In meiner Firma soll noch im Februar kurzgearbeitet werden, leider ist die Beratung durch die Arbeitsagentur nicht sehr gut, daher meine Fragen:
Ich habe noch über 10 Tage alten Urlaub, den ich entspr. Arbeitsvertrag bereits jetzt für Mai 2005 eingetragen und beim Arb.-geber angemeldet habe. Dieser sagt mir nun, ich muß meinen alten Urlaub noch vor der Kurzarbeit genommen haben, sonst verfällt er.
Zudem hat der AG meinen Kollegen und mir ein formloses Schreiben vorgelegt, daß ich mit der Kurzarbeit einverstanden bin (wieviel % Kurzarbeit steht nicht drin). Reicht das oder muß er konkreter werden oder gar einen geänderten Arb.-vertrag vorlegen.
Vielen Dank für die Antworten!!!
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"Speedy2005"
Kurzarbeit - ich soll vorher alten Urlaub nehmen, sonst verfällt er?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
ich hab mal eine Frage:
Ich bin seit 1.1.2005 in einem festen Arbeitsvertrag. In diesem steht das ich zum 1.7 und zum 1.12 einer Jahres Urlaubs/Weihnachtsgeld bekomme.
Seit dem 1.3. hat meine Firma kurzarbeit angemeldet. Habe ich Anspruch auf das Urlaubsgeld welches zum 1.7. dieses Jahres normalerweise gezahlt wird, oder bekomme ich kein Urlaubsgeld wegen der andauernden kurzarbeit. Vielen dank im voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Michael180877:
bitte posten Sie Ihre Anfrage nicht in jeden Thread, der irgendwie zu dem Thema passen könnte.
Das macht alles nur unübersichtlicher.
Eröffnen sie doch einfach einen neuen Thread und geben Sie dann auch gleich an, was im Vertrag genau (im Wortlaut) vereinbart wurde.
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Hallo,
unsere Firma will von heute auf morgen, in diesem Fall von vergangener Woche Donnerstag auf Dienstag der folgenden Woche Kurzarbeit einführen. Kann mir jemand etwas über Ankündigungsfristen erzählen?
Und ist einem bekannt, wie sich die Kurzarbeit auf Urlaubs-und Weihnachtsgeld auswirken?
Vielen Dank
Petra
Hallo!
1. Es sei Dir verziehen hier statt einen neuen Thread aufzumachen, du einen
4 Jahre alten hervorkramst...
2. Ein AG kann sprichwörtlich von heute auf morgen Kurzarbeit anordnen.
(Er muss es nur vorher bei der Argentur für Arbeit angemeldet haben.)
3. Kurzarbeit hat keine Auswirkungen auf Urlaubs- oder Weihnachstgeld.
weiterhin zu 3.
Der AG kann durch eine Betriebsvereinbarung rsp. Änderungskündigung das Urlaubs- und/oder Weihnachstgeld kürzen oder entfallen lassen.
Kurzum lass Dich überraschen was dein AG noch so in Petto hat.
Manch ein AG kommt da auf die idiotischsten Ideen.
Gruß
Abbu
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