Kurzarbeit auf Abruf

12. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)
Kurzarbeit auf Abruf

Hallo Experten,

mein AG, hat wie so viele AG in diesen Tagen Kurzarbeit angemeldet. Dabei ist unklar, wie viel wir kurzarbeiten müssen. Der AG möchte sich hier größtmögliche Flexibilität sichern, was angesichts der Situation durchaus nachvollziehbar erscheint. Die Vorgehensweise des AG ist aktuell so, dass er uns z.B. auf Kurzarbeit 0 setzt und jeweils am Abend per E-Mail mitgeteilt wird, wenn dieser Zustand sich ändert bzw, wir arbeiten sollen.

Nun ist es für uns aktuell schwierig die Kinderbetreuung sicherzustellen (Kitas und Schulen sind ja zu), so dass wir privat eine Kinderbetreuung organisieren müssen, wenn wir arbeiten gehen. Ist es unter diesen Umständen zulässig, dass wir erst am Vorabend erfahren, wenn wir am nächsten Tag arbeiten müssen? Ich bekomme so rasch doch keine Kindernbetreuung organisiert.

Hat wer Ideen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ... jeweils am Abend per E-Mail ...

Die Ankündigungsfrist ist viel zu kurz. Wenn man die Regeln für 'Arbeit auf Abruf' zugrunde legt, müssen es auf alle Fälle 4 Tage Vorlauf sein.

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#2
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Soeben bin ich informiert worden, dass für mich heute keine Arbeit da ist und ich deshalb für heute wieder nach Hause geschickt werde. Die Zeit, wird entsprechend mit Kurzarbeit 0 gewertet. Grund ist ein Serverausfall, der absehbar war, weil Investitionen zu lange aufgeschoben wurden. Als ich angemerkt habe, dass ich das nicht in Ordnung finde, von jetzt auf gleich auf 0 gesetzt zu werden, erklärte mir mein Vorgesetzter, dass er im Falle meines Unverstädnisses "Konsequenzen für die Planung der nächsten Monate ziehen werde und damit dann noch weniger Arbeitszeit geplant werde."
Gibt es gegen die Willkür im Rahmen der Kurzarbeit irgendein rechtliches Mittel? Man streicht die Arbeit zusammen, um Kosten zu sparen, die Arbeit ist da, sie wird lediglich geschoben auf die Urlaubszeit, weil sich da eh die Kurzarbeit nicht rechnet, wenn die Belegschaft ihren Jahresurlaub nimmt.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Das freilich ist eine Frage für sich, wie weit man sich durch Drohungen einschüchtern lässt. Fakt ist, dass der Arbeitgeber die Zeit gutzuschreiben hat, wenn er einen Arbeitnehmer nach Hause schickt, der eigens zum Arbeiten angerückt war.

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#4
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 60x hilfreich)

Kurzarbeit 0 heißt aber auch gar nicht arbeiten.

Ich kenne das aber eher so: Man wird z.B. für einen bestimmten Zeitraum auf Kurzarbeit 50 gesetzt. Man arbeitet in diesem Zeitraum statt 40 Std nur 20 Std pro Woche.
Wie der Arbeitgeber die 20 Std auf die üblichen Wochenarbeitszeiten aufteilt, ist seine Sache. D.h. wenn du heute 0 Stunden arbeitest ist das ok. Dass du zur Arbeit erscheinst, und dann wieder weggeschickt wirst aber nicht.

Zitat (von blaubär+):
Die Ankündigungsfrist ist viel zu kurz. Wenn man die Regeln für 'Arbeit auf Abruf' zugrunde legt, müssen es auf alle Fälle 4 Tage Vorlauf sein.

Zitat (von blaubär+):
Fakt ist, dass der Arbeitgeber die Zeit gutzuschreiben hat, wenn er einen Arbeitnehmer nach Hause schickt, der eigens zum Arbeiten angerückt war.


Es sollte doch eine Woche vorher absehbar sein, wann du eingesetzt wirst. Du hast ja keine Rufbereitschaft.
Und Einsatzzeiten per e-mail? Ist nie angekommen. Dann muss der AG halt den Postweg bemühen. Und das dauert länger.

car4000

Signatur:

- car4000 -

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von s.soeldner):
Soeben bin ich informiert worden, dass für mich heute keine Arbeit da ist
Darf ich fragen, wie das in den letzten Wochen praktiziert wurde? Du hattest am 12.5. vorab gefragt.
Zitat (von s.soeldner):
Grund ist ein Serverausfall
Du wurdest gestern abend per e-mail zu heute morgen *bestellt*? Und wegen des Serverausfalls heute morgen wieder nach Hause geschickt in weitere KA Null?

