Kurzarbeit Werkstudent

28. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Willy Wilson 123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit Werkstudent

Hallo liebe Leute,

folgendes Anliegen: ich bin zurzeit Werkstudent in einem Unternehmen und seit April wurde Kurzarbeit angemeldet. Ich war mir sehr sicher dass ich kein Kurzarbeit beziehen darf , da ich nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahle, deswegen hab ich mich bei denen im Büro gemeldet und dies geschildert, doch mir wurde gesagt , dass ich mir keine Sorgen machen soll und aufjedenfall dass Kurzarbeitergeld bekomme.
Also hab ich den Vertrag im April unterschrieben zur Kurzarbeit bis Ende Juni und habe jetzt gestern erfahren dass ich das Geld doch nicht bekomme und die einen Fehler gemacht haben, ohne mir vorher Bescheid zu geben. Natürlich jetzt blöd für mich , da ich keinen anderen Job habe und ich mich darauf verlassen habe....Trotz Fehler seitens denen hab ich ja einen gültigen Vertrag unterschrieben.... nun meine Frage ob ich dagegen vorgehen kann und die mir dass trotzdem jetzt aus eigener Tasche zahlen müssen , da ich einen gültigen Vertrag mit denen quasi besitze und das deren Schuld ist... würde mich über eine Antwort freue




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40211 Beiträge, 6550x hilfreich)

Zitat (von Willy Wilson 123):
nun meine Frage ob ich dagegen vorgehen kann und die mir dass trotzdem jetzt aus eigener Tasche zahlen müssen
Ja, du kannst den vollen Lohn vom AG einfordern.
Zitat (von Willy Wilson 123):
und habe jetzt gestern erfahren dass ich das Geld doch nicht bekomme
Wie viel sollst du denn überhaupt bekommen? Hat dein AG dir das gesagt?

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#2
 Von 
Willy Wilson 123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

60 prozent vom Nettolohn laut vertrag den ich unterschrieben habe.... rechtlich gesehen darf ich als Werkstudent nichts bekommen, aber habe ja jetzt diesen Kurzarbeitvertrag der bis Ende Juni gültig ist, sozusagen deren Fehler die sollten das eigentlich wissen... also sicher dass dir mir das jetzt zahlen müssen?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40211 Beiträge, 6550x hilfreich)

Ich habe deine Frage verstanden.
Ich habe geantwortet: Ja, du kannst den vollen Lohn vom AG einfordern.

60% vom NL ist das Kurzarbeitergeld. Wenn du aber KEIN Kurzarbeitergeld bekommst (weil du Werkstudent bist)---was bekommst du denn dann?

Wie viel hast du für April bekommen?

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#4
 Von 
Willy Wilson 123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe für den april genau diese 60 prozent bekommen, deswegen verwundert mich das woher das geld kommt , und gestern der anruf sorry haben uns vertan , du kriegst nichts da du nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlst,... irgendwas stimmt da aufjdenfall nicht

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40211 Beiträge, 6550x hilfreich)

Zitat (von Willy Wilson 123):
irgendwas stimmt da aufjdenfall nicht
Das stimmt. Da stimmt was nicht.

Warte doch bitte einfach ab, was dein AG dir schreibt. Dann kannst du hier wieder fragen.

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#6
 Von 
Willy Wilson 123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke dir vielmals für deine antowort,... habe jetzt grade noch im bürgerbüro zum Thema Arbeitsrecht angerufen und mir wurde das bestätigt, dass ich nach einem bestimmten paragraphen anspruch auf Lohnfortzahlung habe und nämlich das volle gehalt bekommen müsste... mache ich mich da weiter schlau :)

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#7
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(773 Beiträge, 136x hilfreich)

Zitat (von Willy Wilson 123):
ich habe für den april genau diese 60 prozent bekommen, deswegen verwundert mich das woher das geld kommt , und gestern der anruf sorry haben uns vertan , du kriegst nichts da du nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlst,... irgendwas stimmt da aufjdenfall nicht


Bei Kurzarbeitergeld ist es ja so, das dein Arbeitgeber dir das erstmal auszahlt (was bei dir im April wohl passiert ist) und danach bekommt der Arbeitgeber das Geld vom Staat zurück.

