Kleine Firma, ca. 35 Mitarbeiter, kein Tarifvertrag, kein Betriebsrat.
Ich bin unbefristet angestellt seit 2 Jahren - vor 3 Wochen wurde ich in Kurzarbeit Null (100%) geschickt. Min. bis einschließlich Mai.
Infoveranstaltung zur möglichen Kurzarbeit wurden letzten Herbst und vor 2 Monaten durchgeführt. Alle MA haben für die Teilnahme UND Bereitschaft zur Kurzarbeit unterschrieben ( generell, ohne Dauer, Details anzugeben).
In der Fertigung haben wir 20 - 40 % Kurzarbeit. Im Büro bis jetzt keine.
Ich arbeite im Einkauf /Kalkulation (Büro) und wurde als einziger im Büro und meinem Team in Kurzarbeit Null geschickt, da ein Großteil meiner Arbeit nicht dringend ist, dh es besteht keinerlei Zeitdruck bzw. die Aufgaben sind nicht direkt für den operativen Betrieb notwendig.
Ich habe die Rechtmäßigkeit der Kurzarbeit für mich angezweifelt und meine Arbeitskraft angeboten.
Aber mit dem Hinweis, dass ich meinen Beitrag zur Einsparung leisten will - aber bis max. Ende Mai.
Alles schriftlich natürlich.
Hintergrund:
Mein AG möchte mich seit 9 Monaten los werden, aus verschiedenen Gründen. Er kündigt mich nicht, da er keinen Kündigungsgrund hat. Trotzdem will er mich loswerden und hat auch schon einen Aufhebungsvertrag angeboten, welchen ich angelegt habe. Ich will bei diesem AG bleiben.
Was mache ich, wenn mein AG mich 6 Monate oder 1 Jahr in Kurzarbeit Null belässt - wenn die Kurzarbeit in der Fertigung nur 20 - 30% beträgt?
Kann ich mich nur mit einer Klage vor Gericht wehren? Oder kann ich mich auch an die Arbeitsagentur wenden?
Es ist ja offensichtlich, dass er das Instrument gezielt gegen mich nutzt. Ich habe ein Aufhebungsvertrag Angebot, ungerechtfertigte Abmahnungen und andere Dinge die beweisen dass er mich loswerden möchte.
Wie kann ich verhindern, dass er mich langsam finanziell "aushungert"?
Kurzarbeit unrechtmäßig
Zitat :Kann ich mich nur mit einer Klage vor Gericht wehren?
Ja, natürlich: der Rechtsweg steht dir offen.
Wundert Dich, nach dem Zirkus vor nicht allzu langer Zeit, dass man Dich los werden möchte? So kurz dabei, dann langzeitig arbeitsunfähig; in dieser Zeit regelmäßig nach allgemeiner Dienstzeit im Büro gewesen, was auch immer dort getan ..... Und dann die zumindest hier geäußerte Erkenntnis, man sei dort von Idioten umgeben, die man eigentlich nicht mehr sehen wolle. Dass Dich da die Kollegen/Vorgesetzten umgekehrt auch nicht mehr sehen wollen, ist das nicht irgendwie nachvollziehbar? Wieso hat man sich denn nicht längst nach einem anderen Job umgesehen?
Kurzarbeit ist nicht an bestimmte Abteilungen gebunden. Sie kann sich also durch den ganzen Betrieb "schlängeln." Und wenn weniger produziert wird, dann kann natürlich auch im Background, also in der Verwaltung weniger zu tun sein. Und, es ist durchaus zulässig, im Rahmen der Kurzarbeit Aufgaben zu verschieben, also Mitarbeiter auch anders einzusetzen, wie es ursprünglich der Fall war. Der Arbeitgeber kann da durchaus flexibel handeln. Er muss also nicht denjenigen in Kurzarbeit schicken, bei dem die Arbeit weggefallen ist.
wirdwerden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :Wundert Dich, nach dem Zirkus vor nicht allzu langer Zeit, dass man Dich los werden möchte? So kurz dabei, dann langzeitig arbeitsunfähig; in dieser Zeit regelmäßig nach allgemeiner Dienstzeit im Büro gewesen, was auch immer dort getan ..... Und dann die zumindest hier geäußerte Erkenntnis, man sei dort von Idioten umgeben, die man eigentlich nicht mehr sehen wolle. Dass Dich da die Kollegen/Vorgesetzten umgekehrt auch nicht mehr sehen wollen, ist das nicht irgendwie nachvollziehbar? Wieso hat man sich denn nicht längst nach einem anderen Job umgesehen?
Danke für Ihre Zusammenfassung.
Trotzdem befinden wir uns in einem Forum zu rechtlichen Fragestellungen und es geht nicht um Lebensberatung bzw. persönliche Meinungen, welche ja immer von den eigenen Erfahrungen geprägt sind.
