Kurzarbeiterklausel unterschreiben trotz Krankheit?

17. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nadin083
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeiterklausel unterschreiben trotz Krankheit?

Hallo. Ich habe eine Frage. Ich bin seit dem 10.03.20 krank geschrieben für 6 Wochen. Nun möchte mein Arbeitgeber, dass ich eine Zusatzvereinbarung mit Kurzarbeitsklausel unterzeichne. Muss ich das in meiner Krankheit unterschreiben. Frist wurde mir auf den 20.03.20 gesetzt. Vielen Dank Nadin

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1357 Beiträge, 158x hilfreich)

Zitat (von Nadin083):
eine Zusatzvereinbarung mit Kurzarbeitsklausel


Was genau soll das sein ?

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12057 Beiträge, 4447x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Was genau soll das sein ?


Eine Zusatzvereinbarung, damit der AN in Kurzarbeit geschickt werden kann, bzw. einem möglichen Widerspruch gegen die Kurzarbeit der Wind aus den Segeln genommen ist, denn normalerweise muss der Betriebsrat einer Kurzarbeit zustimmen oder aber die Kurzarbeit ist schon Bestandteil des Arbeitsvertrages.
Wenn beides nicht zutrifft muss theoretisch mit jedem AN eine einzelvertragliche Vereinbarung geschlossen werden.

Der AG kann allerdings auch ganz einfach Kurzarbeit beantragen und (nach Genehmigung) anordnen, widerspricht der AN ohne Vereinbarung dem nicht, gilt es als konkludente Vertragsänderung.
Widerspricht der AN kann der AG diesem mit einer Änderungskündigung begegnen.

Zitat (von Nadin083):
Muss ich das in meiner Krankheit unterschreiben.


Müssen, nein.
Wenn Sie aber weiterhin dort arbeiten möchten, wäre es Ihnen anzuraten das zu unterschreiben.

-- Editiert von spatenklopper am 17.03.2020 16:06

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#3
 Von 
Nadin083
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zusatzvereinbarung
zwischen
Arbeitnehmer
und
Arbeitgeber

zum Arbeitsvertrag vom 11/10/2016

Kurzarbeiterklausel

(1) mit einer Ankündigungsfrist von mindestens einer Woche zum Wochenschluss kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld erfüllt sind.
Dies ist der Fall, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt ist .

In der Ankündigung ist die kürzere Arbeitszeitwoche und deren voraussichtlichen Dauer anzugeben.
Im Falle eines erhöhten Arbeitssanfalls kann der Arbeitgeber die gekürzte Arbeitszeit für diesen Zeitraum entsprechend erhöhen.

Der Arbeitgeber kann die Kurzarbeit jederzeit vorzeitig aufheben.

(2) der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, dass für die Dauer der Kurzarbeit die Vergütung dem Verhältnis der verkürzten zur regelmäßigen Arbeitszeit entsprechend reduziert wird.

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#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 512x hilfreich)

Solch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag muss man weder während der Krankheit noch hiernach unterzeichnen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nadin083
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Solch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag muss man weder während der Krankheit noch hiernach unterzeichnen.

Was passiert, wenn ich es nicht unterzeichne? Mir wurde gesagt, dass ich dann keinen Lohn bekomme

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nadin083
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von philosoph32):
Was genau soll das sein ?


Eine Zusatzvereinbarung, damit der AN in Kurzarbeit geschickt werden kann, bzw. einem möglichen Widerspruch gegen die Kurzarbeit der Wind aus den Segeln genommen ist, denn normalerweise muss der Betriebsrat einer Kurzarbeit zustimmen oder aber die Kurzarbeit ist schon Bestandteil des Arbeitsvertrages.
Wenn beides nicht zutrifft muss theoretisch mit jedem AN eine einzelvertragliche Vereinbarung geschlossen werden.

Der AG kann allerdings auch ganz einfach Kurzarbeit beantragen und (nach Genehmigung) anordnen, widerspricht der AN ohne Vereinbarung dem nicht, gilt es als konkludente Vertragsänderung.
Widerspricht der AN kann der AG diesem mit einer Änderungskündigung begegnen.

Zitat (von Nadin083):
Muss ich das in meiner Krankheit unterschreiben.


Müssen, nein.
Wenn Sie aber weiterhin dort arbeiten möchten, wäre es Ihnen anzuraten das zu unterschreiben.

-- Editiert von spatenklopper am 17.03.2020 16:06


Was passiert, wenn ich es nicht unterzeichne? Die Filialleiterin hat gemeint, dass dann kein Gehalt bezahlt wird

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Nadin083):
Die Filialleiterin hat gemeint, dass dann kein Gehalt bezahlt wird

Das wäre rechtswidrig - wenn das passiert, dann ab zum Arbeitsgericht und einklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von Nadin083):
Was passiert, wenn ich es nicht unterzeichne? Die Filialleiterin hat gemeint, dass dann kein Gehalt bezahlt wird


Das Gehalt bei Nichtunterzeichnung nicht zahlen wäre rechtswidrig. Ob der Arbeitgeber mit einer Kündigung reagiert, weiß ich mangels hellseherischer Kräfte bedauerlicherweise nicht.

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