorherrscht. Mein Arbeitgeber fordert von seinen Consultants – und damit auch von mir –, dass auch an Tagen an denen kurzgearbeitet wird, das Bürotelefon auf das Geschäftshandy umgeleitet wird und wir über das Geschäftshandy zu den Geschäftszeiten erreichbar sein sollen. Nun würde mich interessieren, ob dies überhaupt zulässig ist. Denn immerhin ist man damit u. a. auch ständig für Kunden erreichbar. Dass man an Tagen an den kurzgearbeitet wird, über sein privates Telefon für den Arbeitgeber erreichbar sein muss, ist mir bekannt.
An zweiter Stelle geht es um den Jahresurlaub für das Jahr 2010. Mein Arbeitgeber verlangt von seinen Arbeitnehmern dass sie im ersten Halbjahr 50% ihres Jahresurlaubes abfeiern. Auch hier würde mich interessieren, ob dies überhaupt zulässig.
Vielen Dank im Voraus für Eure fundierten Antworten.
Viele Grüße
S. Christian Mayer
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Kurzarbeit: Telefonische Erreichbarkeit und Urlaub
25. Februar 2010
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Frage vom 25. Februar 2010 | 19:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit: Telefonische Erreichbarkeit und Urlaub
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#1
Antwort vom 26. Februar 2010 | 09:40
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 1992x hilfreich)
zum urlaub: ja, das ist zumutbar und widerspricht nicht geltendem recht.
wenn das telefon auf dich umgeleitet wird, leistest du wahrscheinlich rufbereitschaft. schau in deinen vertrag, ob rb angeordnet werden kann. rb sollte dann aber auch förmlich angeordnet - und auch bezahlt - werden.
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