"Zirkus" ist meines Wissens kein rechtlich relevanter Begriff. Für Streit bzw. Probleme zwischenmenschlicher Art sind meines Wissens nach immer mind 2 Personen verantwortlich.
Ich arbeite sehr gerne in der Firma, das Verhältnis zu Kollegen und mittlerweile auch wieder zu meinem Vorgesetzten ist sehr gut. Das Klima ist gut.
Die Aufgaben mit der meisten Verantwortung wurden mir entzogen, dadurch hab ich deutlich weniger Stress und die Arbeit macht mir mehr Spaß. Zusätzlich bin ich mit meinem Lohn sehr zufrieden.
Warum sollte ich mich also nach einem anderen Job umsehen? Lediglich eine extrem gute Abfindung würde hier meine Motivation ändern.
Zitat :Kurzarbeit ist nicht an bestimmte Abteilungen gebunden. Sie kann sich also durch den ganzen Betrieb "schlängeln." Und wenn weniger produziert wird, dann kann natürlich auch im Background, also in der Verwaltung weniger zu tun sein. Und, es ist durchaus zulässig, im Rahmen der Kurzarbeit Aufgaben zu verschieben, also Mitarbeiter auch anders einzusetzen, wie es ursprünglich der Fall war. Der Arbeitgeber kann da durchaus flexibel handeln. Er muss also nicht denjenigen in Kurzarbeit schicken, bei dem die Arbeit weggefallen ist.
Das ist überwiegend richtig. Aufgaben zu verschieben und zB Mitarbeiter aus dem Büro in die Fertigung zu versetzen, damit Sie in Kurzarbeit geschickt werden können ist sicher nicht zulässig.
In meinem Fall der Kurzarbeit Null trifft Ihre Aussage nicht zu, weil:
- ich habe pauschal der Kurzarbeit zugestimmt, aber nicht der Kurzarbeit Null. Das ist allerdings notwendig rechtlich.
- wenn nur 1 MA in einer Abteilung in Kurzarbeit gehen muss und die restlichen nicht, dann benötigt der AG einen sachlichen Grund. Diesen hat er aber nicht.
Ergebnis: die Anordnung der Kurzarbeit ist schon aufgrund meiner fehlenden Zustimmung zu "Kurzarbeit Null" unwirksam
Zusätzlich müsste mein AG einen sachlichen Grund haben warum ich zu 100% entbehrlich bin meine Kollegen im Team aber zu 100% benötigt werden. Diesen Grund hat er nicht!
Zitat :Zitat (von str516605-53):
Kann ich mich nur mit einer Klage vor Gericht wehren?
Ja, natürlich: der Rechtsweg steht dir offen.
Das ist mir bewusst. Gibt es da eine Art Schnellverfahren, da die Situation ja relativ offensichtlich rechtlich sehr zweifelhaft ist UND mir natürlich jeden Monat viel Geld fehlt.
Kann ich mich an die Arbeitsagentur wenden?
Zitat :vor 3 Wochen wurde ich in Kurzarbeit Null (100%) geschickt. Min. bis einschließlich Mai.
Die Hälfte der Zeit ist also um - was soll da noch ein 'Schnellverfahren'? Wohl gibt es Eilanträge - die sind aber nur sinnvoll, wenn etwas zu ermöglichen oder zu verhindern ist und wenn sonst irreparable Fakten geschaffen sind.
Natürlich kannst du dich an die AA wenden - aber was sollte die tun oder feststellen?
Zitat :Gibt es da eine Art Schnellverfahren, da die Situation ja relativ offensichtlich rechtlich sehr zweifelhaft ist UND mir natürlich jeden Monat viel Geld fehlt.
Ja, das kommt hier aber nicht in Betracht. Es ist nämlich nicht ersichtlich, weshalb ein "normales" Verfahren nicht abgewartet werden kann.
Eilverfahren sind für die Fälle, in denen nicht auf ein reguläres Verfahren gewartet werden kann, weil nicht rückgängig zu machende Nachteile drohen. Hier droht aber kein nicht rückgängig zu machender Nachteil. Das fehlende Gehalt wird ja nachgezahlt, wenn Sie im regulären Verfahren Recht bekommen.
Außerdem sind Eilverfahren komplizierter, so dass ein Anwalt sinnvoll ist. Vor dem Arbeitsgericht muss man aber auch im Fall eines Sieges die eigenen Anwaltskosten selbst tragen.
Danke für die Antworten!
Der Punkt ist, dass ich meinen AG nicht verklagen möchte - da ich meine berufliche Zukunft langfristig dort sehe.
