Hallo,
in meiner Firma wurde kurzfristig anfang vergangener Woche Kurzarbeit eingeführt. Ich soll auf einer Liste unterschreiben, dass ich damit einverstanden bin. Jetzt meine Frage dazu:
Was passiert bzw was kann es für Folgen haben, wenn ich mich damit nicht einverstanden erkläre?
Kurzarbeit - Was passiert wenn ich mich damit nicht einverstanden erkläre?
16. Februar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 16. Februar 2008 | 16:30
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit - Was passiert wenn ich mich damit nicht einverstanden erkläre?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. Februar 2008 | 10:11
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... zunächst einmal ist es ja sache des ag zu entscheiden, ob er kurzarbeit etc. einführt. siehe dazu u.a.
http://www.vnr.de/vnr/personalfuehrung/personalmanagement/praxistipp_22230.html
was deine unterschrift soll und bewirkt, müsste dir auch dein ag erklären - dann mag sich die frage stellen, was eine verweigerung der unterschrift bedeuten kann.
Und jetzt?
Schon
266.373
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten