Langjähriger Mitarbeiter macht arge Probleme

26. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
magdeburgerjung
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Langjähriger Mitarbeiter macht arge Probleme

Hallo Zusammen,

ich bin neu im Forum und Abteilungsleiter in einem kleinen Team in einem Industriebetrieb. Wir haben einen Mitarbeiter, der seit 22 Jahren im Unternehmen ist und bis vor einigen Jahren die Leitung der Abteilung inne hatte. Diese musste er, nachdem es viele Jahre holprig lief und viele Mitarbeiter gegangen und gekommen sind, abgeben. Man hat ihm die Leitung abgenommen, weil er die Verantwortung selbst nicht mehr tragen wollte und konnte abgenommen und sich darauf verständigt, das er weiterhin sein altes Gehalt bekommt. Dies macht die folgende Sache nicht einfacher.

Es hatte früher nie jemand Einblick in die Prozesse und Arbeitsweisen wie jetzt und viele Dinge wurden einfach nicht in Frage gestellt.

Jetzt sind wir an dem Punkt, dass mich der MItarbeiter trotz mehrfacher Frage zu Dingen anlügt, er hätte dies und jenes vor 4 Wochen erledigt, obwohl die Angelegenheit erst heute erledigt wurde.
Desweiteren bekomme ich eMails zur Info weitergeleitet, zu denen er mich vorher ebenfalls belügt und mir sagt, er hätte bereits eine eMail versendet zu dem Thema und bei einem Partner etwas angefragt. Als ich diese eMail dann zu INfo weitergeleitet bekommen möchte, wird in eben dieser die Sendezeit im Text umgeschrieben sodass es aussieht, als wäre das tatsächlich schon vor dem Gespräch erledigt gewesen.

Leider hat man bei diesem Mitarbeiter versäumt, in der Vergangenheit mit Abmahnungen etc. zu reagieren.

Habt ihr Tipps, was man in solchen Situation machen kann?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34048 Beiträge, 5882x hilfreich)

Zitat (von cmpunk85):
Habt ihr Tipps, was man in solchen Situation machen kann?
Eine begründete Abmahnung erteilen.
Die Konsequenz bei weiteren *Verfehlungen* mitteilen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
magdeburgerjung
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Begründete Abmahnung ist kein Problem. Aber wie ist es wenn man nach der langen Zugehörigkeit 3 gleichartige, begründete Abmahnungen erteilt? Ist dann eine Kündigung, trotz der Zugehörigkeit, möglich?

Mit welchen Konseqenzen kann ich wann drohen?

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#3
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von cmpunk85):
Ist dann eine Kündigung, trotz der Zugehörigkeit, möglich?


Möglich ist die immer, aber er wird vermutlich dagegen klagen und dann ist es eine Frage des Geldes.....

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#4
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von cmpunk85):
Habt ihr Tipps, was man in solchen Situation machen kann?

J
Zitat (von cmpunk85):
Mit welchen Konseqenzen kann ich wann drohen?


Ja, suche dir einen Job ohne Personalverantwortung! Du bist Abteilungsleiter und fragst was zu machen sollst wenn einer deiner Mitarbeiter dich anlügt und Emails verfälscht.

Aber als Tipp, eigentlich gar kein Tipp sondern eine triviale Weisheit, werde dir klar welchen Rückhalt du in der Firmenleitung (am besten ohne dort konkret nachzufragen) hast. Aber auch wie der alte Kollege vernetzt ist und wie wichtig dieser für das Unternehmen ist.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39378 Beiträge, 14147x hilfreich)

Es ist immer denkbar ungünstig, einen Mitarbeiter zu degradieren und in der Abteilung zu belassen, die er vorher geführt hat. Ich würde das Problem mit der Personalabteilung besprechen. Vielleicht ist ja eine Umsetzung möglich. Im übrigen ist die Anzahl der Abmahnungen kein Garant für eine erfolgreiche Kündigung, die auch einer gerichtlichen Überprüfung stand hält. Wirklich nicht.

wirdwerden

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#6
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(595 Beiträge, 195x hilfreich)

Solche Fälle sind schwierig, weil das Fehlverhalten einerseits schwer greifbar ist, anderseits zeit- und nervenraubend ist. Zudem ist das Prozessrisiko sehr hoch - denn der Mitarbeiter ist schon lange da. In solchen Fällen sind die Arbeitsgerichte nachsichtig. Sofern es in einem Prozess um eine Abfindung ginge (die eh Verhandlungssache ist) liegt die Regelabfindung (an der sich die Gerichte erstmal orientieren) schon bei 11 Monatsgehältern...

Daraus folgt, dass man sich den Fall "zurechtlegen" muss. Im Ergebnis müssen Sie zu abmahnfähigen Verstößen kommen. Allerdings sind Abmahnungen und Kündigungen wegen "Schlechtleistung" schwierig, deswegen muss man Geduld haben. Die meisten Verfahren gehen wegen überhasteter Kündigungen verloren.

Erteilen Sie klare Arbeitsanweisungen, selbstverständlich per Mail zu Dokumentationszwecken. "Klar" meint insbesondere mit Fristen und Terminen.
Fragen Sie am Termin nach, ob die Sache erledigt ist. Wenn ja, soll er Ihnen eine Mail schreiben. Wenn nicht, Nachfrist setzen. Wenn immer noch nichts fertig ist oder er am besten gelogen hat, Abmahnung schreiben.
Das machen Sie ein paar Mal. Dann gehen Sie ins Mitarbeitergespräch, selbstverständlich mit Zeugen und Protokoll. So schaffen Sie erstmal Tatsachen und machen es dem Mitarbeiter unbequem. Momentan kommt er ja mit seiner Masche gut durch.

