Hallo,
arbeite in der Dienstleistung, und meine Arbeitsstätte soll trotz Lockerung und die Erlaubnis auf Wiedereröffnung weiterhin geschlossen bleiben. Ich habe die Wahl zwischen Kurzarbeit oder bei einer anderen Arbeitsstätte innerhalb vom gleichen Arbeitgeber
auszuhelfen was komplett etwas anderes ist, angefangen von den Arbeitszeiten. Habe ich aber die letzten Wochen gemacht da ja bei uns geschlossen bleiben musste. Muss ich das so hinnehmen?
Danke für eure Antworten.
-- Editiert von fb546693-41 am 16.05.2020 12:44
Kurzarbeit trotz vorhandener Arbeit
16. Mai 2020
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Frage vom 16. Mai 2020 | 12:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit trotz vorhandener Arbeit
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#1
Antwort vom 16. Mai 2020 | 14:32
Von
Status: Unbeschreiblich (31931 Beiträge, 5624x hilfreich)
Dann solltest du wählen.ZitatIch habe die Wahl zwischen Kurzarbeit oder bei einer anderen Arbeitsstätte :
Du hattest also bereits *Aushelfen* gewählt.ZitatHabe ich aber die letzten Wochen gemacht :
Du kannst doch deinen AG fragen, ob du in Kurzarbeit wechseln kannst. Evtl. als Austausch mit einem anderen Kollegen.ZitatMuss ich das so hinnehmen? :
Ansonsten hast du dich bei der Wahl für *Aushelfen* entschieden, wirst dafür mit 100% Lohn bezahlt. Das ist dann hinzunehmen.
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