Liebes Community,
Ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Mein AG hat ab dem 1.4. Kurzarbeit angeordnet. Zunächst sollen die Kurzarbeit
machen die erkrankt sind.
Jetzt bin ich seit dem 16.3. krank geschrieben. Heißt das jetzt das ich ab dem 1.4. keine LFZ bekomme sondern Kurzarbeitergeld ?
Vielleicht kann mich ja jemand aufklären.
Danke für eure Hilfe in der schweren Zeit und bleibt gesund.
Kurzarbeit und Krank geschrieben
1. April 2020
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Frage vom 1. April 2020 | 15:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit und Krank geschrieben
#1
Antwort vom 1. April 2020 | 16:05
Von
Status: Heiliger (20125 Beiträge, 7290x hilfreich)
/// Zunächst sollen die Kurzarbeit machen die erkrankt sind.
Verstehe ich nicht: Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit entbindet doch gerade von der Arbeitspflicht.
#2
Antwort vom 1. April 2020 | 16:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Laut Aushang unseres AG soll das so laufen und ich zitiere nun Wörtlich: " Damit aber keine Nachteile für die Mitarbeiter entstehen, die aktuell arbeiten, greift das Kurzarbeitergeld bei all denjenigen, die im Moment arbeitsunfähig erkrankt sind. Hier wird das AZK nicht angesteuert werden können, sodass das Kurzarbeitergeld im oben genannten Rahmen sofort greift. Dies ist eine der aktuellen Änderungen, die insbesondere diejenigen nicht benachteiligen sollen, die weiterhin zur Arbeit erscheinen." Zitat Ende.
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