Da müssen Sie ihn mal als erstes rausholen.

Seien Sie ekelhaft. Ein Mitarbeiter, der seinen Vorgesetzen belügt, hat es sich verdient, dass er eng geführt wird.

Daneben sollten Sie anfangen, alles andere zu kontrollieren. Fängt er pünktlich an? Oder hört er zu früh auf?
Internetnutzung am Arbeitsplatz? Raucherpause nicht gestempelt? Was ist mit der Reisekostenabrechnung?
Der Mitarbeiter wird krank? Bei Vorliegen auch nur des geringsten Anlasses erstmal Arbeitsunfähigkeit anzweifeln und nicht zahlen. Ist der Mitarbeiter wieder da, sofort Rückkehrgespräch machen.
Mehr als 6 Wochen insgesamt krank? BEM anbieten.

Ist das alles schön? Nein, ist es nicht.
Aber manchmal notwendig, wenn man mit gutem Zureden und Kritikgesprächen nicht weiter kommt.




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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18009 Beiträge, 6620x hilfreich)

Die Sache mit den 3 Abmahnungen ist ein altes Märchen. Trennung ist zudem wirklich das letzte Mitte.
Besser als jede Abmahnung: konsequentes Führen. Holperik hat dazu schon dies und das skizziert. Führung hat man nicht unbedingt im Gepäck, auch wenn man die Leiter hochfällt, deswegen:
Nach wie vor empfehlenswert: Die Manager-Konferenz von Thomas Gordon - alt und immer noch gut, um ein paar Euro auch gebraucht zu haben.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39378 Beiträge, 14147x hilfreich)

Ich weiß nicht, ob es inzwischen dem Stil des Forums entspricht, Anweisungen zum Mobbing zu geben. Es ist mit Sicherheit nicht mal ansatzweise problemlösend, als Vorgesetzter gezielt einem Mitarbeiter gegenüber "ekelhaft" zu sein. Kommt auch bei Gericht nicht unbedingt gut an, vorsichtig formuliert. Hier ist ein Fall sauber aufzubauen. Und zwar mit dem Ziel, den langjährigen Mitarbeiter "auf den Pfad der Tugend" zurückzubringen und eben auch zu schauen, was bei den geänderten Umständen passt. Es ist nicht Aufgabe des Arbeitgebers, Mitarbeiter zu jagen.

Erarbeite mit der Personalabteilung, dem eigenen Vorgesetzten einen sauberen Weg. Ziehe diesen konsequent und professionell durch. Mit klaren Anweisungen, schriftlich und Kontrolle. Wenn es denn nicht möglich ist, in der Firma eine andere Position zu finden, was der sinnvollstre Einstieg wäre.

wirdwerden

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124135 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich weiß nicht, ob es inzwischen dem Stil des Forums entspricht, Anweisungen zum Mobbing zu geben. Es ist mit Sicherheit nicht mal ansatzweise problemlösend, als Vorgesetzter gezielt einem Mitarbeiter gegenüber "ekelhaft" zu sein.

Führung bekommt man manchmal halt auch, wenn man sie nicht bestellt hat.

Dem Mitarbeiter deutlich seine Grenzen aufzuzeigen, seine Rechte als Arbeitgeber unmittelbar, konsequent und ohne Kulanz zu nutzen, dass hat weder was mit Mobbing zu tun, noch was davon, einem Mitarbeiter gegenüber "ekelhaft" zu sein. Das sit der unbeliebte Faktor "selber schuld", aber dessen Präsenz hat der Mitarbeiter sich selber zuzuschreiben.



Ganz wichtiger Hinweis
Zitat (von Gerd61):
Aber als Tipp, eigentlich gar kein Tipp sondern eine triviale Weisheit, werde dir klar welchen Rückhalt du in der Firmenleitung (am besten ohne dort konkret nachzufragen) hast. Aber auch wie der alte Kollege vernetzt ist und wie wichtig dieser für das Unternehmen ist.

Gute Vernetzung - besonders in die Führungsetage - das kann für den TS zum Bumerang werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39378 Beiträge, 14147x hilfreich)

Zwischen gezielt "ekelhaft" sein und einen Mitarbeiter im Rahmen seiner Führungsaufgabe auf den Weg der Tugend zurück zu führen, da ist doch ein himmelweiter Unterschied. Ersteres ist durch kein Gesetz gedeckt, man bewegt sich auf ganz dünnem Eis bis hin zur Strafbarkeit. Und, man macht sich doch jedes arbeitsrechtliche Verfahren kaputt. Was mir bei Aufforderung zur Menschenjagd aus unseliger Vergangenheit als erstes hier einfiel, das will ich lieber nicht schreiben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124135 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Aufforderung zur Menschenjagd

Da geht aber nun doch die Phantasie durch.
Ich sehe nicht, wo diese hier zu lesen war?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18009 Beiträge, 6620x hilfreich)

... das entzündet sich alles an der Aufforderung Seien Sie ekelhaft! aus #6, was mindestens eine äußerst unglückliche Wortwahl ist, auch wenn die Aufforderung danach 'übersetzt wird' in: MA eng führen.
Damit mag es aber auch sein Bewenden haben.

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