Lästern über den Chef in privaten e-mails

1. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Joyce1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lästern über den Chef in privaten e-mails

In unserem Betrieb gibt es keine ausdrückliche Regelung über den privaten e-mail-Verkehr, es heißt nur "mit dem Programm ******** werden alle e-mails und Faxe verwaltet. Über private mails steht nichts darin.
Nun hat eine Mitarbeiterin in einer privaten mail über den Chef und die Firma gelästert (in geschäftsschädigender Weise).
Darf man das der Mitarbeiterin nun vorhalten oder hätte die mail gar nicht gelesen werden dürfen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Das Thema ist immer sehr heikel.
Wenn bei Euch ein Betriebsrat existiert, muss der AG die Genehmigung vorher beim Betriebsrat einholen. Existiert kein Betriebsrat, kann der AG jederzeit die Mails lesen. Email ist ja nix anderes als Brief oder Fax, solche Post geht auch meistens über den Chef. und Private Mails über den Firmenaccount schreiben, ist nie gut - glaub mir, ich spreche aus Erfahrung!

Deine Kollegin kann mit einer Abmahnung rechnen, da sie firmenschädigend gelästert hat, und egal wie, es ist rausgekommen.

sorry,
trotzdem viele Grüße
Marion

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#2
 Von 
Joyce1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Hilfe.
Du brauchst dich nicht entschuldigen, die Kollegin ist weder eine Freundin von mir noch kann ich soviel Naivität nachvollziehen (es gibt hier 4 Leute mit einem Passwort für die E-mails).

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#3
 Von 
Schokominza
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 11x hilfreich)

soweit ich weiß ist es dem chef ausdrücklich verboten die emails von mitabeitern zu lesen. auch wenn es sich dabei um eine geschäftliche email adresse handelt. es ist eingriff in das persönlichkeitsrecht!!! er darf es nur machen wenn er es vorher angekündigt hat und die mitarbeiterin ausdrücklich erklärt hat diese email explizit aus geschäftlichen gründen zu nützen!!!!

die mitarbeiterin kann sogar gegen den chef klagen wenn sie will!!!!!

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Auch wenn eigentlich die Diskussion am 02.06. hier beendet war..... mit dem Klagen wäre ich doch verdammt vorsichtig:

http://www.123recht.net/article.asp?a=12473&f=ratgeber_internetrecht,~computerrecht_rainkohnemailsimbuero&p=1

"Gleich vorweg: dienstliche Emails dürfen mitgelesen werden
Nach der geltenden Rechtsprechung dürfen dienstliche Telefonate nicht mitgehört werden. Das gilt noch lange nicht für Emails. Eine Email im Dienst, z.B. an einen Kunden oder Geschäftspartner, ist eine schriftliche Äußerung und einsehbar wie ein normales Schreiben. Nicht nur, weil sie ausgedruckt werden kann.

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, dienstliche Korrespondenz, die bedingt durch das Arbeitsverhältnis in seinem Auftrag erstellt wird, zu checken.



-- Editiert von hamburgerin01 am 10.07.2005 01:55:59

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