Kurzarbeit trotz vorhandener Arbeit

16. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb546693-41
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit trotz vorhandener Arbeit

Hallo,
arbeite in der Dienstleistung, und meine Arbeitsstätte soll trotz Lockerung und die Erlaubnis auf Wiedereröffnung weiterhin geschlossen bleiben. Ich habe die Wahl zwischen Kurzarbeit oder bei einer anderen Arbeitsstätte innerhalb vom gleichen Arbeitgeber auszuhelfen was komplett etwas anderes ist, angefangen von den Arbeitszeiten. Habe ich aber die letzten Wochen gemacht da ja bei uns geschlossen bleiben musste. Muss ich das so hinnehmen?
Danke für eure Antworten.


-- Editiert von fb546693-41 am 16.05.2020 12:44

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von fb546693-41):
Ich habe die Wahl zwischen Kurzarbeit oder bei einer anderen Arbeitsstätte
Dann solltest du wählen.
Zitat (von fb546693-41):
Habe ich aber die letzten Wochen gemacht
Du hattest also bereits *Aushelfen* gewählt.
Zitat (von fb546693-41):
Muss ich das so hinnehmen?
Du kannst doch deinen AG fragen, ob du in Kurzarbeit wechseln kannst. Evtl. als Austausch mit einem anderen Kollegen.
Ansonsten hast du dich bei der Wahl für *Aushelfen* entschieden, wirst dafür mit 100% Lohn bezahlt. Das ist dann hinzunehmen.

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