Serverausfall passiert durchaus mal.
Zitat (von s.soeldner):
Man streicht die Arbeit zusammen,.....
Mit der Kurzarbeit und dem Urlaub usw... bitte nochmal sortieren.
Zitat (von s.soeldner):
Gibt es gegen die Willkür im Rahmen der Kurzarbeit irgendein rechtliches Mittel?
Welche Willkür? Gegen die e-mail am Abend vor dem Einsatztag kann man sich wehren. Die *Vorlaufzeit* ist noch immer zu kurz.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

So ganz am Rande:
Die Bemerkung des Chefs "..., dass er im Falle meines Unverständnisses "Konsequenzen für die Planung der nächsten Monate ziehen werde und damit dann noch weniger Arbeitszeit geplant werde" könnte auch Mal als Nötigung verstanden werden. Das wäre dann aber eine andere Baustelle.
Ich bin jedenfalls immer wieder baff, auf welche Ideen AG da und dort kommen ....

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#7
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Also, wir haben "flexible Kurzarbeit", das bedeutet, wir werden eingesetzt, wenn wir gebraucht werden. Wir haben am Monatsanfang ein Zeitbudget bekommen, so was, wie:
- täglich eine halbe Stunde für das Lesen von Anfragen
- täglich 2 Stunden Test,
- täglich 0.5 Stunden Beantworten von Fragen der Kollegen,
- Projekt 1 4 Stunden,
- Projekt 2 2Stunden etc.

Das Ganze wird dann hochgerechnet auf eine durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag und die bin ich bisher auch arbeiten gegangen. Der AG behielt sich aber das Recht vor, mir am Vorabend mitzuteilen, dass wir entweder gar nicht kommen sollen, oder voll arbeiten oder Überstunden machen sollen - größtmögliche Flexibilität in Corona-Zeiten eben. Für den aktuellen Monat arbeite ich nach Answeisung 6 h am Tag also um die 70 % meiner vertraglichen Arbeitszeit. Das wechselt aber durchaus auch im Monat - am Mittwoch hieß es, wir sollten uns in dieser Woche für einen großen Test bereithalten und Mehrarbeit leisten, nun hat man heute entscheiden, das Produkt nur punktuell zu testen und uns somit entsprechend weniger einzusetzen.

Aber wenn ich am Arbeitsplatz bin, feststelle, dass der Server eben ausfällt und dass dann dazu führt, dass er mich wieder nach Hause schickt und mein Stundenbudget damit noch weiter schrumpft, kann das doch nicht mein Problem sein. Ich bin ja da und will arbeiten und ihm fällt nun gerade ein, dass er durch den Serverausfall nix zu tun hat für mich und schickt mich wieder nach Hause. Mein Hinweis, dass ich ja die fehlenden Stunden an den restlichen Tagen der Woche nacharbeiten kann (wir sind ja nicht voll geplant), ließ er nicht gelten, wir arbeiten eh noch viel zu viel, er wollte uns viel stärker in KA bringen, daher sind die heutigen 6 h, die ich eigentlich arbeiten sollte und wollte damit gestrichen.

Grundsätzlich sind bei uns durch Corona keine Arbeiten entfallen. Die Kurzarbeit soll das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens senken, da das Management damit rechnet, dass vielleicht der ein oder andere Kunde im Laufe des Jahres nicht wie gewohnt in neue Projekte investiert. Bisher merken wir das nicht, sondern haben eigentlich ein ganz normales Arbeitsaufkommen. Dieses streicht man jetzt zusammen, bzw. schiebt es nach hinten, in die Monate Juli und August. In diesen Monaten lohnt sich für das Management die Kurzarbeit nicht, da da der Jahresurlaub der Kollegen ansteht und den muss der AG ja eh voll bezahlen. Jetzt aber April, Mai und Juni soll so wenig wie möglich gearbeitet werden, damit möglichst viel KA-Geld fließt. Ich denke ab September wird das dann genauso laufen, nur im Sommer, wo alle Kollegen 3 Wochen im Jahresurlaub sind, werden wir nahezu voll gehen, um den Urlaub der Kollegen zu kompensieren.

