Antwort vom 27.11.2020 | 18:50
Von Status: Schüler (415 Beiträge, 60x hilfreich)
In meiner Ausgangsfrage hatte ich explizit darauf abgestellt das der neue Mitarbeiter die gleichen Tätigkeiten ausführen soll wie die bereits in Kurzarbeit geschickten Mitarbeiter ausgeführt haben.
Zweifelsfrei dürfte der AG neue Mitarbeiter mit z.Z. nicht oder nicht ausreichend vorhandenen Qualifikationen einstellen, aber die Frage zielt darauf ab wenn dies eben nicht gegeben ist und neue und alte Arbeitnehmer die gleichen Tätigkeiten ausführen sollen, bzw. ausgeführt haben.
Wie die Information hierzu in Netz interpretiere, darf der AG rinzipiell zwar neue MA einstellen, allerdings jedoch mit ggf. erheblichen Folgen. Das AA könnte u.U. die Kurzarbeiterregelung für den Betrieb aufheben und darüber hinaus von Betrieb Schadensersatz für das bereits gezahlte Kurzarbeitergeld einfordern.
Ebenso könnte das AA die Zahlung von Kurzarbeitergeld an den neuen MA verweigern.
https://www.heuking.de/de/news-events/fachbeitraege/neueinstellungen-trotz-kurzarbeit.html
Und das erscheint mir auch logisch und richtig!
-- Editiert von Alter Sack am 27.11.2020 18:54