Kurzfristiges Arbeiten

1. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
MedienMann_321
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzfristiges Arbeiten

Hallo Community,

meine Frage bezieht sich auf die Rechte des Arbeitnehmers während der Ausbildung.

Konkret würde mich interessieren, inwieweit der Arbeitgeber in das private Leben eingreifen und dieses beeinflussen kann.

Beispiel: Der Auszubildende bucht eine Reise zu einem Konzert nach Berlin. Nun muss aber am Wochenende gearbeitet werden. Kann dieser Job abgelehnt werden? Mit welchen Folgen ist zu Rechnen? Und inwieweit gelten Argumente wie „Da kann ich leider nicht". Wann muss man als Auszubildender informiert werden? Ab wann gilt das Argument "die Arbeit macht mir mein Privatleben kaputt"?

Kann mein Chef mir um 10 Uhr Nachts schreiben, ich soll morgen doch bitte schon um 6 Uhr zur Arbeit erscheinen oder ich soll doch bitte später kommen, denn ich muss länger Arbeiten.

Minderjährigkeit liegt nicht vor!

Viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8089x hilfreich)

@flottegaby:
Du bist kein Arbeitnehmers !!
Das stimmt nicht.:
Betriebsverfassungsgesetz
§ 5 Arbeitnehmer
(1) Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten,


@MedienMann,
Es gibt eine Ruhezeit nach der Arbeit, die einzuhalten ist. 8 Stunden ist viel zu kurz:
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Gute Seite zu fast allen Fragen, die in einer Ausbildung auftauchen können:
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html





-- Editiert von altona01 am 02.06.2015 08:53

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3790x hilfreich)

Vllt. noch was zum Status AZUBI:

Im Vertrag ist die wöchentliche Arbeitszeit geregelt. Darüber hinaus gehende Mehr- oder Sonderarbeit kann grundsätzlich jeder AN ablehnen. Das besondere an der Ausbildung ist dabei noch, dass Azubis nicht regelmäßig für personelle Engpässe einplanbar sind: Im Gegenteil, Überstunden sollen in der Ausbildung gar kein Thema sein, es sei denn, sie dienen dazu eine Ausbildungsziel zu erreichen.

(Die Ruhezeit scheint hier aber nicht das Thema zu sein: Um 22. Uhr hat der AG den Azubi kontaktiert, dass er am nächsten Tag um 6 Uhr kommen soll, das muss ja nicht heißen, dass er auch bis 22. Uhr gearbeitet hatte und die Ruhezeit betroffen war.)

Wenn dieser Wochenendeinsatz also den Samstag und/oder Sonntag betrifft und du an diesen Tagen regulär nicht arbeitest, dann kannst du den Einsatz einfach absagen, ohne dass man dich deswegen abmahnen oder gar kündigen könnte.

Arbeit und Privatleben sollte man formell trennen: Den AG geht die Handynummer nichts an, dann kommt man erst gar nicht in solche Verlegenheiten. Wenn die Nachricht über Whats-App kam, kannst du nicht einmal mehr behaupten, sie nicht gelesen zu haben (oder mach dir die Vorschau-Funktion rein).

2x Hilfreiche Antwort

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