Hallo liebe Nutzer,
Folgendes Problem:
Ein Mitarbeiter (19 Jahre alt), der in einem Baumarkt angestellt ist, hat Ladendiebstahl im Wert von 140€ begannen und wurde erwischt.
Er brachte alle Gegenstände zurück und entschuldigte sich bei dem Chef.
Dieser wollte anfangs Anzeige erstatten, nach einem Telefongespräch ergab sich Folgendes: Mitarbeiter kriegt keine Anzeige, dafür wird der Lohn ca (650€). einbehalten.
Ist das legitim ?
Kann der Lohn gefordert werden ?
Danke im Vorraus
Ladendiebstahl/ Einbehaltung des Lohnes.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Was wäre dir denn eine reine Weste wert?
Natürlich kann man den Lohn notfalls sogar einklagen.
Die Reaktion des AG wird dann entsprechend sein ...
Gekündigt hat man dir nicht?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Genau, es ist abzuwägen: Wenn der AG mit der Einbehaltung des Lohnes den Diebstahl als erledigt ansieht, weder kündigt noch Anzeige erstattet, dann ist die AN gut raus und hat sogar noch ihren Job.
Rechtlich gesehen muss die AN die Art der Verrechnung des AG nicht akzeptieren, hat dann aber die Konsequenz Kündigung und Anzeige wg. Diebstahls zu tragen.
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Zum Thema weiße Weste: Wegen eines Diebstahls von 140 Euro kriegt man keine Strafe, die ins Führungszeugnis eingetragen wird - es sei denn, man wäre einschlägig vorbelastet. Dazu kommt das Alter des Betroffenen - mit 19 wird er mit einiger Wahrscheinlichkeit nach dem Jugendgerichtsgesetz bestraft: Derlei kommt schon gar nicht ins Führungszeugnis.
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Der AN wurde selbstverständlich gekündigt.
Also kann man doch den Lohn fordern, riskiert aber dann doch eine Anzeige ??
Eintrag ins Führungszeugnis is doch ziemlich sicher bei hohen Summe, auch wenn bislang keine Vorstrafen eingetragen sind ?
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-- Editiert Anubis123 am 26.07.2012 13:20
So ist es - er kann den Lohn fordern, aber dann kommt wohl die Anzeige. Einen Eintrag ins FZ wird es nicht geben: Im Jugendstrafrecht gibt es den grundsätzlich nicht, im Normalstrafrecht erst ab 91 Tagessätzen Geldstrafe, und die werden hier nicht erreicht werden.
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Ja, aber was ist, wenn der AN dem AG gesagt hat, er wollte die Artikel weiterverkaufen aus Geldnot.
Ich denke in diesem Fall kommt man wohl nicht mehr so leicht davon richtig, da es sich um "schweren Diebstahl handelt"
(§ 243
Besonders schwerer Fall des Diebstahls
.. Punkt 3. gewerbsmäßig stiehlt)
650€ sind nun mal auch nicht wenig.
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Was haben denn die 650 Euro damit zu tun? Ich denke, er hat für 140 Euro geklaut?
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Gestohlen im Wert von 140 euro.
650 Euro Lohn stehen noch aus.
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Also ich sehe hier keinen gewerbsmäßigen Diebstahl. Aber Sie können das ja gern mal im Unterforum Strafrecht zur Disskussion stellen...
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