Wie bereits oben beschrieben, ist mein Fall ja sehr klar: der AG nutzt das "Instrument Kurzarbeit" um mich für mein, aus seiner Sicht, "Fehlverhalten" mit Krankheit, etc. zu "bestrafen"
Ich rechne mit großer Sicherheit damit, dass er mich für mind. 6 Monate - evtl. 12 Monate auf Kurzarbeit NULL belässt. Netto sind das 1000 EUR weniger pro Monat.
Wir haben seit März 2025 Kurzarbeit angemeldet. Gilt diese Anmeldung bei der Arbeitsagentur automatisch für 12 Monate oder wann muß der Arbeitgeber die Beantragung erneuern?
Angenommen wir haben bis März 2026 - also 1 Jahr Kurzarbeit. Bis jetzt haben wir 20-30 % Kurzarbeit im Durchschnitt in der Fertigung. Angenommen bis 03.2026 sind es durchschnittlich 20%.
Ich bin aber - als einziger Mitarbeiter der Firma - zu 100 % in Kurzarbeit.
Das wäre ja ein so klarer Missbrauch seitens des AG, dass ja selbst die Behörde mir zuhören müsste - oder nicht?
Kurze Zusammenfassung der bisherigen Konflikte mit dem AG:
- am letzten Tag der Probezeit wurde mir ein Aufhebungsvertrag mit gleichzeitiger Überführung in ein befristetes Arbeitsverhältnis angeboten.
Das habe ich nicht unterzeichnet.
- in 2 Jahren bisher ca. 100 Krankheitstage. Mein AG hat mir 3 Monate keinen Lohn bezahlt - da er es anzweifeln. Keine Lohnklage meinerseits.
- 70% meiner im Arbeitsvertrag festgelegten Tätigkeiten mache ich nicht mehr. Dafür andere einfachere Tätigkeiten.
- ein Aufhebungsvertrag mit inakzeptablen Bedingungen angeboten - nicht angenommen von mir.
- 3 Abmahnungen erhalten. Alle drei sind sachlich falsch und falsch formuliert. Würden also vor Gericht nicht standhalten.
Hoffe das führt zu einem besseren Verständnis.
Zitat :Hoffe das führt zu einem besseren Verständnis.
Nein. Insbesondere nicht dafür:
Zitat :Der Punkt ist, dass ich meinen AG nicht verklagen möchte - da ich meine berufliche Zukunft langfristig dort sehe.
Den AG wird es freuen. Wieso du das allerdings als gutes Klima empfindest, erschließt sich mir nicht.
Zitat :Zitat (von str516605-53):
Hoffe das führt zu einem besseren Verständnis.
Nein. Insbesondere nicht dafür:
Zitat (von str516605-53):
Der Punkt ist, dass ich meinen AG nicht verklagen möchte - da ich meine berufliche Zukunft langfristig dort sehe.
Den AG wird es freuen. Wieso du das allerdings als gutes Klima empfindest, erschließt sich mir nicht.
Vielen Dank für das mitteilen deiner persönlichen Bewertung.
Empfinden Sie du das als fundierte rechtliche Einschätzung?
Das ist doch kein Forum für soziale Arbeit, Psychologie oder sonstige soziale Themen.
Es geht sich rein um die Sache. Ich hoffe du arbeitest nicht in diesem Bereich...
Zitat :Es geht sich rein um die Sache. Ich hoffe du arbeitest nicht in diesem Bereich...
also wenn Sie sich so auf Ihrer Arbeit geben ist es nicht verwunderlich das Sie da Probleme haben.
Leute wollen Ihnen helfen und Sie greifen diese auf zynische Art und Weise an.....
Ansonsten stimmt doch hier was vorne und hinten nicht.
Vor ein paar Monaten hieß es noch Sie sind auf der Arbeit nur von Idioten umgeben und jetzt soll das Arbeitsklima plötzlich wieder gut sein? Schwer vorstellbar.
Sie haben bereits 3 Abmahnungen erhalten? Egal ob rechtlich korrekt begründet/oder unbegründet. Aber welcher Arbeitgeber spricht denn "aus Spaß" seinem Arbeitnehmer 3 Abmahnungen einfach so aus? Vielleicht mal ein wenig Selbstreflextion betreiben.
Jetzt machen Sie ein Fass auf weil Sie weniger Geld durch die Kurzarbeit bekommen?
Aber waren 100 Tage in 2 Jahren krank (was viel ist) und haben auf Grund dessen keinen Lohn bekommen.
Das haben Sie dann aber einfach so hingenommen 3 Monate! kein Geld zu bekommen?
Sorry das passt null....
Sie schreiben:
Zitat :Zusätzlich müsste mein AG einen sachlichen Grund haben warum ich zu 100% entbehrlich bin meine Kollegen im Team aber zu 100% benötigt werden. Diesen Grund hat er nicht!
