Kurzarbeit ohne Tarifvertrag/Betriebsrat

8. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Oooopsi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit ohne Tarifvertrag/Betriebsrat

Unsere Firma hat Kurzarbeit angemeldet. Da unsere Firma weder Betriebsrat noch tariflich vereinbartes bzgl. Kurzarbeit hat sollen wir nun alle ein Infoblatt unterschreiben, dass wir mit der Kurzarbeit einverstanden sind. In dem Schreiben des AG steht nun aber weder bis zu wieviel Prozent Gehaltskürzung / weniger Arbeit man einverstanden ist, noch ist irgendwie anders festgelegt wieviel man weniger arbeiten soll. Es soll so ablaufen, dass man eher nach Hause geht, wenn weniger Arbeit da ist, und wenn viel Arbeit da ist (Tages-/Wochenweise) man quasi wieder ganz normal arbeitet. Am Monatsende soll dann ausgewertet werden wieviel man weniger gearbeitet hat und diese "Weniger-Arbeit" soll dann durch das Kurzarbeitergeld ausgeglichen werden. Ist das rechtmässig? Noch dazu kommt, dass es Leute ohne Stundenvertrag gibt - wie soll hier die "Weniger-Arbeit" ausgewertet werden - diese Leute stempeln nämlich nicht. Wie regelt man für diese Leute die Kurzarbeit?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2006x hilfreich)

ihr solltet m.e. im kollektiv - also nicht einzelne, die der AG disziplinieren kann - eine betriebsversammlung verlangen, auf der die offenen fragen beantwortet werden. weiter solltet ihr euch einen anwalt nehmen, der euch hilft, die richtigen fragen zu stellen - der muss persönlich gar nicht in erscheinung treten.
vielleicht können ein paar von euch auch eine vorbereitende private versammlung auf die beine bringen. setzt natürlich einige loyalität untereinander voraus.

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#2
 Von 
Oooopsi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Da viele Angst um Ihren Arbeitsplatz hatten, wenn Sie vorgefertigtes Infoblatt nicht unterschreiben (Chef war so lange neben einem gestanden, bis man unterschrieben hatte) haben nun doch fast alle unterschrieben. Ein zugezogener Anwalt meinte nun, das Schreiben wie verfasst nicht zu unterzeichnen, da die Kurzarbeit vom Arbeitsamt bis jetzt noch nicht einmal genehmigt ist sondern nur beantragt wurde. Das Infoblatt war so schwammig formuliert, dass man es so deuten könnte als wenn man als AN auch auf Gehalt verzichtet, wenn der Antrag vom Arbeitsamt nicht genehmigt werden sollte. Ich empfinde die Situation wie mit der Angst der AN umgegangen wird als sehr drückend :(

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2006x hilfreich)

.. nun, wenn ein anwalt an bord ist, wird der ja wohl die situation einzuschätzen wissen. ich kann mir nicht vorstellen, dass eine schwammige und allgemeine erklärung 'vertagsstatus' erlangen kann, auch wenn ihr sie unterschrieben habt.

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