Hallo,
habe eine kurze Frage zum TVöD. Dort steht ja "Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, muss der Beschäftigte dem Arbeitgeber an dem darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen (§ 5 Abs. 1 Satz 2
Entgeltfortzahlungsgesetz)."
Dazu ganz kurze Frage damit ich es richtig mache:
1) Habe der Krankenkasse die AU-Bescheinigung (da ich auch beim Arzt) war zugesandt für den 1 Tag. Generell gefragt ist das überhaupt generell notwendig wenn man weiß die Krankheit dauert nur 1-2-3 Tage?
2) Beim Arbeitgeber muss ich ja erst laut obigen Absatz ab dem 4. Tag eine AU vorlegen, vorher nicht. Muss ich jetzt dadurch, dass ich jetzt der Krankenkasse diese zugesandt habe auch zwingend dem Arbeitgeber für den 1 Tag die AU-Bescheinigung auch einreichen oder nicht?
Danke vorab!
Kurze Frage: Muss man Krankmeldung einreichen (1 Tag)
Zitat :auch zwingend dem Arbeitgeber für den 1 Tag die AU-Bescheinigung auch einreichen oder nicht?
Kann sein.
Da sollte man mal die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber durchlesen, was dort zu dem Thema steht.
Zitat :Zitat :auch zwingend dem Arbeitgeber für den 1 Tag die AU-Bescheinigung auch einreichen oder nicht?
Kann sein.
Da sollte man mal die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber durchlesen, was dort zu dem Thema steht.
Das muss ich ja normal nicht im TVöD, siehe Absatz mit § oben. Meine Frage nur deshalb, weil ich ja der Krankenkasse die Krankmeldung gesendet hatte, muss ich damit der Abgleich stimmt auch dem Arbeitgeber diese zuleiten oder nicht zwingend?
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Wen der TVöD die einzige Stelle ist, wo was zu dem Thema steht, dann muss man das in der Tat nicht für solche Kurzerkrankungen.
Zitat :muss ich damit der Abgleich stimmt auch dem Arbeitgeber diese zuleiten
Wenn es einen Bedarf für einen Abgleich gibt, dann fragt der Arbeitgeber sowieso bei der Krankenkasse an.
Zitat :Wen der TVöD die einzige Stelle ist, wo was zu dem Thema steht, dann muss man das in der Tat nicht für solche Kurzerkrankungen.
Zitat :muss ich damit der Abgleich stimmt auch dem Arbeitgeber diese zuleiten
Wenn es einen Bedarf für einen Abgleich gibt, dann fragt der Arbeitgeber sowieso bei der Krankenkasse an.
Ok. Also wenn man es generell im TVöD erst ab dem 4. Tag braucht dann braucht man die Krankmeldung nicht vorzulegen beim Arbeitgeber wenn man nur 1-2 Tage krank war auch wenn man beim Arzt war?
Und brauche ich die jetzt nicht nochmal beim Arbeitgeber abgeben, auch wenn ich sie proforma bei der Krankenkasse eingesandt habe?
Nur weil du beim Arzt warst und der dir eine AU gegeben hat, musst du sie nicht deswegen auch beim AG abgeben.
Allerdings bleibt davon unberührt, dass der AG die Vorlage ab dem 1. Tag verlangen kann. Das ist dann allerdings ein anderer Fall.
Zitat :Nur weil du beim Arzt warst und der dir eine AU gegeben hat, musst du sie nicht deswegen auch beim AG abgeben.
Allerdings bleibt davon unberührt, dass der AG die Vorlage ab dem 1. Tag verlangen kann. Das ist dann allerdings ein anderer Fall.
Verstehe. Und angenommen der AG verlangt dies generell erst ab dem 4. Tag. Jetzt habe ich der KK diese schon online zugesendet. Muss ich durch diesen Schritt die nun doch beim AG abgeben oder brauche ich das nicht?
PS: Empfehlt ihr generell die Krankmeldung ab dem 1. Tag auch wenn man nur vielleicht 2 Tage krank sein wird (weiß man ja nie genau) bei der KK einzusenden oder nur wenn man merkt das könnte länger dauern?
Danke
Ich rate generell in solchen Fragen, nicht mehr zu liefern, als verlangt wird, insbesondere, insbesondere wenn womöglich beim Gegenüber eine Erwartungshaltung aufgebaut wird. Mehr heißt hier: auch nicht unbedingt früher. Verdi hatte Mal den Slogan: In den ersten drei Tagen bist du dein eigener Arzt. Wenn der TV schon den Spielraum gibt, sollte man ihn sich auch erhalten. Wobei man daraus auch kein Dogma machen muss - wenn einer meint 'jetzt habe ich sie (die AU), dann geben ich sie auch ab' ist das gewiss kein Drama.
Online gilt nicht - du musst die AU schon im Original an den AG übergeben.
