Hallo liebes Forum,
folgendes Problem. Ein AG hat ab 2019 bis 2020 Kurzarbeitergeld angemeldet (50%), das Problem war jedoch, AN war größtenteils zu 100% zuhause.
Somit haben sich eine Menge Minusstunden angesammelt. Jetzt AN in folgender Situation, sie haben einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet.
Nun meinte der AG das AN noch einige Minusstunden vorzuweisen habe, die er in seiner letzten Lohnabrechnung verrechnen will.
Die Frage lautet: Ist AG im Recht?
Kurzarbeitergeld und Minusstunden
17. Juni 2021
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Frage vom 17. Juni 2021 | 18:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeitergeld und Minusstunden
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#1
Antwort vom 17. Juni 2021 | 22:19
Von
Status: Wissender (15205 Beiträge, 5842x hilfreich)
Das lässt sich mit deinen spartanischen Angaben nicht wirklich beantworten.
Es fehlt schlicht an Kenntnis, was in dem Aufhebungsvertrag vereinbart wurde. Üblicherweise lauten solche Verträge dahingehend, dass mit dem Aufhebungsvertrag sämtliche gegenseitigen Forderungen erledigt sind.
Und hinsichtlich der Minusstunden genau so generell - es wäre hilfreich zu wissen, wieso der AG die 50% AZ nicht eingefordert hat.
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