Hallo zusammen, heute hat mir mein AG mitgeteilt, dass ich ab dem 01.12.2023 in Kurzarbeit geschickt werden. Saison Kurzarbeit nennt sich das oder S-Kurzarbeit.
Ich werde den ganzen Dezember in Kurzarbeit geschickt.
Jetzt ist es so, ab dem 01.07.2022 bin ich bei meinem Arbeitgeber tätig, nebenbei habe ich seit dem 20.07.2023 einen 520€ Nebenjob. Der Arbeitgeber weiß davon und hat es mir auch schriftlich erlaubt und bestätigt. Das Heißt ich hatte meine Nebenjobstelle schon mehrere Monate vor dem Eintreten der Kurzarbeit.
Da ich jetzt ab dem 01.12 in Kurzarbeit bin, würde ich gerne so viele Stunden es geht (Also bis ich die 520€ grenze) in meinem Nebenjob arbeiten. Gibt es da bestimmte fristen oder sonstiges die ich beachten muss?
Also darf ich zb. einfach vom 11.12 (Montag) bis 15.12 (Freitag) jeden Tag 8h arbeiten und damit auf meine 520€ kommen? Oder gibt es z.B. eine Grenze von Maximal 4h am tag so dass ich nicht 5 Tage x 8h arbeiten muss sondern 10 Tage x 4 Stunden?
Meine Nebenjobstelle hat dem schon zugestimmt und mein Hauptarbeitgeber ebenfalls.
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Als nächste Frage, besteht die Möglichkeit vom Arbeitgeber während Kurzarbeit Zuschüsse zu erhalten? Mein Hauptarbeitgeber möchte mich trotz der Kurzarbeit unterstützen damit ich auf mein Vollzeit netto Gehalt komme und mir die fehlenden 35% von meinem Nettolohn durch Kurzarbeiten beisteuern. Geht das oder ist es rechtlich verboten?
Kurzarbeit und Nebenjob? | Zuschüsse Kurzarbeit?
27. November 2023
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Frage vom 27. November 2023 | 10:47
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit und Nebenjob? | Zuschüsse Kurzarbeit?
#1
Antwort vom 27. November 2023 | 11:02
Von
Status: Heiliger (20096 Beiträge, 7279x hilfreich)
Möglicherweise verstehe ich dein Problem einfach nicht - m.W. heißt der 520-Euro-Job eben so, weil er eine Verdienst(ober)grenze festlegt pro Monat; ob du die an einem Tag erreichst oder über den Monat verteilt, ist dafür egal.
#2
Antwort vom 27. November 2023 | 11:20
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Möglicherweise verstehe ich dein Problem einfach nicht - m.W. heißt der 520-Euro-Job eben so, weil er eine Verdienst(ober)grenze festlegt pro Monat; ob du die an einem Tag erreichst oder über den Monat verteilt, ist dafür egal.
Die Frage ist eigentlich, ob ich während ich in Kurzarbeit bin meinen Nebenjob ausüben darf wegen Bezahlung und wegen Arbeitszeit Schutzgesetz
und frage zwei ob mein Arbeitgeber mit Zuschüsse zur Kurzarbeit geben darf
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. November 2023 | 11:30
Von
Status: Heiliger (20096 Beiträge, 7279x hilfreich)
Das ArbZG legt als Obergrenze 10 Stunden/Tag und 60 pro Woche fest - da wirst du kaum in Gefahr kommen.
Und dein Haupt-AG gibt Zuschüsse zum Nebenjob? Rätsel über Rätsel, ich fasse es nicht. Da könnte sich allerdings die Frage stellen, ob solche Zuschüsse die 520-Euro-Grenze gefährden könnten, sofern dieser Zuschuss dem Nebenjob zuzurechnen wäre. (Ich fasse es immer noch nicht, was das überhaupt soll.)
#4
Antwort vom 27. November 2023 | 11:50
Von
Status: Unbeschreiblich (39687 Beiträge, 6498x hilfreich)
Und was ist noch unklar?Zitat :Meine Nebenjobstelle hat dem schon zugestimmt und mein Hauptarbeitgeber ebenfalls.
Deine beiden AG kennen vermutlich die Rechtslage, sonst hätten sie nicht zugestimmt.
Ja, darf er. Er hat es dir schon zugesagt. Vielleicht nimmt er aus seiner Tasche?Zitat :ob mein Arbeitgeber mit Zuschüsse zur Kurzarbeit geben darf
Dein Beispiel verstehe ich nicht. Der AG des Minijobs setzt dich entspr. ein. Da darf auch mal mehr als 520,- verdient werden. Für 1 Monat (zB Weihnachtsgeschäft) ist das unkritisch.
Ansonsten max 2 Monate /Jahr mit max. doppeltem Verdienst.
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