Hallo,
im Netz gibts ja reichlich zu Lesen bzgl dieses Themas aber ein zwei Verständnisfragen habe ich noch, bei denen hier evtl jemand mehr weiß und mir helfen könnte.
Eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ja dann vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf maximal 3 Monate befristet ist oder die Summe aller kurzfristigen Beschäftigungen in einem Jahr maximal 70 Arbeitstage beträgt.
Zitat:Welche Zeitgrenze gilt, ist davon abhängig, wie viele Tage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet.
• Wenn die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird, ist von maximal drei Monaten auszugehen.
• Ansonsten gilt die Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen.
Jetzt die zwei Fragen:
Solange Person A nur am Wochenende arbeitet, könnte A auch 6 Monate oder mehr in die Regelung der kurzfristigen Beschäftigung fallen, sofern sie die 70 Arbeitstage nicht überschreitet?
Kann A auch mehrere befristete Beschäftigungen beim gleichen Arbeitgeber nachgehen? Und müssen da dann bestimmte Abstände zwischen den Beschäftigungen liegen? A hat bis Juli bei Arbeitgeber X als Ferienjobber gearbeitet und ab Ende August nochmal einen Einsatz beim gleichen Arbeitgeber. Fällt A trotzdem noch in die Regelung der kurzfristigen Beschäftigung solange die 70 Arbeitstage noch nicht erreicht sind?
Danke!
-- Editiert von go556552-73 am 25.09.2020 23:48