Kurzarbeitsgeld im ersten Arbeitsmonat

21. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Leoh
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeitsgeld im ersten Arbeitsmonat

Hallo Zusammen,

ich habe momentan folgendes Problem:
Ich habe letzten Monat eine Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma aufgenommen und letzte Woche meine erste Gehaltsabrechnung bekommen, in der die Tage die ich im September gearbeitet habe abgerechnet wurden.

Im September habe ich drei Tage nicht gearbeitete, da der Arbeitgeber nicht genügend Aufträge hatte und ich deshalb Zuhause bleiben musste.
Meine Kollegen haben gesagt man bekäme für diese Tage 60% des Lohnes als Kurzarbeitsgeld bezahlt. Ich habe allerdings nur 40% erhalten und diese 40% wurden auch nur für zwei anstatt für drei Tage bezahlt.

Die Zeitarbeitsfirma sagte mir nun, dass ich nur 40% bekomme weil es mein erster Arbeitsmonat ist und auch nur zwei Tage ausbezahlt bekommen habe, da ich schon einen ganzen Arbeitstag (7h) überstunden angesammelt hätte und diese dann verrechnet wurden. Meiner Meinung nach habe ich aber nur 4 Überstunden gehabt und die Aussage mit den 40% erscheint mir auch ein wenig Fandenscheinig.

Hat jemand Ahnung ob das so rechtens ist oder wo ich diese Infos herbekomme. (Beim Arbeitsgericht habe ich schon angerufen aber leider noch niemand erreicht)

Vielen Dank!
Gruß
Leoh

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Also erstmal ist es ziemlich ungewöhnlich als Zeitarbeiter überhaupt Kurzarbeit zu machen. Das war bis vor kurzem gesetzlich gar nicht möglich und wurde erst im Zuge der Ausweitung von Kurzarbeit während Finanz- und Wirtschaftskrise ermöglicht

Normalerweise läuft Leiharbeit so (bzw.sollte so laufen):

Sie bekommen die vertraglich vereinbarten Stunden (bei Vollarbeitszeit derzeit in der Regel 7h pro Tag, 151,3h im Monat) von der Leihfirma bezahlt. Egal ob sie Tage gearbeitet haben oder zu Hause auf einen Einsatz warten müssen. Die Vergütung der Nichteinsatzzeit nennt man auch Garantielohn.

In der Realität wurden in den ganzen Tarifverträgen zur Zeitarbeit Arbeitszeitkonten eingeführt. Diese werden mit Stunden gefüllt, die über die monatlich vereinbarten 151h hinausgehen. Sollte es zu einigen Tagen Nichteinsatz kommen, dann werden üblicherweise (mal mit, mal ohne Zustimmung des Leiharbeiters) diese Stunden vom Arbeitszeitkonto genommen oder entsprechend Minusstunden ins Arbeitszeitkonto gebucht. Der Leiharbeiter erwirtschaftet den Garantielohn also selbst. Das ist zwar gesetzlich eigentlich verboten, juckt aber die Leihfirmen nicht und auch nicht die Gewerkschaften, die diese Tarifverträge verzapft haben. Mittlerweile finden das vermutlich auch 99% der Leiharbeiter normal, die Nichteinsatzzeit sich selbst zu vergüten.

Sollte bei ihrer Leihfirma tatsächlich Kurzarbeit beantragt wurden sein, dann lässt die Leihfrima sich den Nichteinsatz jetzt vom Arbeitsamt bezahlen - auch nicht schlecht. Normalerweise müssten Sie der Kurzarbeit zustimmen oder ein BR, falls es den in der Leihfrima gibt. Findet sich eine entprechende Passage im Arbeitsvertrag, bzw.haben Sie ein Zusatzvereinbarung diesbezüglich unterschrieben?

Zum Kurzarbeitergeld kann ich nur sagen, dass es 60% vom Nettosatz (67% bei AN mit Kind) beträgt. Sie müssten also mal genau in der Abrechnung nachsehen, wieviel Stunden gearbeitet wurden und wieviel an der monatlichen Mindeststundenzahlt fehlen.

Welcher Tarifvertrag findet denn überhaupt Anwendung? Und wieivel Stunden sind vereinbart (wöchentlich)? .

