Länge Kündigungsfrist

10. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.08.2020 06:40:31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Länge Kündigungsfrist

Hallo,

laut meinem Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Weiterhin steht in dem Vertrag, wenn sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber ändert, ändert sie sich auch für den Arbeitnehmer.

Im August bin ich 7 Jahre im Unternehmen tätig, welche Kündigungsfrist habe ich nun?

Einen Tarifvertrag gibt es nicht.

Danke schon mal für die Antworten

-- Editiert von Kapo123 am 10.04.2019 16:06

-- Editiert von Kapo123 am 10.04.2019 16:07

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Ein Blick ins Gesetz hilft?
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Der Blick ins Gesetz hilft hier nicht wirklich, da sich daraus eine Kündigungsfrist von 2 Monaten ergibt. In so einem Fall gilt die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, da immer die jeweils längere Frist gilt.

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#3
 Von 
guest-12310.08.2020 06:40:31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, das Gesetz hat mir nicht wirklich weitergeholfen.
Allerdings verlängert sich doch die Kündigungsfrist, je länger man in einem Unternehmen beschäftigt ist.
Bei 10 Jahren z. B. sind es 6 Monate. So ist es jedenfalls bei uns.
Ich könnte mir vorstellen, dass es nach 7 Jahren auch schon mehr als 3 Monate sind.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Kapo123):
laut meinem Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
guest-12310.08.2020 06:40:31
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte mir ja keine Kündigungsfrist aussuchen. Es geht mir lediglich darum, dass ich einem potentiellen neuen Arbeitgeber mitteilen kann, wie lange ich noch in dem bisherigen Unternehmen angestellt bin.


-- Editiert von Kapo123 am 11.04.2019 07:42

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Kapo123):
wie lange ich noch in dem bisherigen Unternehmen angestellt bin.
Du könntest doch mitteilen, dass du frühestens ab xx ein neues Beschäftigungsverhältnis antreten kannst.

Die 3 Monate sind DEINE Kündigungsfrist.
Und wie steht es jetzt in deinem Vertrag? 3 Monate zum Monatsende oder zum Quartalsende?

Zitat (von Flo Ryan):
aber vertraglich hast du drei Monate und die zählen.

Zitat (von hh):
In so einem Fall gilt die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, da immer die jeweils längere Frist gilt.

Zitat (von Kapo123):
laut meinem Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Kapo123):
Bei 10 Jahren z. B. sind es 6 Monate. So ist es jedenfalls bei uns.


Wieso ist es bei euch so.

Laut Gesetz sind es dann 4 Monate. Und das für den AN auch nur, wenn die entsprechende Klausel im Vertrag steht.

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