Geben aber in Ihrem Eingangsposting bereits die Antwort drauf:
Zitat :Ich arbeite im Einkauf /Kalkulation (Büro) und wurde als einziger im Büro und meinem Team in Kurzarbeit Null geschickt, da ein Großteil meiner Arbeit nicht dringend ist, dh es besteht keinerlei Zeitdruck bzw. die Aufgaben sind nicht direkt für den operativen Betrieb notwendig.
Wieso Sie in dieser Firma Ihre berufliche Zukunft sehen ist wirklich rätselhaft.
Mehrere Abmahnungen, Aufhebungsvertrag angeboten, Verantwortung wurde Ihnen entzogen, das das Klima Ihnen gut gegenüber gut sein soll ist mehr als fraglich und es ist ja scheinbar sehr offensichtlich das der Arbeitgeber Sie nicht mehr haben will.
Zitat :Das wäre ja ein so klarer Missbrauch seitens des AG, dass ja selbst die Behörde mir zuhören müsste - oder nicht?
Nein, warum?
Sie haben folgende Institutionen, die Ihnen zuhören:
- Betriebsrat
- Gewerkschaft
- Arbeitsgericht
Es gibt in Deutschland keine Behörde, die sich um (finanzielle) Rechte von Arbeitnehmern kümmert - gerade weil in Deutschland Arbeitnehmer das Recht haben, ihre Interessen selbst in die Hand zu nehmen, mit Hilfe der Betriebsräte und der Gewerkschaften. Und für Einzelinteressen ist halt immer noch das Arbeitsgericht da, das arbeitnehmerfreundliche Konditionen bietet:
- niedrige Gerichtskosten bei regulären Verfahren
- gar keine Gerichtskosten, wenn es zu einer einvernehmlichen Lösung vor dem Urteil kommt
- keine Kostentragungspflicht für die Gegenseite (d.h. Sie müssen keine Angst haben, bei einer Niederlage die teuren Firmenanwälte bezahlen zu müssen)*
* Vor dem Arbeitsgericht trägt jeder seine eigenen Anwaltskosten selbst. Egal wie der Prozess ausgeht. Man muss also bei einer Niederlage nicht die Anwälte der Gegenseite bezahlen, bekommt aber bei einem Sieg auch nicht die eigenen Anwaltskosten von der Gegenseite erstattet, sondern bleibt darauf sitzen.
Zitat :Empfinden Sie du das als fundierte rechtliche Einschätzung?
Sie könnten mal erklären, wozu Sie eine fundierte rechtliche Einschätzung benötigen, wenn Sie ohnehin nicht klagen wollen.
Zitat :Ansonsten stimmt doch hier was vorne und hinten nicht.
Vor ein paar Monaten hieß es noch Sie sind auf der Arbeit nur von Idioten umgeben und jetzt soll das Arbeitsklima plötzlich wieder gut sein? Schwer vorstellbar.
Sie haben bereits 3 Abmahnungen erhalten? Egal ob rechtlich korrekt begründet/oder unbegründet. Aber welcher Arbeitgeber spricht denn "aus Spaß" seinem Arbeitnehmer 3 Abmahnungen einfach so aus? Vielleicht mal ein wenig Selbstreflextion betreiben.
Jetzt machen Sie ein Fass auf weil Sie weniger Geld durch die Kurzarbeit bekommen?
Aber waren 100 Tage in 2 Jahren krank (was viel ist) und haben auf Grund dessen keinen Lohn bekommen.
Das haben Sie dann aber einfach so hingenommen 3 Monate! kein Geld zu bekommen?
Sorry das passt null....
Ich verstehe Ihre Fragen.
Natürlich will mich mein AG loswerden, dass hat er letzten Sommer in mehreren Gesprächen sehr deutlich gemacht!
Da ich im Großraumbüro arbeite ist das Arbeitsklima tatsächlich in Ordnung. Mein AG hat kein Büro wo er mich reinstecken könnte, damit ich räumlich getrennt bin - mein Glück.
Natürlich ist die Situation nicht schön und selbstverständlich habe ich Fehler gemacht und mich selbst reflektiert.
Aber deshalb kündige ich doch nicht einfach meinen gut bezahlten Job! Der mir trotz der Umstände Spaß macht - da mich meine Chefs in Ruhe arbeiten lassen und mich ignorieren.
Damit kann ich umgehen.
Der GF weiß genau, dass er keinen Kündigungsgrund hat und ich gebe Ihm auch keinen Grund. Er würde mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Kündigungsschutzklage verlieren - und dann muß er mich weiter beschäftigen!
Den fehlenden Lohn von knapp 3 Monaten habe ich nicht einfach hingenommen. Ich habe schriftlich angemahnt und eine Frist gesetzt.
Auf eine Lohnklage habe ich verzichtet, da ich keine weitere Eskalation möchte. Das war ja das Ziel meines AG. Im übrigen beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre zum Jahresende - verloren ist das Geld also nicht.
