Heyhey eine Frage
Wir waren bis April in Kurzarbeit
Mitte Mai bekamen wir eine Mail dass die Kurzarbeit nicht verlängert wurde...
Das heißt im April haben die unsere Kurzarbeitertage die wir zu wenig gearbeitet haben in minus umgewandelt dürfen die das???
Ich habe jetzt -68 Minusstunden...
Wir können doch nichts dafür
-- Editiert von Moderator topic am 29.05.2022 14:34
-- Thema wurde verschoben am 29.05.2022 14:34
Kurzarbeit rückwirkend minus
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatWir waren bis April in Kurzarbeit :
Warum konkret und zu welchen Bedingungen konkret?
ZitatIch habe jetzt -68 Minusstunden... :
Hat man denn überhaupt ein Arbeitszeitkonto vertraglich vereinbart?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, dass der AG rückwirkend die Kurzarbeit aufhebt bzw. nicht verlängert und ihr die durch diese Maßnahme rein rechnerisch entstandenen 'Minusstunden' nacharbeiten müsst.
Die Sache wird dann interessant, wenn der AG euch z.B. den Lohn entsprechend kürzt; dann steht Lohnklage an.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatHat man denn überhaupt ein Arbeitszeitkonto vertraglich vereinbart? :
Ja früher klar...
Bloß jetzt sind wir fast seit 1 Jahr Kurzarbeit Gastronomie...
Klar sie haben unseren Lohn aufgestockt aber ganz ehrlich wir können nichts dafür dass die Kurzarbeit nicht verlängert wurde...
Und uns dann so in die ....zu reiten....ich weiss nicht
Ich für meinen Teil habe Kinder und kann nicht ewig in der arbeit bleiben um alles abzustottern...ein witz
Nein Lohnkürzung nicht nur die haben Minusstunden die im April aufgelaufen sind da wir ja dachten dass Kurzarbeit ist und wir nicht viel zu tun hatten
Alles sehr komisch
Leider kam im Mai die Absage für Kurzarbeit für April?!
So haben die uns des erklärt und dadurch müssten die die Kurzarbeitstage rückwirkend in minus umwandeln....wir wurden ja aufgestockt (Lohn)
So dass wir ja NUR
Minusstunden haben
Zitat von denen....
Wer verlangt das denn jetzt?ZitatIch für meinen Teil habe Kinder und kann nicht ewig in der arbeit bleiben um alles abzustottern...ein witz :
So lange dein Chef nicht verlangt, dass du deine Minusstunden ausgleichen sollst---- brauchst du keine Panik schieben.
Der Lohn wird gezahlt, irgendwo stehen Minusstunden. Punkt.
Mehr ist nicht passiert.
Gesucht und gefunden und lässt an Klarheit nicht zu wünschen:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Kann-Arbeitgeber-Kurzarbeit-rueckwirkend-abmelden-und-Konsequenzen--f79751.html
... es wäre ja auch erstaunlich, wenn diese Frage nicht schon verhandelt worden wäre.
Ja ich muss natürlich diese Minusstunden reinarbeiten ...
Zitata ich muss natürlich diese Minusstunden reinarbeiten ... :
... worauf bezieht sich denn jetzt diese Antwort?
Nach dem Link geht das doch gar nicht mit dem Rückwärtsabmelden von Kurzarbeit. Womit sich auch das Stundenminus erledigt hat.
---- wenn ich nicht was überlesen habe, denn ich habe das nur überflogen gehabt ----
Lass uns doch bitte mal lesen, was der AG dazu geschrieben hat.ZitatJa ich muss natürlich diese Minusstunden reinarbeiten ... :
Natürlich ist hier keine einzige Minusstunde nach-oder rein- oder rauszuarbeiten.
Ja. Die stehen da nur, die Minusstunden. Fertig, basta, Punkt. Lass die dort stehen.ZitatSo dass wir ja NUR Minusstunden haben Zitat von denen.... :
Guten Morgen zusammen ☀, leider haben wir jetzt im Mai die Absage der Agentur für Arbeit über die Kurzarbeit im April bekommen. Da wir Euch ja weiterhin auf 100% aufgestockt hatten, ändert sich lohntechnisch nichts bei Euch. Allerdings müssen wir die KUG-Tage wieder rausnehmen. Das bedeutet dass an den Tagen Minus auflaufen wird. Leider war das vorab nicht einschätzbar dass das Arbeitsamt so reagiert. Wenn jemand Fragen dazu hat. Bitte zu uns kommen!
Wo ist denn nun das Problem? Wäre nur das KUG gezahlt worden, hättest Du 60 % (oder 67 %) Deines Gehalts bekommen. Das Unternehmen hat das Gehalt aber auf 100% aufgestockt, obwohl Du 68 Stunden nicht gearbeitet hast. Also voller Lohn für weniger Stunden. Und die sind jetzt Minusstunden.
Na, geht doch!ZitatWenn jemand Fragen dazu hat. Bitte zu uns kommen! :
Also hingehen, wenn du noch immer Fragen hast.
Oder:
Später wieder hier fragen, wenn der AG von dir schriftlich das Rausarbeiten der Minusstunden verlangt.
Der AG kann sich gern mit der Arbeitsagentur streiten, aber nicht zu deinen Lasten/Stunden.
Merk dir, was in #7 von @blaubaer herausgesucht wurde. (Nur § 181SGB III gilt nicht. Jetzt gilt § 108 (3) SGB III.)
Aktueller und recht deutlich diese Info:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckforderung-von-kurzarbeitergeld-durch-die-bundesagentur-fuer-arbeit-194665.html
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