Kurzzeitige Beschäftigung

26. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
deeda
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzzeitige Beschäftigung

Hallo,

ich habe vor morgen einen Vertrag für eine kurzfristige Beschäftigung zu unterschreiben und stelle mir dazu ein paar Fragen:

1) Im Vertrag steht, dass ich garantiere keine weitere Beschäftigung nachzugehen und wenn ich das vor habe, das unverzüglich anzugeben. Ich nehme an diese Klausel ist nur notwendig für den AG, weil der AG keine Pauschalabgaben durch die "kurzzeitige Beschäftigung" zu haben scheint (anders als beim Minijob).

Ich nehme also an, dass es sich nicht grundsätzlich ausschließt einer weiteren Beschäftigung nachzugehen, da ich unter 400 Euro bleiben würde? Also das Interesse ist nicht grundsätzlich, dass ich nicht bei einem Konkurrenten arbeite oder einfach noch zusätzlich woanders bei meiner Wenigkeit, sondern eher die Sicherheit, dass ich nicht über 400 Euro verdiene?

2) Ich soll einen Bogen ausfüllen, in dem ich mein Brutto-Einkommen der letzten 12 Monate angeben soll, damit ich sozialversicherungsfrei bin. Muss ich eine exakte Summe angeben oder reicht eine andere Angabe (ungefähre)? Das möchte ich nicht, weil ich davor vollbeschäftigt war und ich der Meinung bin, dass es meinem neuen AG nichts angeht, was ich zuvor verdient habe. Ich möchte nur die letzten 4 Monate angeben, seitdem ich einen 400-Euro-Job habe.

Da ich SCHNELL unterschreiben muss, bitte ich um schnelle Antworten. Mir reichen auch kurze präzise Hinweise auf Links, wo ich sowas genauer nachlesen kann.

Vielen Dank!




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Die sogenannte kurzfristige Beschäftigung beinhaltet einige Fallstricke für den AG. So wie Sie das schildern, dürfte bei Ihnen die Vorraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung nicht gegeben sein.

http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Basiswissen-fuer-Selbststaendige/17764-Kurzfristige-Beschaeftigung.html

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39836/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/M/005__Mini-Job.html#doc44948bodyText4

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#2
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Der Arbeitgeber fragt nicht aus Neugier sondern ist verpflichtet, zu jedem Arbeitnehmer die Sozialversicherungspflicht zu prüfen, zu beurteilen und den AN entsprechend zu melden und die Abgaben korrekt abzuführen. Die fehlende Dokumentation zu geringfügig/kurzzeitig Beschäftigten gehört zu den Top 3 der Beanstandungen im Rahmen von Sozialversicherungsprüfungen im Unternehmen. Falsche Beurteilungen aufgrund falscher Angaben des AN führen u.U. zu Nachberechnungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Daher die vielen Fragen, die der AN auch tunlichst korrekt beantworten sollte.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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