Kurzarbeit in unbekannter Höhe statthaft?

27. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)
Kurzarbeit in unbekannter Höhe statthaft?

Mein AG beantragt jetzt Kurzarbeit. In der Einwilligungserklärung steht, Kurzarbeit bis 30.09.2020. Die Arbeitszeit für den Arbeitnehmer beträgt max. 0% der regulären Arbeitszeit.

Gesagt wurde uns, dass wir flexibel eingesetzt werden sollen, also abrufbar - morgen 4 h, übermorgen gar nicht usw. Vermutlich wird es einen wöchentlichen Plan geben, wer wann wie viel arbeitet. Ich weiß also erst am Ende des Monats, wie viel Geld ich überwiesen bekomme, weil ja erst dann klar ist, was ich gearbeitet habe (30%, 80% oder eben 0%). Ist das rechtlich überhaupt statthaft?

Bisher standen die Quoten immer fix in der Einwilligungserklärung, da wussten wir worauf wir uns einlassen. Was ist, wenn ich erkranke, dann wird mich mein AG ja sofort auf 0% setzen. Das kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von s.soeldner):
Die Arbeitszeit für den Arbeitnehmer beträgt max. 0% der regulären Arbeitszeit.

Sicher, dass es maximal 0 % sind?
Jedenfalls zeigt der AG bei der AfA wohl an, dass mindestens 0 Stunden gearbeitet wird.

Und natürlich ist es zulässig, mehr zu arbeiten. KuG gibt es nur für die tatsächlich ausgefallene Arbeitszeit. Und die kennt man in der Regel erst, wenn der Monat vorbei ist.

Für die Lohnabrechnung wird dein AG schätzen müssen, wieviel Lohn und wieviel KuG du erhältst.
Korrigiert wird das ggf. im nächsten Monat.
60 % von deinem sonst üblichen Netto bekommst du also auf jeden Fall.

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#2
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Hmmm... OK, dann scheint das ja rechtlich in Ordnung zu sein. Ich muss mich also bereithalten auf Zuruf (12 Stunden vorher) zu arbeiten - mal schauen, wie ich das ohne Kinderbetreuung hinbastle und krank werden geht nun natürlich auch gar nicht, denn damit bin ich ja sofort auf 0. Danke für die Auskunft.
Muss der Arbeitgeber eigentlich bei der Arbeitsagentur nachweisen, dass er weniger zu tun hat?? Oder reicht daa schlicht die Ansage "Ich plane weniger Leute einzusetzen..."?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Denkst du etwa, du würdest kein Geld bekommen wenn du 100% Kurzarbeit hättest?

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#4
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von s.soeldner):
Muss der Arbeitgeber eigentlich bei der Arbeitsagentur nachweisen, dass er weniger zu tun hat?? Oder reicht daa schlicht die Ansage "Ich plane weniger Leute einzusetzen..."?

Für jeden einzelnen Mitarbeiter muss angegeben werden, wie viele Stunden bei ihm ausgefallen sind.

Damit das Geld schnell fließen kann, wird zunächst nur geprüft, ob die Angaben stimmig sind.
Und irgendwann später auch, ob sie stimmen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von s.soeldner):
Die Arbeitszeit für den Arbeitnehmer beträgt max. 0% der regulären Arbeitszeit.

Zitat (von s.soeldner):
Gesagt wurde uns, dass wir flexibel eingesetzt werden sollen,

Finde den Widerspruch...



Zitat (von s.soeldner):
Ich muss mich also bereithalten auf Zuruf (12 Stunden vorher) zu arbeiten

Die Frist muss angemessen sein.
Zum einen wird dabei die derzeit besondere Situation eine Rolle spielen, genau wie die Tatsache das man betreuungsbedürftige Kinder hat. Wobeileteres kaum eine Rolle spielen wird, wenn man bis her Vollzeit gearbeitet hat.

12 Stunden vorher halte ich auch derzeit schon für grenzwertig. Aber Unternehmen müssen derzeit auch ums Überleben kämpfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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