Hallo zusammen,
ich habe heute den ganzen Tag nach Antworten zu meiner Frage gesucht, aber nichts gefunden, was meine Frage endgültig klärt.
In unserer Firma ist die Auftragslage wie vor der Corona Krise, trotzdem möchte mein Chef uns in Kurzarbeit schicken.
Der Betriebsrat hat zugestimmt, heute vor einer Woche wurden wir informiert, dass es am 01.04. mit der Kurzarbeit (80%) losgehen soll.
Heute sollten wir unsere Tage festlegen, an denen wir Zuhause bleiben. Hier kommen wir zu meiner Frage:
Es gibt noch keine Bestätigung von der Arbeitsagentur, ob der Antrag bewilligt wird. Es gibt lediglich die Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat über die Kurzarbeit und den Antrag, welcher erst ca. 7 Tagen eingereicht wurde.
Von unserem Betriebsleiter bekommen wir keine Antworten, es wurde heute lautstark gestritten, O-Ton: "Ab dem 01.04. ist Kurzarbeit, so steht es in der Vereinbarung, der Antrag ist abgegeben, also ist das auch so."
Wenn wir jetzt aber 4 Tage frei machen, sagen wir, nächste Woche bleibe ich 4 Tage Zuhause. Darauf die Woche kommt vom Arbeitsamt die Antwort "Antrag abgelehnt".. dann habe ich ja 4 Tage Minusstunden auf meinem Konto.
Müssen wir jetzt "so tun als ob"? Als ob schon alles offiziell wäre? Meine Kollegen und ich sind langsam echt verzweifelt, keiner gibt einem eine klare Antwort und wir werden mittlerweile total unter Druck gesetzt.
Danke für eure Antworten vorab.
Grüße
Kurzarbeit ohne Bestätigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Und? Hast du deine Wunsch-Freie-Tage eingetragen?ZitatHeute sollten wir unsere Tage festlegen, an denen wir Zuhause bleiben :
Was soll das Gezeter?
Wenn der Antrag auf Kurzarbeitergeld abgelehnt wird, verliert die Eintragung der 4 freien Tage ihre Gültigkeit.
Warum sollten dann die Minusstunden stehen bleiben?
Das ist deine Frage?ZitatMüssen wir jetzt "so tun als ob ? :
edit
-- Editiert von Anami am 01.04.2020 20:12
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Aber wenn ich die freien Tage schon genommen habe, Zuhause geblieben bin und dann 2-3 Wochen später der Antrag abgelehnt wird. Habe ich dann Minusstunden? Das ist eben das, was wir uns Fragen. Mein Chef sagte "ja.. das weiß ich nicht, das müssen wir jetzt auf gut Glück machen".
Ich haue mir doch nicht freiwillig über 30 Minusstunden auf meine Konto..
April April
Das Draufhauen von Minusstunden geht auch wieder runterzuhauen...wenn es kein KuG gäbe.
-- Editiert von Anami am 01.04.2020 20:14
ZitatHeute sollten wir unsere Tage festlegen, an denen wir Zuhause bleiben. :
Dann würde ich das nicht machen.
Oder sieht die BV eine Pflicht zur Angabe vor?
ZitatHabe ich dann Minusstunden? :
Hast Du denn überhaupt ein vertraglich vereinbartes Gleitzeitkonto?
Ne, in der BV steht nur, dass in den einzelnen Abteilungen individuell ausgemacht wird, welche Tage frei gemacht werden oder ob man die tägliche Arbeitszeit reduzieren will.. Eine konkrete Anweisung gibt es dort nicht.
Wir haben nur die elektronische Zeiterfassung, in meinem Vertrag steht nichts von einem Gleitzeitkonto..
Aber in Normalzeiten (ohne Corona-Pandemie) hast du schon Plus-und Minusstunden, die du dann jeweils ausgleichst, oder?ZitatWir haben nur die elektronische Zeiterfassung, in meinem Vertrag steht nichts von einem Gleitzeitkonto.. :
Wenn du nicht willst--- dann eben nicht.Zitatob man die tägliche Arbeitszeit reduzieren will. :
In BV stehen keine *Anweisungen*.
Zitat:
Wenn wir jetzt aber 4 Tage frei machen, sagen wir, nächste Woche bleibe ich 4 Tage Zuhause. Darauf die Woche kommt vom Arbeitsamt die Antwort "Antrag abgelehnt".. dann habe ich ja 4 Tage Minusstunden auf meinem Konto.
Die "Fachlichen Weisungen zum Kurzarbeitergeld" der Agentur für Arbeit sehen u. a. folgendes vor:
"Soweit die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit nicht vorliegen, hat der Arbeitgeber den vollen Arbeitsentgeltanspruch zu erfüllen (Annahmeverzugnach § 615 BGB)."
Nachzulesen ist das - und noch viel mehr recht Interessantes, hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013530.pdf
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