Guten Tag,
vorab wünsche ich euch allen einen guten Rutsch in das nächste Jahr.
Ich habe da eine wahrscheinlich für Profis sehr einfach zu beantwortende Frage:
Bei uns in der Arbeit war im November und Dezember Kurzarbeit angemeldet.
Für mich war NUR Freitags Kurzarbeit ausgemacht und Montag - Donnerstag normale Arbeit.
In einer Woche war ich Montag - Mittwoch vom Arzt krankgeschrieben.
Auf der Lohnabrechnung wurden nun anstatt nur den 4 Freitagen auch die 3 Krankheitstage zu
der Kurzarbeit dazugezählt was natürlich eine deutliche Lohnreduzierung bedeutet.
Laut unserem Chef ist das gesetzlich so vorgegeben das Krankheitstage (auch außerhalb der ausgemachten
Kurzarbeitstage) als Kurzarbeit abgerechnet werden.
Irgendwie kann ich das nicht glauben. Ich hätte der Kurzarbeit nie zugestimmt wenn vorab dieses Vorgehen
bekannt gewesen wäre.
Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand kurz Rückmeldung geben könnte ob mein Chef da die Wahrheit spricht.
Schöne Grüße
Frank der Kurzarbeiter
Kurzarbeit an Krankheitstagen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das geht so nicht. Grundsätzlich gilt bei Krankheit das Lohnausfallprinzip. Ist ein Arbeitnehmer während des Kurzarbeitszeitraums arbeitsunfähig krank, so hat er nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Entgeltfortzahlung in der Höhe, wie er ihn ohne die Krankheit verdient hätte. Der Entgeltanspruch vermindert sich daher in gleichem Umfang wie bei den arbeitsfähigen Mitarbeitern.
Das heißt aber auch: wird in einem Betrieb so verkürzt gearbeitet, dass die Arbeit inder letzen Woche eines Monats ganz oder nur an bestimmten Tagen ausfällt, so hat ein Mitarbeiter, der während dieser Zeit erkrankt, ebenso wie seine gesunden Kollegen keinen Lohn- bzw. Gehaltsanspruch gegen den Arbeitgeber, sondern nur auf KuG. Wen er aber in der Zeit krank wird, wo eigentlich voll gearbeitet wird, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
-- Editiert von User am 28. Dezember 2022 10:24
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Vielen Dank schon mal für die schnellen Antworten
Ich dachte mir schon das die mich abzocken wollen. Ist leider nicht das erste mal.
Gibt es irgendwie eine schriftliche Stelle dazu in irgendwelchen Gesetzen die ich meinem Chef vorlegen kann?
Schöne Grüße
Frank
ZitatGibt es irgendwie eine schriftliche Stelle dazu in irgendwelchen Gesetzen die ich meinem Chef vorlegen kann? :
Ist mir keine bekannt, jedenfalls gibt es keine Vorschrift, die es ausdrücklich so regelt. Es ist ein zusammenspiel mehrerer Regelungen und den zugrunde liegenden Prinzipien. Vielleicht gibt es im Netz irgendwo eine Erläuterung, die diesen Fall abbildet, z.B. hier https://www.adata.de/blog/krank-und-kurzarbeit/
Ansonsten bliebe erstmal nur die Möglichkeit, bei ihrem AG schriftlich den ausstehenden Lohn einzufordern.
Vielen Dank Holperik,
leider glaube ich nicht das mein Chef mit dieser Adata Erläuterung überzeugt werden kann.
Dort sind ja 4 Fälle abgebildet:
Krank vor der Kurzarbeit und drei mal während der Kurzarbeit.
Was wird als Kurzarbeit verstanden? Der ganze Monat? Nur die einzelnen Freitage?
Für mich scheint der wichtige Unterschied zu sein das die 3 Krankheitstage auf Wochentage
gefallen sind die definitiv nicht als Kurzarbeit ausgemacht wurden.
Wenn jetzt jedoch der gesamt Monat als Kurzarbeit behandelt wird dann wäre ich ja letztlich doch
während der Kurzarbeit krank gewesen.
Ich tue mir da leider immer sehr schwer solche Sachverhalte nachzuvollziehen und leider nutzt
das mein Chef immer wieder aus.
Wenn ich ihm schwarz auf weiß etwas vorlegen kann dann beschäftigt er sich mit der Angelegenheit.
Ansonsten höre ich immer nur das das so stimmt und er keine Zeit hat um da nachzusehen.
Trotzdem Danke schonmal
-- Editiert von User am 28. Dezember 2022 12:20
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