Kurzarbeit oder Urlaub

26. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb542201-95
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit oder Urlaub

Guten Morgen,

Ich arbeite in der Hotelbranche in Teilzeit.
Letzten Dienstag (17.3.2020) war mein letzter Arbeitstag, ab dann soll ich bitte erstmal in Urlaub gehen.
Muss dazu sagen, ich bin im fünften Monat schwanger, gestern habe ich eine Nachricht vom Chef bekommen, das ich bitte unterschreiben soll, das ich seit dem 1.3 in Kurzarbeit gegangen bin!?
Als Teilzeit Angestellte in Kurzarbeit?
Ich arbeite seit dem 18.3 gar nicht mehr!?
Wenn ich jetzt in „Kurzarbeit" bin, was ist mit meinem Urlaub!?
Was ist jetzt richtig??

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Richtig ist auf alle Fälle, nicht zu unterschreiben, was nicht stimmt. Und schon gar nicht rückwirkend. Richtig ist auf alle Fälle auch, nicht zu unterschreiben , wenn man die Auswirkungen und Konsequenzen für sich selbst nicht kennt. Oder sie niemand erklärt. Derzeit bist du offenbar in Urlaub und daran kann sich auch nichts ändern.

-- Editiert von blaubär+ am 26.03.2020 10:27

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Ich sehe das etwas anders. Um Kurzarbeit (auch rückwirkend) anzuzeigen, braucht man nun das Einverständnis der Arbeitnehmer, wenn es keine andere Regelung gibt. Und angezeigt/gemeldet wird die Kurzarbeit für den ganzen Monat, nicht ab einem bestimmten Datum.

Es ist durchaus möglich, dass es jetzt tatsächlich Arbeitsausfall gibt, für den KuG beantragt werden muss - und das geht ohne die Anzeige nicht.

Und natürlich können selbst Teilzeitangestellte von der Kurzarbeit betroffen sein. Wenn das Hotel schließen muss, gibt es auch für die TZ keine Beschäftigung.

Für den Urlaub gibt es ganz normale Lohnfortzahlung. Wer sowieso nicht arbeitet, hat auch keinen Arbeitsausfall.

Wichtig zu wissen ist für dich nur: Wenn du keinen Arbeitsausfall hattest, auf deiner Lohnabrechnung aber dennoch KuG auftaucht, melde dich deswegen direkt bei der Arbeitsagentur.Das hieße nämlich, dass dein Chef sich des Subventionsbetrugs strafbar macht. Und wenn du das nicht meldest, wäre das Beihilfe.

1x Hilfreiche Antwort

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