Kurzarbeit und Arbeitsstunden Feiertage

13. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
joeyoung
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit und Arbeitsstunden Feiertage

Hallo zusammen, ich hoffe, die Frage wurde so noch nicht gestellt, ich habe zumindest nichts gefunden..

Ich habe ab Mai 30% Kurzarbeit. Mit dem Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich folgendermaßen arbeite:
Montag: frei
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag je 8h
Freitag 4h
Insgesamt also 28 Stunden.

Was ist nun, wenn bspw an einem Montag ein Feiertag ist? Kann ich in der entsprechenden Woche dann einen anderen Tag frei nehmen oder habe ich dann einfach Pech gehabt?

Vielen Dank,
Max

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Pech gehabt. Rosinenpickerei iss nich.
Du hättest es ja auch gewiss nicht gerne, wenn der AG dein Frei verlegen würde, wenn der Feiertag auf einen Donnstag oder Freitag fällt, wie demnächst im Mai.

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von joeyoung):
Was ist nun, wenn bspw an einem Montag ein Feiertag ist? Kann ich in der entsprechenden Woche dann einen anderen Tag frei nehmen oder habe ich dann einfach Pech gehabt?


Wieso will man Pech gehabt haben? Man hat frei und der Arbeitgeber muss diesen Tag dennoch vergüten, weil der Arbeitstag dann nicht wegen Kurzarbeit ausgefallen ist, sondern vielmehr aufgrund des Feiertages.

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#3
 Von 
joeyoung
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten... Um es mal zu verfeinern: Der Arbeitgeber wünscht, dass ich um 30% reduziere, ohne Vorgabe, wie und wann ich das mache. Die oben genannten Arbeitszeiten sind mit Kollegen und meinem direkten vorgesetzten intern in der Abteilung vereinbart..

Und am Ende muss ja nur die vereinbarte Stundenzahl pro Monat um 30%reduziert sein...

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#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Bei der unter #3 angedachten Vorgehensweise würde die Bundesagentur für Arbeit - vorsichtig ausgedrückt - übervorteilt werden, denn man schrieb noch eingangs:

Zitat (von joeyoung):
Ich habe ab Mai 30% Kurzarbeit. Mit dem Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich folgendermaßen arbeite:
Montag: frei
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag je 8h
Freitag 4h

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#5
 Von 
joeyoung
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

verstehe ich nicht so ganz... vielleicht umständlich ausgedrückt? Laut Arbeitgeber soll ich 30% weniger im Monat arbeiten, die Aufteilung der verbleibenden 70% habe ich mit meinem direkten vorgesetzten besprochen..

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#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Wieso befürchtet man denn, um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, Pech gehabt zu haben?

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#7
 Von 
joeyoung
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage wäre ja, da man quasi ja um einen freien Tag (diesen Feiertag) gebracht wurde und nur durch eine individuelle Vereinbarung an diesem Tag aufgrund kurzarbeit nicht tätig ist (ist ja per se kein freier Tag /Urlaub an sich), kann man dann quasi diesen entgangenen freien Tag an einem anderen Tag der Woche "nachholen"?

ich arbeite ja 30% weniger, das bedeutet, auch in dieser Woche mit einem Feiertag arbeite ich 30% weniger, die normale Arbeitszeit würde sich ja auch durch den einen Tag reduzieren

-- Editiert von joeyoung am 13.04.2020 12:25

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Seltsame Idee, dass du dich um einen freien Tag gebracht sehen willst. Deine Arbeitszeit ist doch festgelegt auf Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag. Festgelegt ist festgelegt, egal auf welche Weise. Richtig ist wohl, dass die Festlegung auch hätte eine andere sein können, dann gab es eben woanders womöglich solche Kollisionen.

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