In meiner Firma soll noch im Februar kurzgearbeitet werden, leider ist die Beratung durch die Arbeitsagentur nicht sehr gut, daher meine Fragen:
Ich habe noch über 10 Tage alten Urlaub, den ich entspr. Arbeitsvertrag bereits jetzt für Mai 2005 eingetragen und beim Arb.-geber angemeldet habe. Dieser sagt mir nun, ich muß meinen alten Urlaub noch vor der Kurzarbeit genommen haben, sonst verfällt er.
Zudem hat der AG meinen Kollegen und mir ein formloses Schreiben vorgelegt, daß ich mit der Kurzarbeit einverstanden bin (wieviel % Kurzarbeit steht nicht drin). Reicht das oder muß er konkreter werden oder gar einen geänderten Arb.-vertrag vorlegen.
Vielen Dank für die Antworten!!!
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"Speedy2005"