Kurzarbeitgeld beim Kündigung

24. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Braco2020
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeitgeld beim Kündigung

In unserem Unternehmen wird ab dem 1. April Kurzarbeit eingeführt.
Ich habe ab dem 1. Juli ein neues Stellenangebot erhalten und möchte meinen derzeitigen Job kündigen.
Meine Kündigungszeit beträgt drei Monate von Monatsende.
Bekomme ich in den drei Monaten Kurzarbeitgeld, vollen Lohn oder etwas anderes?

Danke im Voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

KuG gibt es nur für ungekündigte Beschäftigungsverhältnisse.

Ab Kündigung bist du also nicht mehr davon betroffen und hast Anspruch auf den vollen Lohn.

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