Kurzarbeit - Zweifel an der Rechtmäßigkeit

6. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Paddelskate
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit - Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Mein Arbeitgeber hat heute mitgeteilt, dass zwei Abteilungen des Betriebes in Kurzarbeit gehen müssen. Die Abteilung, in der ich arbeite, muss 25 % weniger arbeiten. Begründung, extremer Auftragsrückgang in Februar/März.

In jedem Jahr ist in unserer Abteilung ein erheblicher Auftragsrückgang zu verzeichnen. Wir arbeiten im Importsektor, nach Chinese New Year gibt es immer diesen Auftragsrückgang. Seit zwei Woche kommen Aufträge ohne Ende rein. Die letzte Woche musste ich reichlich Überstunden machen, um die Arbeit bewältigen zu können.
Insofern ist die Argumentation meines AG völlig unrichtig.

Wenn ich den Vertrag zur Kurzarbeit nicht unterschreibe, bekomme ich meine Kündigung. Meinem Chef ist es egal ob so etwas Rechtens ist. Kommt er vor einem Arbeitsgericht nicht durch werden solche Kollegen weg gemobbt. Nichts kann bewiesen werden, gesundheitlich hält das keiner durch.

Unterschreibe ich den Vertrag und arbeite ganz normal weiter, befürchte ich, dass man mich belangen kann, da ja ich auch betrogen habe. Letztendlich hätte ich dann ohne Entgelt gearbeitet.

Erledige ich meine Kundenaufträge nicht vernünftig, ja - dann droht wirklich ein Auftragsverlust.

Hier wird also auf dem Rücken der Arbeitnehmer dem Betrug von gewissenlosen Unternehmern Tür und Tor geöffnet. Gibt es irgendwo eine Anlaufstelle, wo man anonym auf solche Versuche hinweisen kann? Es kann doch nicht sein, dass sich ein Unternehmer in so einer Krise an seinen Mitarbeitern und der Allgemeinheit bereichern kann?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7128 Beiträge, 1492x hilfreich)

Sie sind sich anscheinend sehr sicher, dass das Unternehmen derzeit wirtschaftlich gut darsteht. Und dass andere Abteilungen ebenfalls sehr gut laufen ... was?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Paddelskate
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das Unternehmen steht gut da. Die Auftragslage in der Abteilung in der ich arbeite ist gut. Einen Einbruch wegen COVID-19 ist in der Abteilung nicht bemerkbar. Eine Abteilung, die Auftragsverluste hat, ist überhaupt nicht von Kurzarbeit betroffen, nicht ein Mitarbeiter. Die dritte Abteilung hat Einbußen. Die Kollegen haben eine Kürzung von 50 %. Wie hoch diese sind kann ich rausfinden. Dürfte da aber nur zwei Gruppen betreffen.

Die Frage kam recht aggressiv rüber. Gibt es dafür einen Grund?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Paddelskate):
Einen Einbruch wegen COVID-19 ist in der Abteilung nicht bemerkbar.

Irrelevant.
Den meisten Mitarbeitern fehlt der Überblick über die Gesamtsituation, insbesondere was das kurz- und mittelfristige angeht.



Wer von der Unrechtmäßigkeit einer Maßnahme überzeugt ist, kann mit entsprechender Argumentation eine gerichtliche Prüfung herbeiführen. Dann könnte der Arbeitgeber gezwungen sein, die Karten auf den Tisch zu legen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7128 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat (von Paddelskate):
J

Die Frage kam recht aggressiv rüber. Gibt es dafür einen Grund?


Och das liegt einfach am Unterton im Eingangsposting von Ihnen

Zitat:
Hier wird also auf dem Rücken der Arbeitnehmer dem Betrug von gewissenlosen Unternehmern Tür und Tor geöffnet. Gibt es irgendwo eine Anlaufstelle, wo man anonym auf solche Versuche hinweisen kann? Es kann doch nicht sein, dass sich ein Unternehmer in so einer Krise an seinen Mitarbeitern und der Allgemeinheit bereichern kann?[/quote]

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Hallo paddleskate,

wenn dein AG dich in 25 Kurzarbeit schickt, brauchst du ja nicht nur 75 % deiner Arbeitszeit ableisten und nicht 100 % oder 110% (Überstunden)
Wenn du dann aber 100 % im Unternehmen warst und der AG auf deiner Abrechnung 25 % KUG abrechnet kannst du das gerne der ARGE melden.

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