Kurzarbeit und Krankenscheine

11. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Paulwdi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit und Krankenscheine

Hallo ich bin neu, ich möchte gerne ihre Meinung dazu hören.
Man nehme eine Firma hat kurzarbeit angemeldet. Es wird über einen Schichtplan gearbeitet der kurzfristig Freitags erstellt wird. Er bildet zwei Wochen ab, wobei in der zweiten wochen grundsätzlich alle Mitarbeiter auf kurzarbeit stehen. In der ersten Woche ist dann wer aktuell wie arbeitet. Nun wäre ein mitarbeiter erkrankt Dienstags war er zum arbeiten eingeteilt AU dauert dann drei Wochen. Er steht jetzt nun auf dem neuen schichtplan komplett auf kurzarbeit für die Zeit der AU. Nun wäre das bei fiktivenffiktiven gängige praxis das hätten mitarbeiter auch von anderen Mitarbeiter mitbekommen sogar bei Arbeitsunfällen. WäredWäre Umgang mit kurzarbeit Rechtens weil es bekommt kein Mitarbeiter Lohnfortzahlung in der normalen Höhe ermöglicht, bis auf die Woche in der er erkrankt. In diesem fall wäre es eigentlich sicher das er die nächsten zwei wochen gearbeitet hätte da der mitarbeiter ab dann in Urlaub wäre. Das wäre bei allen erkrankten nachweisbar wie ein Muster. Dem ma würde durch den krankenschein somit 700 euro fehlen. Die firma drückt sich um die lohnfortzahlung in dem sie vom staat die kurzarbeitkohle kassiert. Der leidtragende wäre mal wieder der Arbeiter. Hoffe auf viele Meinungen.
Lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32163 Beiträge, 5654x hilfreich)

Meine Meinung:
Bitte versuche noch einmal, einen verständlichen Text mit konkreten Fragen zustande zu bringen.
Danke.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paulwdi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry habe den Text Kopiert anscheinend gibt es Probleme bei der Formatierung liest sich ja an manchen stellen äußerst verzerrt.
Es geht Hauptsächlich darum ,darf der AG die Kurzarbeit so einteilen um sich vor der Lohnfortzahlung zu drücken.
Er geht ja bewusst hin und Schreibt alle Mitarbeiter vorsorglich in der Zweiten Woche des Schichtplan auf Kurzarbeit . Wenn sodann ein Krankenschein ansteht er diesen Mitarbeiter auf Kurzarbeit setzen kann . In der Folge bekommt dann ein erkrankter Mitarbeiter maximal die Woche in der er erkrankt normal Lohnfortzahlung, ab Woche zwei dann Kurzarbeiter Geld . Dies wird dann krank in Kurzarbeit genannt. War der Fall das ich jetzt leider zwei Wochen vor meinem Urlaub erkrankt bin, und ich eigentlich ziemlich sicher bis zum Urlaub gearbeitet hätte !! Ich wurde dann aber auf Kurzarbeit eingesetzt und somit fehlen hier 600 Euro in dem Monat. Chef zahl keine Lohnfortzahlung , Krankenkasse bzw. Arge muss bezahlen.
Ich hoffe mal die Problematik kommt verständlich rüber.
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32163 Beiträge, 5654x hilfreich)

.

-- Editiert von Anami am 12.09.2020 11:31

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