Vermutlich ist da erst aufgefallen, das es kein Geld vom Staat für dich gibt, weil du nicht anspruchsberechtigt bist.

Es gibt allerdings kein Verbot dir Geld zu zahlen, nur gibt es eben kein Kurzarbeitergeld vom Staat. Aber freiwillig kann dein Arbeitgeber dir jeden beliebigen Betrag zahlen.

Ich fürchte die könnten noch auf die Idee kommen, das Geld vom April zurück zu verlangen. Da solltest du dann vorsichtig aggieren und nicht einfach was akzeptieren.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129791 Beiträge, 41391x hilfreich)

Zitat (von Willy Wilson 123):
du kriegst nichts da du nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlst,..

So ist die Rechtslage, wer nich tin die Versicherung einzahlt bekommt auch keine Leistungen aus der Versicherung.



Jetzt kommt es halt darauf an, was genau in den vertraglichen Vereinbarungen steht - eventuell hat man Glück und der Arbeitgeber muss doch was zahlen...



Zitat (von Anami):
Ich habe geantwortet: Ja, du kannst den vollen Lohn vom AG einfordern.

Klar. Einfordern kann man, denn einfordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das einfordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40211 Beiträge, 6550x hilfreich)

Zitat (von Willy Wilson 123):
mache ich mich da weiter schlau
Noch schlauer? Fakt ist, Werkstudenten haben keinen KuG-Anspruch.
Bitte nicht so viel telefonieren. Vor allem dem AG am Telefon nicht zu viel erzählen.
Der weiß es doch, du weißt es auch...es wird alles ausgeglichen werden.

Bisher hast du lediglich eine offenbar zu Unrecht erhaltende Zahlung erhalten bzw. nur die Höhe stimmt nicht..

Ich meine, das ist kein Grund, nun alle möglichen Hotlines glühen zu lassen.

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#10
 Von 
Willy Wilson 123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich weiß, dass ich keinen KuG-Anspruch habe, es geht viel mehr darum, dass die mir den Lohn weiterzahlen müssen, hab grade mit meinen Anwalt gesprochen und er hat mir das ebenso bestätigt wie die Leute vom Amt. .. und ich denke er hat bisschen mehr Ahnung als du :)

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40211 Beiträge, 6550x hilfreich)

Zitat (von Willy Wilson 123):
und ich denke er hat bisschen mehr Ahnung als du
Das hat er garantiert. Der ist ja Anwalt. Ich habe dir ja auch nur geschrieben:
Zitat (von Anami):
Ja, du kannst den vollen Lohn vom AG einfordern.
Zitat (von Anami):
Ich habe geantwortet: Ja, du kannst den vollen Lohn vom AG einfordern.
Zitat (von Anami):
Fakt ist, Werkstudenten haben keinen KuG-Anspruch.
Zitat (von Anami):
Der weiß es doch, du weißt es auch...es wird alles ausgeglichen werden.


Zitat (von Willy Wilson 123):
es geht viel mehr darum, dass die mir den Lohn weiterzahlen müssen,
Eben. Weil du Werkstudenten-Lohnanspruch und nicht KuG-Anspruch hast.
Was hast du an meinen Antworten nicht verstanden?
----------------------------------------------
Zitat (von Harry van Sell):
insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Und bitte, was hast du nicht verstanden an:
Zitat (von Willy Wilson 123):
..., und gestern der anruf sorry haben uns vertan , du kriegst nichts da du nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlst,..
Die Gegenseite = AG hats schon gerafft.
Der TE evtl. trotz Recherche noch nicht, dass ihm der volle Lohn als Werkstudent zusteht.

Dass er das du kriegst nichts am Telefon evtl. auch nicht richtig verstand...ist nur meine Spekulation.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34427 Beiträge, 17800x hilfreich)

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das einfordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0. Der Arbeitsvertrag pflegt da als Grundlage zu genügen - schließlich ist der AG im Annahmeverzug.
Der TE evtl. trotz Recherche noch nicht, dass ihm der volle Lohn als Werkstudent zusteht. Doch, hat er, weil seine Recherche das ergeben hat (siehe Antwort Nr. 6).

-- Editiert von muemmel am 28.05.2020 15:25

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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