Guten Tag liebes Forum,
wie ist es eignetlich mit der Berechnung des Kurzarbeitergeldes.
Berechnet wird es ja vom Montasbrutto. Dann erhält man für die Zeit in der Kurzarbeit gemacht wird 60 bzw. 67% von der Agentur für Arbeit.
Was zählt aber alles zum Bruttolohn?
Ich bekomme ein Fixum, jeden Monat Provision und habe einen Geschäftswagen.
Zählen die Provision und der Geschäftswagen auch dazu? Bzw. wie muss ich das dann genau ausrechnen?
Vielen Dank vorab
Kurzarbeitergeld Berechnung
18. März 2020
Thema abonnieren
Frage vom 18. März 2020 | 13:09
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 10x hilfreich)
Kurzarbeitergeld Berechnung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. März 2020 | 13:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
ZitatBerechnet wird es ja vom Montasbrutto. :
Nö.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug050-2016_ba014803.pdf
#2
Antwort vom 18. März 2020 | 13:51
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Rechner: https://www.smart-rechner.de/kurzarbeit/rechner.php#bei1
Und jetzt?
Schon
267.888
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten