In unserem Unternehmen wird ab dem 1. April Kurzarbeit eingeführt.
Ich habe ab dem 1. Juli ein neues Stellenangebot erhalten und möchte meinen derzeitigen Job kündigen.
Meine Kündigungszeit beträgt drei Monate von Monatsende.
Bekomme ich in den drei Monaten Kurzarbeitgeld, vollen Lohn
oder etwas anderes?
Danke im Voraus!
Kurzarbeitgeld beim Kündigung
24. März 2020
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Frage vom 24. März 2020 | 18:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeitgeld beim Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 24. März 2020 | 18:46
Von
Status: Schüler (325 Beiträge, 109x hilfreich)
KuG gibt es nur für ungekündigte Beschäftigungsverhältnisse.
Ab Kündigung bist du also nicht mehr davon betroffen und hast Anspruch auf den vollen Lohn.
Und jetzt?
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