Kurzarbeit und wegen Fürsorgepflicht nach Hause geschickt

27. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Amentia123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit und wegen Fürsorgepflicht nach Hause geschickt

Hallo,
ich hoffe ich kann es halbwegs verständlich formulieren.

Wir haben derzeit Kurzarbeit und meine Kollegin wurd wegen eines eventuellen Kontaktes gebeten zu Hause zu bleiben. Sie bekommt natürlich ihre geplante Stundenzahl bezahlt.
Nun haben wir aktuell entgegengesetzte Schichten gefahren um die gesamten Zeiten der Praxis abdecken zu können und ich musste ihre Schichten übernehmen. Normalerweise habe ich Di. DO. und Fr. gearbeitet, und sie Mo. Di. und Mi. Auf Grund ihrer halben (nicht von dem Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne habe ich nun Mo. Di. Mi. und den halben Do gearbeitet, weil sie dann doch noch den halben Do und den Fr. gearbeitet hat. Nun sagte sie mir sie bekäme den halben Do und den Fr. als Überstunden ausgezahlt. ist das korrekt?

Vielen Dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17458 Beiträge, 6495x hilfreich)

Zitat:
Normalerweise habe
ich mo, Di. mi, DO. und Fr. gearbeitet, und
sie Mo. Di. Mi. do, fr
-
ich nun Mo. Di. Mi. und den halben Do

Du müsstest also den Montag extra vergütet bekommen und den Mittwoch, denn Dienstag und Donnerstag gehören zu deiner Regelarbeitszeit.
Deine Kollegin hat nun die Freistellung bezahlt bekommen für Montag, Dienstag und Mittwoch. Und da sie am Donnerstag und Freitag nicht arbeitspflichtig war, ist es korrekt, sie dafür zu bezahlen.

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#2
 Von 
Amentia123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Du müsstest also den Montag extra vergütet bekommen und den Mittwoch, denn Dienstag und Donnerstag gehören zu deiner Regelarbeitszeit.
Deine Kollegin hat nun die Freistellung bezahlt bekommen für Montag, Dienstag und Mittwoch. Und da sie am Donnerstag und Freitag nicht arbeitspflichtig war, ist es korrekt, sie dafür zu bezahlen.[/quote

Zitat (von blaubär+):
Zitat:
Normalerweise habe
ich mo, Di. mi, DO. und Fr. gearbeitet, und
sie Mo. Di. Mi. do, fr
-
ich nun Mo. Di. Mi. und den halben Do

Du müsstest also den Montag extra vergütet bekommen und den Mittwoch, denn Dienstag und Donnerstag gehören zu deiner Regelarbeitszeit.
Deine Kollegin hat nun die Freistellung bezahlt bekommen für Montag, Dienstag und Mittwoch. Und da sie am Donnerstag und Freitag nicht arbeitspflichtig war, ist es korrekt, sie dafür zu bezahlen.
Ist es nicht eigentlich einfach nur eine Verschiebung der Tage?
Bzw. Ist es dann nicht so dass ich; weil ich dann Donnerstag und Freitag nach Hause geschickt wurde damit die Kollegin dann arbeitet, auch durch einen Annahmeverzug, den Montag und Mittwoch als Überstunden bekommen müsste?


-- Editiert von Amentia123 am 27.02.2021 17:24

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17458 Beiträge, 6495x hilfreich)

Das freilich verschiebt die Frage durchaus auf den Punkt, wieso und wie du dich für Do/Fr hast nach Hause schicken lassen, zumal deine Kollegen für beide Tage 'nicht dran' war.
Wenn du protestiert haben solltest und darauf bestanden hast, dass das deine betriebsüblichen Arbeitstage sind, wäre der AG vmtl. schon in Annahmverzug geraten. Mo und Mi müssten dir die Stunden freilich bezahlt werden, denkbar wäre allerdings eine Verrechnung mit den Fehlstunden DO/Fr.
Da kann man also richtig tief einsteigen. Es ist ja schon zu untersuchen, wie die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage vereinbart wurde - das können Vereinbarungen im AV sein, aber es kann sich auch so ergeben haben und der Vertrag gibt dazu nichts her.

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#4
 Von 
Amentia123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das freilich verschiebt die Frage durchaus auf den Punkt, wieso und wie du dich für Do/Fr hast nach Hause schicken lassen, zumal deine Kollegen für beide Tage 'nicht dran' war.
Wenn du protestiert haben solltest und darauf bestanden hast, dass das deine betriebsüblichen Arbeitstage sind, wäre der AG vmtl. schon in Annahmverzug geraten. Mo und Mi müssten dir die Stunden freilich bezahlt werden, denkbar wäre allerdings eine Verrechnung mit den Fehlstunden DO/Fr.
Da kann man also richtig tief einsteigen. Es ist ja schon zu untersuchen, wie die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage vereinbart wurde - das können Vereinbarungen im AV sein, aber es kann sich auch so ergeben haben und der Vertrag gibt dazu nichts her.
In meinem Vertrag steht mein Chef bestimmt die Arbeitszeit, ergo habe ich da nicht zu protestieren sondern mich danach zu richten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17458 Beiträge, 6495x hilfreich)

... dann ist ja alles in Ordnung, oder?

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#6
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Amentia123):
In meinem Vertrag steht mein Chef bestimmt die Arbeitszeit
Wo ist dann das Problem?

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#7
 Von 
frannzwick
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 36x hilfreich)

Das Problem liegt darin, dass die Mitarbeiterin im Gegensatz zur TE für die verschobenen Arnbeitszeiten extra Vergütung erhalten hat.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17458 Beiträge, 6495x hilfreich)

//// ... verschobene AZ ..
... und das stimmt so nicht: Die Kollegin ist für 3 Tage Mo-Mi bezahlt freigestellt worden und hat in diesem Sinn Do und Fr zusätzlich - oder richtiger: an Tagen, an denen sie nicht hätte antreten müssen, gearbeitet.
Auf die Frage, wieso sie sich darauf eingelassen und von ihren üblichen Tagen hat abbringen lassen, kam eben diese überaus erhellende Antwort der Fragestellerin. Womit sich jede weitere Erörterung erübrigt.

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