Guten Tag,
ich hoffe mir kann in dem Fall jemand helfen.
Mal angenommen,
ein AN bekommt zum Monatsende ein Schriftstück zur Unterzeichnung vorgelegt, sich mit Kurzarbeit im Unternehmen einverstaden zu erklären. Das Schriftstück ist 6 Wochen zurückdatiert. Er Unterzeichnet nicht, widerspricht per Einschreiben.
Es existiert kein Betriebsrat, keine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag.
Der Arbeitsvertrag wurde unterzeichnet aber nie ausgehändigt.
In den zurückliegenden 6 Wochen viel kein Arbeitsausfall an.
Der Arbeitnehmer wird trotzdem nach KUZ für das laufende Monat abgerechnet.
Er befindet sich in der Probezeit. Wie soll er bei solch einem Verhalten vorgehen?
Der Arbeitgeber stellt auf stur und droht bei Problemen einfach mit Nichtzahlung des Geahlts.
Kann der AG in dem Fall Kurzarbeit einführen? Was kann der AN in dem Fall machen?
Kurzarbeit - Was kann der AN in dem Fall machen?
7. Juni 2009
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Frage vom 7. Juni 2009 | 11:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit - Was kann der AN in dem Fall machen?
#1
Antwort vom 7. Juni 2009 | 13:27
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2013x hilfreich)
rechtlich ist doch eigentlich alles klar: keine unterschrift - keine vertragsänderung.
die schwäche des AN und seiner position liegt in der probezeit
Und jetzt?
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