Langzeiterkrankung/ Urlaub-Anspruch/ Verfall Urlaub-Anspruch

18. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Achim70
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Langzeiterkrankung/ Urlaub-Anspruch/ Verfall Urlaub-Anspruch

Verehrtes Forum,

Fall: Beginn Langzeiterkrankung am 01.01.2024
Grundsatz: Ein Urlaubsanspruch verfällt mit Ablauf des Kalenderjahres 2024 bzw. bei Übertragung aus besonderem Grund am 31.03. des Folgejahres (31.03.2025).
Ausnahme: Im Falle einer Langzeiterkrankung verfällt der Urlaubsanspruch zum 31.03. des Folge-Folgejahres; also hier 31.03.2026.

Frage: In allen Beiträgen wird immer vom Verfall eines Urlaubsanspruches gesprochen. Handelt es sich bei diesem Urlaubs-Verfall immer um den Verfall des Anspruchs des gesamten Jahres, hier: 2024 (also Anspruch Januar 2024 - Dezember 2024 verfällt am 31.03.2026) oder sukzessive in Höhe des monatlich "erdienten" Anspruchs (z.B. bei einem gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen = 1,67 Tage pro Monat). Also Anspruch für Januar 2024 verfällt am 30.04.2026, der Anspruch für Februar am 31.05.2026 u.s.w.

Vielen Dank für Ihre Stellungnahmen.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39701 Beiträge, 6498x hilfreich)

Zitat (von Achim70):
In allen Beiträgen wird immer vom Verfall eines Urlaubsanspruches gesprochen.
Nein, nicht in allen.
Wann der Urlaubsanspruch verfällt bzw. nicht verfällt, findet sich hier:

https://www.wolterskluwer.com/de-de/expert-insights/bag-verfall-von-urlaubs-und-urlaubsgeltungsanspruechen

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20099 Beiträge, 7280x hilfreich)

Zitat (von Achim70):
Verfall des Anspruchs des gesamten Jahres

So ist es; der U-Anspruch ist ein Jahresanspruch /Kalenderjahr. Der U-Anspruch 2024 bei Langzeiterkrankung verfällt 15 Monate nach Ende des Jahre 2024
Es ist auch nicht so, dass man sich U Monat um Monat 'verdienen' müsste - vielmehr steht einem der volle Urlaub für das Jahr nach Ende der Wartezeit zu. (onst könnte z.B. niemand Winterurlaub machen ...)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Achim70
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.940 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.343 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.