-- Editiert von blaubär+ am 07.10.2018 13:25
Zitat :Ich rate generell in solchen Fragen, nicht mehr zu liefern, als verlangt wird, insbesondere, insbesondere wenn womöglich beim Gegenüber eine Erwartungshaltung aufgebaut wird. Mehr heißt hier: auch nicht unbedingt früher. Verdi hatte Mal den Slogan: In den ersten drei Tagen bist du dein eigener Arzt. Wenn der TV schon den Spielraum gibt, sollte man ihn sich auch erhalten. Wobei man daraus auch kein Dogma machen muss - wenn einer meint 'jetzt habe ich sie (die AU), dann geben ich sie auch ab' ist das gewiss kein Drama.
Online gilt nicht - du musst die AU schon im Original an den AG übergeben.
-- Editiert von blaubär+ am 07.10.2018 13:25
Genau daher frage ich, du hast mich verstanden. Wenn der TVöD schon diesen Spielraum lässt (in der Privatwirtschaft muss man mittlerweile ja oft schon am ersten Tag eine AU vorlegen), dann brauch ich es ja eigentlich auch. Falls ich nochmal 1-2 Tage fehle und dann wiederkomme und keine AU abgebe, dann könnte sich vielleicht ja die Personalabteilung denken...beim letzten Mal hat er aber eine abgegeben...mnnhh..
Die Frage ist nur, wenn ich bei meiner Krankenkasse die nun eigentlich "aus Versehen" schon online eingesendet habe (geht ja komfortabel mittlerweile), MUSS ich dann zwingend diese auch beim AG jetzt abgeben oder hat das nichts miteinander zu tun (Stichwort: Vielleicht wichtig für Abgleich von AG mit der KK)?
-- Editiert von Anubis2503 am 07.10.2018 13:32
Wenn du nach dem MUSS fragst, fragst du nach der Grundlage für die Pflicht. Die gibt es nicht. Also: nein.
Zitat :Wenn du nach dem MUSS fragst, fragst du nach der Grundlage für die Pflicht. Die gibt es nicht. Also: nein.
Ok. Das wollte ich wissen. Also wenn ich das nächste Mal nochmal 1-2 Tage krank bin muss ich auch nicht diese bei der Krankenkasse einreichen. Auf fast jeder Website von Krankenkassen steht dies ja immer so zentral und erweckt den Anschein dies immer direkt einsenden zu müssen. Aber müssen tut man es erst, sowohl bei der KK als auch Arbeitgeber wenn man länger als 3 Tage krank ist in meinem Fall bei TVöD?
-- Editiert von Anubis2503 am 07.10.2018 13:44
Wenn ich eine Krankmeldung habe, würde ich sie schon zur Krankenkasse schicken. Tut doch nicht weh und die Krankenkasse könnte auch ordentlich prüfen, wenn mal eine Frage zur Entgeltfortzahlung aufkommt. Das ist zwar bei so kurzen Erkrankungen eher unwahrscheinlich, man könnte sich aber z.B. den Fuß verletzt haben und später stellt sich erst raus, dass er operiert werden muss.
Ich stehe regelmäßig mit Krankenkassen in Kontakt um die Entgeltfortzahlung zu prüfen. Die Tage ohne AU-Bescheinigung gehen letztendlich zu Lasten des Arbeitgebers, da keine Prüfung vorgenommen werden kann. Das finde ich ungünstig, auch wenn ich ansonsten auch kein Fan der AU ab dem ersten Tag bin.
Zitat :Also wenn ich das nächste Mal nochmal 1-2 Tage krank bin muss ich auch nicht diese bei der Krankenkasse einreichen.
Da sollte man die vertraglichen Vereinbarungen mit der Krankenkasse prüfen. In der Regel findet sich dort was zu dem Thema.
Das kann bei Nichteinsendung dann nicht unerhebliche Probleme bei der Lohnfortzahlung und beim Krankengeld verursachen.
Zitat :Zitat :Also wenn ich das nächste Mal nochmal 1-2 Tage krank bin muss ich auch nicht diese bei der Krankenkasse einreichen.
Da sollte man die vertraglichen Vereinbarungen mit der Krankenkasse prüfen. In der Regel findet sich dort was zu dem Thema.
Das kann bei Nichteinsendung dann nicht unerhebliche Probleme bei der Lohnfortzahlung und beim Krankengeld verursachen.
Das ist richtig, aber doch nur wenn sich aus der Erkrankung was längeres entwickelt wo man dadurch dann bis ins Krankengeld rutscht. Aber wenn man z.B. wegen Magen-Darm mal 2 Tage fehlt und wie genese ist, dann braucht man diese doch sicher nicht bei der Krankenkasse einreichen.
Zitat :Aber wenn man z.B. wegen Magen-Darm mal 2 Tage fehlt und wie genese ist, dann braucht man diese doch sicher nicht bei der Krankenkasse einreichen.
Wenn man eine gute Glaskugel hat, kann man sich das sparen.
Ansonsten muss jeder für sich abwägen, wie viel Risiko er eingehen will.
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