Ach ja, die Vorlaufzeit hatte ich natürlich auch angemahnt und auf den Passus für "Arbeiten auf Abruf" verwiesen. Die Antwort kam dann mit der Budgetierung der Aufgaben, womit ich ja erst mal leben konnte.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von s.soeldner):
kann das doch nicht mein Problem sein.
Ist es wohl auch nicht. Es fällt dem AG evtl. gerade wegen des plötzlichen Serverausfalls nicht ein, was du heute grad sonst noch machen könntest.
Also darf er dich durchaus nach Hause schicken. Er ist in diesem Falle der *Arbeitsorganisator*. Ob das höflich oder unhöflich, oder wie du meinst willkürlich geht, ---er weist oder ordnet an.
Oft genug ist es so: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück.

Du und andere AN sind natürlich keine Stühle, die man eben mal stapeln und in den Flur stellen kann o.s.ä.

Zitat (von s.soeldner):
Budgetierung der Aufgaben, womit ich ja erst mal leben konnte.
Sehr gut. Erledigt.
Zitat (von s.soeldner):
Ich bekomme so rasch doch keine Kindernbetreuung organisiert.
Auch erledigt? Schön.

Zitat (von s.soeldner):
Grundsätzlich sind bei uns durch Corona keine Arbeiten entfallen.
Den Überblick über die Entwicklung/Erhaltung des Unternehmens wegen der Pandemie-Auswirkungen solltest du bitte dem AG überlassen.

Was bleibt?

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#9
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Das er sich nicht an Absprache hält, sondern ich jetzt ohne Ankündigung mitgeteilt bekomme, dass ich weniger arbeiten darf, ganz so, wie es meinem AG beliebt. Ich habe einen Arbeitsvertrag und auf die Erfüllung dieses Vertrages habe ich ebenso, wie mein AG Anspruch oder? Wenn er mich in Kurzarbeit schickt, darf er das tun, ich hab ja auch zugestimmt. Aber dass ich jetzt jeden Morgen damit rechnen muss, ins Büro zu kommen und er schickt mich wieder heim? Das kanns ja nun auch nicht sein. Es hieß zu Monatsbeginn, ich solle 6 h am Tag arbeiten, so soll er mich bitteschön auch beschäftigen.

Wie kommst du eigentlich darauf "Wie man in den Wald hineinruft"? Die 40 Arbeitnehmer zeigen sich ausgesprochen entgegenkommend. Wir sind bereits seit 20 Jahren immer mal wieder mit dieser Situation konfrontiert und das Mittel der Wahl ist immer Kurzarbeit gewesen. Immer mal wieder in unterschiedlichen Schattierungen. Wie der AG das Unternehmen führt, ist mir schnuppe, so lange es nicht auf meine Kosten geht. Allerdings ist dies aktuell genau der Fall. Und selbst hier zeigen sich die Mitarbeiter kompromissbereit.

Ich finde nur dass er in dieser Situation den Bogen deutlich überspannt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von s.soeldner):
Ich finde nur dass er in dieser Situation den Bogen deutlich überspannt.
Ja, deine Meinung bleibt dir unbenommen. Ich hoffe mit dir, dass es nicht jeden Montag-Morgen eine mittlere Katastrophe mit Serverausfall geben wird.
Zitat (von s.soeldner):
Wie der AG das Unternehmen führt, ist mir schnuppe, so lange es nicht auf meine Kosten geht.
Du merkst doch gerade, dass es so nicht funktioniert.

Das mit dem Wald?
Möglich wäre: So, wie du deinem Vorgesetzten das mit dem Abruf und mit Serverausfall rüber gebracht hast--- so hat er seine Antwort zu dir rüber gebracht.
Jedenfalls stelle ich mir das so vor. Aber ich kann mich auch irren. :sweat:

Dass es schon mal Pandemie + Serverausfall gab, glaube ich nicht.

Zitat (von s.soeldner):
Aber dass ich jetzt jeden Morgen damit rechnen muss, ins Büro zu kommen und er schickt mich wieder heim?
Du fragst hier wieder Dinge an, die vielleicht kommen. So wie du am 12.5. gefragt hast.

Frag doch bitte wieder, wenn es Fakten gibt...ob er das darf und warum usw.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119626 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von s.soeldner):
Aber dass ich jetzt jeden Morgen damit rechnen muss, ins Büro zu kommen und er schickt mich wieder heim? Das kanns ja nun auch nicht sein.

Doch, das anbieten der Arbeitskraft ist sogar ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsvertrages, ohne das beträgt der Lohnanspruch 0,0 EUR.


Würde er es aus reiner Boshaftigkeit machen, wäre das was anderes, aber das müsste man dann nachweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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