Wenn mein AG mir eine angemessene Abfindung bezahlt würde ich gehen. Das wird er aber nicht tun. Und in der aktuellen Wirtschaftskrise wäre es sehr riskant zu kündigen oder den Job zu wechseln.
Wir??? Das sollte der AG bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben. Du könntest uU von der AfA erfahren, ob das tatsächlich so ist.Zitat :Wir haben seit März 2025 Kurzarbeit angemeldet.
uU gäbe es dann Kurzarbeitergeld.
Dass du dich hier in einem Meinungs-und Diskussionsforum zu rechtlichen Fragen befindest, hast du inzwischen herausgefunden?
Die gibt es gegen Geld beim Anwalt.Zitat :Empfinden Sie du das als fundierte rechtliche Einschätzung?
Da du dich hier so aufplusterst und doch endlich erklärst, dass du keine Lohnklage erheben willst--->
es gibt auch außergerichtliche Möglichkeiten, den AG zum Zahlen des dir rechtmäßig zustehenden Lohnes zu animieren, zumindest zur Klärung beizutragen.
...Mit anwaltlicher Hilfe...gehts auch außergerichtlich...das kostet aber und dort solltest du möglichst nicht in dem Ton wie hier aufschlagen...
Hier ist gar nichts offensichtlich. Hier gibts nur deine Behauptungen.Zitat :Es ist ja offensichtlich,
Zitat :* Vor dem Arbeitsgericht trägt jeder seine eigenen Anwaltskosten selbst.
Ob das so Arbeitnehmerfreundlich ist wage ich zu bezweifeln, das ist vielmehr ein zweischneidiges Schwert und gilt ohnehin nur für die erste Instanz.
Im übrigen gibt es laut EP keinen Betriebsrat, somit fällt zumindest der Betriebsrat als Ansprechpartner für den TE aus.
Zitat :Wie kann ich verhindern, dass er mich langsam finanziell "aushungert"?
Gar nicht!
Der AN hat über die Zeit die Wandlung seiner Tätigkeit zu hauptsächlich nicht dringlichen Arbeiten akzeptiert. Daher besteht auch zunehmend die Gefahr einer betriebsbedingten Kündigung.
Zitat :Sie schreiben:
Zitat (von str516605-53):
Zusätzlich müsste mein AG einen sachlichen Grund haben warum ich zu 100% entbehrlich bin meine Kollegen im Team aber zu 100% benötigt werden. Diesen Grund hat er nicht!
Geben aber in Ihrem Eingangsposting bereits die Antwort drauf:
Zitat (von str516605-53):
Ich arbeite im Einkauf /Kalkulation (Büro) und wurde als einziger im Büro und meinem Team in Kurzarbeit Null geschickt, da ein Großteil meiner Arbeit nicht dringend ist, dh es besteht keinerlei Zeitdruck bzw. die Aufgaben sind nicht direkt für den operativen Betrieb notwendig.
Das ist die Begründung meines AG's, die vor keinem Arbeitsgericht in Deutschland zum Erfolg führen wird.
Ich fasse nochmal kurz zusammen:
- ich habe der Kurzarbeit nach der Betriebsversammlung zugestimmt. Dort war aber kein Hinweis auf KURZARBEIT NULL. Allein deshalb ist Sie unwirksam.
- angenommen er dürfte Kurzarbeit anordnen, dann müßte er erklären warum ich zu 100% entbehrlich bin und meine 4 Kollegen im Team Einkauf nicht.
Nur weil ich überwiegend nicht im operativen eingesetzt bin darf er das nicht machen.
Obwohl er mir etlichen Aufgaben entzogen hat - sind diese bei der Berücksichtigung der der Einführung trotzdem zu berücksichtigen.
Zitat :Zitat (von str516605-53):
Wir haben seit März 2025 Kurzarbeit angemeldet.
Wir??? Das sollte der AG bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben. Du könntest uU von der AfA erfahren, ob das tatsächlich so ist.
uU gäbe es dann Kurzarbeitergeld.
Natürlich hat mein AG die Kurzarbeit korrekt bei der AfA angemeldet und ich habe ja auch schon kurzarbeitergeld bekommen.
Zitat :Die gibt es gegen Geld beim Anwalt.
Da du dich hier so aufplusterst und doch endlich erklärst, dass du keine Lohnklage erheben willst--->
es gibt auch außergerichtliche Möglichkeiten, den AG zum Zahlen des dir rechtmäßig zustehenden Lohnes zu animieren, zumindest zur Klärung beizutragen.
...Mit anwaltlicher Hilfe...gehts auch außergerichtlich...das kostet aber und dort solltest du möglichst nicht in dem Ton wie hier aufschlagen...
