Hallo,
ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag über 35 Stunden die Woche. Er vereinbart mit dem Arbeitgeber in einer Nebenabrede das er die nächsten 18 Monate 40 Stunden macht. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin nur das Gehalt aus dem Vertrag und die übrigen Stunden gehen auf ein Arbeitszeitkonto, welches alle paar Monate als Einmalzahlung ausbezahlt wird und dadurch anders in die Verdienstberechnung fliessen.
Ich habe im Internet gelesen, das bei einer längerfristigen Änderung der Arbeitszeit, diese auch für die Arbeitszeit im Vertrag gilt. Kennt dafür jemand irgendwelche Gesetze oder Gerichtsurteile?
Mit freundlichen Grüssen
Laytom
Längerfristige Änderung der Arbeitszeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Er vereinbart mit dem Arbeitgeber in einer Nebenabrede das er die nächsten 18 Monate 40 Stunden macht.
Das ist doch hier maßgebend: es gibt eine Vereinbarung für eine begrenzte Zeit.
Es ist eben nicht so - wie in vielen Fällen sonst - , dass AN mit TZ für x Stunden dauerhaft x+y Stunden schieben.
ZitatDas ist doch hier maßgebend: es gibt eine Vereinbarung für eine begrenzte Zeit. :
Soll das heissen, der Arbeitgeber darf das dann so machen?
Übrigens endet der Arbeitsvertrag auch zum Ende der Nebenabrede also diesen 18 Monaten.
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ZitatSoll das heissen, der Arbeitgeber darf das dann so machen? :
Ja.
bei uns am Flughafen ist es so dass die meisten neuen Mitarbeiter mit 120 Stunden Vertretung eingestellt werden. Real arbeiten sie allerdings die meiste Zeit um oder sogar mehr als 160 Stunden im Monat. Hier haben die Mitarbeiter erfolgreich erreicht, dass sie Verträge über 160 Stunden bekamen.
Das ist für die Kollegen insofern von Interesse, als dass sie nicht einfach stundenmäßig wieder abgesenkt werden können. Wer langfristig 160 Stunden im Monat arbeitet, stellt sich natürlich auf ein gewisses Gehalt ein. Wenn dann urplötzlich wieder auf die vereinbarten 120 Stunden runtergefahren wird, dann fehlt denen natürlich ein bisschen im Portemonnaie. Oder wenn sie immer mal wieder zwischendurch für 140 Stunden eingesetzt werden, dann muss der Arbeitgeber bei einem 160 Stunden Vertrag bekanntlich trotzdem die 160 Stunden bezahlen. Bei einem 120er Vertrag guckt man dann in die Röhre.
Aber hier wurde sich ja für einen konkreten Zeitraum auf eine konkrete Arbeitsstundenzahl geeinigt.
-- Editiert von fb367463-2 am 08.11.2018 02:16
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