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#2
 Von 
Leoh
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Ich weiß nicht wie man diesen Vertrag nennt aber es ist wohl ein Tarifvertrag zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V. (BZA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund.

Die Monatliche Arbeitszeit liegt bei 151,67 Stunden (35 Stunden pro Woche). Die Firma bei der ich arbeite hat allerdings eine 37,5 Stunden/Woche die ich auch ableiste. Also mache ich jeden Tag 0,5 Überstunden. Nach meiner Rechnung hatte ich also im September 4,75 Überstunden. Es wurden aber 7 Überstunden verrechnet. Also 2,25 Stunden kommen von irgendwo her.
Für die müsste ich aber auch Kurzarbeitsgeld bekommen oder auf meinem Zeitkonto ins Minus gehen. Auf meine Frage hin wo ich denn diese Stunden her hätte wusste man mir auch keine Antwort. Die sind einfach so verrechnet worden als hätte ich die mal an Überstunden angesammelt.
Ich habe also nur 14 anstatt 16,25 Stunden Kurzarbeitsgeld bekommen und das auch nur mit 40% anstatt mit 60%.

In meinem Vertrag habe ich keiner Sondervereinbarung für Kurzarbeit oder BR zugestimmt.

Was mich interessieren würde ist, ob man im ersten Monat weniger Kurzarbeitsgeld bekommt wie in den darauf folgenden Monaten. Das fände ich irgendwie seltsam. Zumal mir die Abrechnung sowieso etwas schlampig vorkommt. Andere Zuschläge wurden auch "vergessen!" zu überweisen, dies soll aber in den nächsten Tagen nachgeholt werden. Bin mal gespannt.

Grüße


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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
es ist wohl ein Tarifvertrag zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V. (BZA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund.


Ja dann ist der BZA-MTV der angewendete Tarifvertrag. Kenner wissen, dass z.B. bei diesem Tarifvertrag die Entnahme von Plusstunden von Ihrem AZK für Nichteinsatzzeiten nur mit Ihrer Zustimmung wirksam möglich ist. Die etwas "seriöseren" Leihfirmen die diesen TV anwenden (z.b. stadtrand) lassen sich deshalb dafür (meist rückdatierte) Freizeitausgleichsscheine unterschreiben. Das geht sogar soweit, dass das AZK mit "beantragtem" Freizeitausgleich ins Minus gefahren werden.

Man sollte solche Scheine tunlichst nicht unterschreiben. Diese werden einem regelmässig nachher vorgelegt, nachdem man tagelang zu Hause auf Abruf auf Einsätze gewartet hat. Das ganze hat in dem Sinne dann nicht das geringste mit Freizeitausgelich zu tun. Interessant ist auch, dass der AN den Freizeitausgleich laut BZA-MTV mindestens 5 Tage vorher schriftich beantragen muss. Daher auch
die rückdatierten Scheine.

Ob man mit dem Wissen und der Haltung allerdings die Probezeit übersteht, ist fraglich. Man sollte aber auch im Hinterkopf haben, dass die allermeisten Leiharbeitsverhältnisse den 3. Monat nicht überstehen.

quote:
Ich habe also nur 14 anstatt 16,25 Stunden Kurzarbeitsgeld bekommen und das auch nur mit 40% anstatt mit 60%.


Wir reden hier von 40% vom Bruttostundenlohn oder Nettostundenlohn bei den 14h?

KUG wird mit 60% vom Nettolohn berechnet!

quote:
Zumal mir die Abrechnung sowieso etwas schlampig vorkommt. Andere Zuschläge wurden auch "vergessen!" zu überweisen, dies soll aber in den nächsten Tagen nachgeholt werden. Bin mal gespannt.


Das ist absolut typisch für die Branche und man muss da mittlerweile Systematik unterstellen. Ich kenne einige LAN und da stimmt kaum mal eine Abrechnung. Das ist für die Leihfirmen aber ein lukratives Nebengeschäft, da nur sehr wenige LAN es überhaupt schaffen, ihre Abrechnung zu kontrollieren. Und nd noch viel weniger schaffen es, das ganze dann beim AG zu reklamieren.
Da fällt also der ein oder andere X-tra Euro für die Leiharbeitgeber ab.


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