Falls er mich länger als 3-4 Monate in Kurzarbeit Null belässt bleibt mir nichts anderes übrig als der Gang zum Anwalt.
Zitat (von str516605-53):
Es ist ja offensichtlich,
Hier ist gar nichts offensichtlich. Hier gibts nur deine Behauptungen.
Diese Woche arbeiten 34 Mitarbeiter zB zu 100%.Vollgas. Keine Kurzarbeit.
Ich bin aber zu 100% in Kurzarbeit...
Wie soll man das nennen?
Zitat :Zitat (von str516605-53):
Wie kann ich verhindern, dass er mich langsam finanziell "aushungert"?
Gar nicht!
Mir bleibt natürlich der Gang zum Anwalt und Arbeitsgericht, den ich in spätestens 2-3 Monaten antreten muss.
Der AN hat über die Zeit die Wandlung seiner Tätigkeit zu hauptsächlich nicht dringlichen Arbeiten akzeptiert. Daher besteht auch zunehmend die Gefahr einer betriebsbedingten Kündigung.
Guter Punkt! Das habe ich anwaltlich prüfen lassen. Hier sind die Hürden sehr hoch! Will heißen wir sprechen von mehreren Jahren in denen man eine andere Tätigkeit macht als vertraglich vereinbart.
Und mir würden nur 70% meiner ursprünglichen Tätigkeit entzogen, dh 30%.ube ich ja noch aus.
Zitat :Vielen Dank für das mitteilen deiner persönlichen Bewertung.
Empfinden Sie du das als fundierte rechtliche Einschätzung?
Das ist doch kein Forum für soziale Arbeit, Psychologie oder sonstige soziale Themen.
Es geht sich rein um die Sache. Ich hoffe du arbeitest nicht in diesem Bereich...
Wenn es 'rein um die Sache' geht, geht es um manch Anderes, aber selten um die Sache. Und 'die Sache' hat in aller Regel ein Umfeld.
Und natürlich die Aggression gegen Forenmitgliedern, die nicht Wunschantworten liefern ...
Im Grunde ist der Käse doch gegessen, wenn du dich auf den Standpunkt stellst, auf keinen Fall gegen deinen AG klagen zu wollen.
Zitat :Ob das so Arbeitnehmerfreundlich ist wage ich zu bezweifeln, das ist vielmehr ein zweischneidiges Schwert und gilt ohnehin nur für die erste Instanz.
Naja.
Grund dieser Regelung ist halt, dass ein Arbeitnehmer ("David") gegen den Arbeitgeber ("Goliath") klagen kann, ohne befürchten zu müssen, bei einer Niederlage die Anwälte des Arbeitsgebers zahlen zu müssen. Dadurch wird es dem finanziell schelcht gestellten Arbeitnehmer überhaupt erst ermöglicht, eine Klage in Betracht ziehen zu können. Das Prozesskostenrisiko ist selbst im worst case auf die (geringen) Gerichtskosten und die eigenen Kosten beschränkt.
Das finde ich schon sehr arbeitnehmerfreundlich.
Zitat :Das ist die Begründung meines AG's, die vor keinem Arbeitsgericht in Deutschland zum Erfolg führen wird.
Die Frage ist, ob der AG das überhaupt vor Gericht begründen muss.
Das Arbeitsgericht ist dafür da, für die Einhaltung des geltenden Rechts zu sorgen.
Das Arbeitsgericht ist aber nicht befugt, wirtschaftliche / unternehmenpolitische / betriebswirtschaftliche Entscheidungen zu hinterfragen.
(Beispiel: Wenn eine Firma eine Abteilung komplett schließen will und alle Mitarbeiter entlassen will, dann prüft das Arbeitsgericht, ob bei den Kündigungen alle Vorschriften eingehalten sind. Das Arbeitsgericht prüft nicht(!) ob die Schließung der Abteilung notwendig, wirtschaftlich oder überhaupt sinnvoll ist. Die Entscheidung, eine Abteilung zu schließen ist das gute Recht einer Firma. Dafür muss keine Begründung geliefert werden und kein Arbeitsgericht kann der Firma die Schließung der Abteilung verbieten.)
Die Entscheidung, welchem Mitarbeiter welche Aufgaben gegeben werden, dürfte genau zu diesen wirtschaftlichen / unternehmenpolitischen / betriebswirtschaftlichen Entscheidungen gehören, die nicht justiziabel sind (Klartext: in die sich das Arbeitsgericht nicht einmischen darf).
Und: Bei 100 Krankheitstagen in 2 Jahren wäre die Entscheidung, Ihnen aufgrund mangelnder Verfügbarkeit keine wichtigen oder dringenden Aufgaben mehr zu überlassen, wohl auch ausreichend begründet. (Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Arbeitgeber tatsächlich begründen müsste.)
