Lange Mittagspause - früher Feierabend (Azubi)

3. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.09.2024 11:24:20
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Lange Mittagspause - früher Feierabend (Azubi)

Guten Tag, ich habe mich um eine Ausbildungsstelle zur MFA beworben und ich habe bei den Sprechzeiten gesehen dass zwischen der Vormittags - und Nachmittagssprechstunde 4 Stunden Mittagspause dazwischen liegen. Muss man da trotzdem noch später arbeiten oder kann man auch drum bitten früher Feierabend zu machen? Weil selbst wenn ich in der Mittagspause Bürokram machen täte wären das ja von 8 Uhr bis 18 Uhr 10 Stunden Arbeitszeit, oder nicht? Wäre das überhaupt legal?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124188 Beiträge, 40333x hilfreich)

Zitat (von diehexe97):
ich habe bei den Sprechzeiten gesehen dass zwischen der Vormittags - und Nachmittagssprechstunde 4 Stunden Mittagspause dazwischen liegen

Echt?
Da steht "Mittagspause" auf dem Schild?



Zitat (von diehexe97):
Weil selbst wenn ich in der Mittagspause Bürokram machen täte wären das ja von 8 Uhr bis 18 Uhr 10 Stunden Arbeitszeit, oder nicht?

Nö, Pause ist Freizeit - da macht man gar nichts für die Arbeit.



Zitat (von diehexe97):
Muss man da trotzdem noch später arbeiten

Wie stellt man sich das denn so vor wenn später keiner mehr arbeitet? Das nachmittags für die Patienten "Selbstbedienung" ist?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12312.09.2024 11:24:20
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Echt?
Da steht "Mittagspause" auf dem Schild?


Nein, tut es nicht. Was für ne Frage, aber ich kenne ein paar Azubis die da komplett Mittagspause haben, selbst wenn es anstatt 4 nur 2 Stunden sind.

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#3
 Von 
guest-12312.09.2024 11:24:20
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie stellt man sich das denn so vor wenn später keiner mehr arbeitet? Das nachmittags für die Patienten "Selbstbedienung" ist?


Ich dachte eigentlich dass für Azubis andere Dinge gelten als für normale Angestellte. Wurde mir zumindest so erzählt.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33344 Beiträge, 17413x hilfreich)

Man nennt das "geteilten Dienst" und es ist auch bei Azubis zulässig.


Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124188 Beiträge, 40333x hilfreich)

Zitat (von diehexe97):
aber ich kenne ein paar Azubis die da komplett Mittagspause haben, selbst wenn es anstatt 4 nur 2 Stunden sind.

Kann sein, dass dann tatsächlich zu ist - dann gilt "Pause ist Pause".


Zitat (von diehexe97):
Ich dachte eigentlich dass für Azubis andere Dinge gelten als für normale Angestellte.

In diversen Bereichen bzw. je nach Alter schon.


Aber mal ganz logisch, die Ausbildung ist auf 8h/Tag im Betrieb zugeschnitten, wie soll das dann mit 4h/Tag funktionieren?
Man wird sich also durchaus auf einen "echten" Arbeitstag der sich an den Öffnungszeiten orientiert einrichten müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7909 Beiträge, 1625x hilfreich)

Zitat (von diehexe97):
Ich dachte eigentlich dass für Azubis andere Dinge gelten als für normale Angestellte. Wurde mir zumindest so erzählt.


Ich drücke die Daumen, dass man ein Bewerbungsgespräch bekommt. Fragen zu Arbeitszeiten werden da sicherlich besprochen bzw. man kann Fragen stellen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1407 Beiträge, 241x hilfreich)
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#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3782x hilfreich)

Zitat (von diehexe97):
Ich dachte eigentlich dass für Azubis andere Dinge gelten als für normale Angestellte. Wurde mir zumindest so erzählt.


In dem Fall für Minderjährige. Hier regelt das JArbSchG eine Schichtzeit (Arbeitszeit + Pausen) von höchstens 10 Stunden. Aber ich gehe davon aus, dass du Volljährig bist. Du hast lediglich einen 6-Std-Tag, wenn zwischen 8 und 18 Uhr gearbeitet wird einschl. 4 Std. Pause.

-- Editiert von User am 4. Juni 2024 12:03

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17244 Beiträge, 9506x hilfreich)

Zitat (von diehexe97):
Ich dachte eigentlich dass für Azubis andere Dinge gelten als für normale Angestellte.

Bei den Arbeitszeiten gibt es Sonderregelungen für minderjährige Azubis.
Für volljährige Azubis gelten die gleichen Arbeitszeitregelungen wie für normale Angestellte.
Und da sind solche Arbeitszeiten grundsätzlich zulässig.

Normalerweise kann ein Arbeitnehmer erwarten, dass die Arbeitsleistung "am Stück" (also nur mit normaler/kurzer Mittagspause) zu erbringen ist. Teilweise wird daher die Ansicht vertreten, dass Arbeitszeiten mit weit auseinanderliegenden Abschnitten nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers möglich sind.
D.h. ein Arbeitgber kann solche Arbeitszeiten nicht einseitig so einfach einführen.
Bei Ihnen ist es aber so, dass Sie sich auf eine neue Stelle bewerben. Wenn Sie die Stelle bekommen und unterschreiben, sind Sie automatisch mit den Arbeitszeiten einverstanden - wenn Sie nicht einverstanden sind, sollten Sie die Bewerbung zurückziehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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