Dann hatte ich das wohl überlesen. Was also willst du noch von der AfA? Von *Aushungern* kann also keine Rede sein. Außerdem genügt es dem AG offensichtlich, dass du mit 30% arbeitest, denn ein Großteil deiner Arbeit ist nicht dringend.Zitat :und ich habe ja auch schon kurzarbeitergeld bekommen.
NÖ. Mit weiterem Kurzarbeitergeld bringt das nichts. Könntest höchstens mit Bürgergeld aufstocken und/oder dir 'n Minijob suchen. An Zeit mangelt es nicht.Zitat :Falls er mich länger als 3-4 Monate in Kurzarbeit Null belässt bleibt mir nichts anderes übrig als der Gang zum Anwalt.
Was es ist: Kurzarbeit 0. Aber warum arbeitest du noch 30%?Zitat :Wie soll man das nennen?
Betriebsbedingte K. ist trotzdem nicht ausgeschlossen. Jetzt genügen 30%, demnächst evtl. übernimmt jemand aus dem Team Büro deine 30%? Vielleicht fällt dem AG aber noch was anderes ein? Es soll aus Gründen auch schon ganz schnell zu wirksamen fristlosen, verhaltensbedingten Kündigungen gekommen sein. Wirksam bis in hohe Instanzen.--->Also Achtung!!
Hier kann dir nicht geholfen werden, da du 1. alles längst besser weißt, 2. anwaltliche Auskunft hast.
...ich wünsch dir noch 'n schönes Leben.
Zitat :Wenn es 'rein um die Sache' geht, geht es um manch Anderes, aber selten um die Sache. Und 'die Sache' hat in aller Regel ein Umfeld.
Und natürlich die Aggression gegen Forenmitgliedern, die nicht Wunschantworten liefern ...
Im Grunde ist der Käse doch gegessen, wenn du dich auf den Standpunkt stellst, auf keinen Fall gegen deinen AG klagen zu wollen.
Meine Antwort war unsachlich, dass tut mir Leid. Ich hoffe damit ist dieses Thema jetzt erledigt...
Falls mein AG mich 6 - 12 Monate in Kurzarbeit NULL belässt muß ich natürlich reagieren!
Auch mein Urlaubsanspruch wird übrigens gekürzt.
Als erstes werde ich das Gespräch suchen.
Dann ein Schreiben eines guten Anwalts.
Falls dann keine Reaktion kommt muß ich natürlich Klagen. Mir bleibt dann ja nichts anderes übrig.
Zitat :Zitat (von str516605-53):
Das ist die Begründung meines AG's, die vor keinem Arbeitsgericht in Deutschland zum Erfolg führen wird.
Die Frage ist, ob der AG das überhaupt vor Gericht begründen muss.
Das Arbeitsgericht ist dafür da, für die Einhaltung des geltenden Rechts zu sorgen.
Das Arbeitsgericht ist aber nicht befugt, wirtschaftliche / unternehmenpolitische / betriebswirtschaftliche Entscheidungen zu hinterfragen.
(Beispiel: Wenn eine Firma eine Abteilung komplett schließen will und alle Mitarbeiter entlassen will, dann prüft das Arbeitsgericht, ob bei den Kündigungen alle Vorschriften eingehalten sind. Das Arbeitsgericht prüft nicht(!) ob die Schließung der Abteilung notwendig, wirtschaftlich oder überhaupt sinnvoll ist. Die Entscheidung, eine Abteilung zu schließen ist das gute Recht einer Firma. Dafür muss keine Begründung geliefert werden und kein Arbeitsgericht kann der Firma die Schließung der Abteilung verbieten.)
Die Entscheidung, welchem Mitarbeiter welche Aufgaben gegeben werden, dürfte genau zu diesen wirtschaftlichen / unternehmenpolitischen / betriebswirtschaftlichen Entscheidungen gehören, die nicht justiziabel sind (Klartext: in die sich das Arbeitsgericht nicht einmischen darf).
Und: Bei 100 Krankheitstagen in 2 Jahren wäre die Entscheidung, Ihnen aufgrund mangelnder Verfügbarkeit keine wichtigen oder dringenden Aufgaben mehr zu überlassen, wohl auch ausreichend begründet. (Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Arbeitgeber tatsächlich begründen müsste.)
Das ist korrekt. Ein Arbeitsgericht wird wohl nur extrem selten unternehmerische Entscheidungen anzweifeln. Das ist nicht seine Aufgabe und auch nicht seine Kompetenz.
Die Einführung von Kurzarbeit darf nicht willkürlich und diskriminierend erfolgen. Der Arbeitgeber muß die Mitarbeit so gut es geht gleich behandeln. Selbstverständlich darf er manche Mitarbeiter in Kurzarbeit NULL schicken und andere arbeiten 100%. Die Begründung muß einfach objektiv nachvollziehbar und logisch sein.
Meine 100 Krankheitstage sind in diesem Kontext irrelevant. Das wird das. Gericht nicht interessieren, weil es darum nicht geht.
Im übrigen ist meine Krankheit überstanden. Und ich war in den letzten 10 Monaten nur 10 Tage krank - bedingt durch den tot eines nahen Angehörigen.
Zitat :Die Einführung von Kurzarbeit darf nicht willkürlich und diskriminierend erfolgen.
Wenn die anderen Mitarbeiter wichtige, dringliche Aufgaben haben und Sie nur unwichtige, nicht dringliche Aufgaben, dann ist die Einführung von Kurzarbeit für Sie noch nicht willkürlich, sondern - aufgrund des unterschiedlichen Aufgabenspektrums - doch sachlich gerechtfertigt.
Mir ist nicht klar, worauf Sie hinaus wollen: Einerseits bestätigen Sie, dass sich Ihr Aufgabenspektrum vom Aufgabenspektrum der anderen Mitarbeiter unterscheidet (was wahrscheinlich eine nicht angreifbare Unternehmensentscheidung ist) - andererseits behaupten Sie, die Kurzarbeit wäre willkürlich (was sie vielleicht wäre, wenn das Aufgabenspektrum gleich wäre - dann müsste man andere Faktoren wie Betriebszugehörigkeit anschauen).
Zitat :Die Begründung muß einfach objektiv nachvollziehbar und logisch sein.
Das unterschiedliche Aufgabenspektrum ist doch objektiv nachvollziehbar und stellt eine logische Begründung dar. Was verstehe ich da (nach Ihrer Ansicht) falsch?
Zitat :Meine 100 Krankheitstage sind in diesem Kontext irrelevant. Das wird das Gericht nicht interessieren, weil es darum nicht geht.
Es würde möglicherweise darum gehen, wenn nach Gründen für das unterschiedliche Aufgabenspektrum gefragt werden sollte. Aber meines Erachtens wird sich das Gericht nicht für die Gründe des unterschiedlichen Aufgabenspektrums interessieren.
Zitat :Naja.
Grund dieser Regelung ist halt, dass ein Arbeitnehmer ("David") gegen den Arbeitgeber ("Goliath") klagen kann, ohne befürchten zu müssen, bei einer Niederlage die Anwälte des Arbeitsgebers zahlen zu müssen. Dadurch wird es dem finanziell schelcht gestellten Arbeitnehmer überhaupt erst ermöglicht, eine Klage in Betracht ziehen zu können. Das Prozesskostenrisiko ist selbst im worst case auf die (geringen) Gerichtskosten und die eigenen Kosten beschränkt.
Das finde ich schon sehr arbeitnehmerfreundlich.
... und auf der anderen Seite lohnt es sich bei einer berechtigten Klage für den AN nicht einen Anwalt zu konsultieren, weil selbst bei erfolgreichem Ausgang der Klageerfolge zum großen Teil für den Anwalt drauf geht, und eine Klage selbst durchzuführen ist eben auch nicht unbedingt etwas für einen gänzlich rechtsunerfahrenen Bürger/AN.
Es ist eben ein zweischneidiges Schwert.
........
Manchmal frag ich mich echt, wie blind man sein kann.
Es würde mich wundern, wenn das Arbeitsverhältnis den Sommer überlebt.
Kurzarbeit ist ein fantastisches Mittel um eine betriebsbedingte Kündigung in die Wege zu leiten.
Und selbst bei einer vorzunehmenden Sozialauswahl, darf dann 3 mal geraten werden, wer bei Kündigung wohl gehen darf, jemand der eh verzichtbar ist, da er nur noch 30% seiner ursprünglichen Aufgaben ausführt, im Betrieb "unten durch" ist, oder jemand der 100% leistet.
-- Editiert von User am 5. Mai 2025 16:16
Abgesehen davon, ich sehe nicht ein einziges Argument vorgetragen, welches die Auswahl des Fragstellers für die Kurzarbeit als unrechtmäßig erscheinen lassen würde. Letztlich braucht man ihn nicht. So einfach ist das. Nur, er sollte das endlich mal erkennen.
wirdwerden
Zitat :Abgesehen davon, ich sehe nicht ein einziges Argument vorgetragen, welches die Auswahl des Fragstellers für die Kurzarbeit als unrechtmäßig erscheinen lassen würde.
Nunja, in #19 wird aufgeführt das zur Zeit 34 Mitarbeiter keine Kurzarbeit mehr machen, der TE jedoch weiterhin zu 100%.
Das ist zumindest ein Indiz dafür das der AG die Kurzarbeit willkürlich einsetzt um den aus anderen Gründen ungeliebten AN auszugrenzen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten