Laut Vertrag kein bezahlter Urlaub? (400€ job)

11. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
chr001
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Laut Vertrag kein bezahlter Urlaub? (400€ job)

Hallo,

in meinem Vertrag steht unten:

'Im Stundenlohn sind Weichnachts- und Urlaubsgeld (Sonderzuwendungen) enthalten.'


Bedeutet das, dass ich KEIN Urlaubsgeld bekomme?

Wie wird das mit dem Urlaub dann geregelt? Muss ich vorarbeiten? :(


Gruß

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18 Antworten
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#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

quote:
Bedeutet das, dass ich KEIN Urlaubsgeld bekomme?


Ja, das bedeutet es. Das bedeutet aber nicht, dass es keinen [bezahlten] Urlaub gibt.
Bitte nicht Urlaubsgeld (freiwillige Leistung) mit Urlaubsentgelt (gesetzlich festgelegte Leistung) verwechseln.

MfG

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#2
 Von 
chr001
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, also ich meine damit halt das ich nun keine Lohnfortzahlung bekomme wenn ich jetzt sage ich möchte 2 Wochen Urlaub nehmen. Ist das so?

Bei anderen 400 euro Jobbern gibt es aber oft auch Geld selbst wenn man im Urlaub ist.

Bei uns auf der Arbeit sind 2 andere die schon lange auf 400 Euro Basis arbeiten und die nehmen sich auch Urlaub aber bekommen den nicht bezahlt (Weiß nicht ob die einfach nur nicht nachfragen und es so aktzeptieren oder obs wirklich nicht geht). Wie kann ich das denn am besten herausfinden ob das so überhaupt ok ist?

Welche Unterlagen muss ich mir geben lassen um das selber herauszufinden?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Ist das so?


Nein.

quote:
Wie kann ich das denn am besten herausfinden ob das so überhaupt ok ist?


Durch einen Blick in das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (auch kurz 'Bundesurlaubsgesetz' genannt = Begriff in google eingeben)

Du brauchst dazu keine Unterlagen vom Arbeitgeber, da der bezahlte Urlaub jedem Arbeitnehmer (gesetzlich) zusteht.

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#4
 Von 
chr001
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das Bundesurlaubsgesetz kenne ich schon, bloß bleibt die Frage wie man den Arbeitgeber dazu drängen kann den Urlaub auch zu bezahlen (an die geringfügigbeschäftigten). Ich bin dort seit Februar beschäftigt und dürfte somit auch bezahlten Urlaub bekommen. Aber wenn ich von anderen die dort schon mehrere Jahre beschäftigt sind höre, dass sie keinen bezahlten Urlaub bekommen und daher halt 'vorarbeiten' müssen, dann frag ich mich wie ich da am besten vorgehe ohne das danach meine Sachen packen kann... (Aushilfe ist halt Aushilfe..)

Gibt es denn kein wenn und aber bei bezahltem Urlaub? Bekmme ich den 100%ig? Muss ich da was unterschreiben oder regeln die das von alleine oder wie läuft das?

Wonach wird der berechnet? Springt bei einem 400€ Job überhaupt was bei raus an Urlaubsentgeld? 16 Tage Urlaub sollte ich ja schon haben bei 4 Tagen Arbeit pro woche.

:(

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Nein, es gibt kein wenn und aber.

Durchsetzen musst du das bei deinem AG selbst. Das wird kein anderer für dich tun und es regelt sich vermutlich auch nicht von alleine.

Überleg einfach mal: Der AG besch*** seit Jahren seine Minijobber um ihren bezahlten Urlaub. Glaubst du, dass der 'Juchhuu' schreien wird, wenn dann einer ankommt und seinen Urlaubsanspruch durchdrückt?

Versteh mich bitte nicht falsch. Ich will dich nicht davon abhalten deine Rechte durchzusetzen, aber ein leichter Weg wird das mit Sicherheit nicht.

quote:<hr size=1 noshade>Wonach wird der berechnet? <hr size=1 noshade>


Bezahlung = § 11 Bundesurlaubsgesetz (schriebst du nicht, du würdest es kennen?)

Dauer = anteilig, je nachdem an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird (Mindestanspruch 4 Wochen pro Kalenderjahr)

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie schreiben ja selber, die anderen Kollegen sind auch von der illegalen Praxis Ihres Arbeitgebers betroffen.

Da wäre es doch mal sehr sinnvoll, sich mit den Kollegen gemeinsam das Gesetz anzusehen und dann eben auch gemeinsam auf die Durchsetzung seiner Rechte bestehen. Alle auf einmal entlassen ist ja auch nicht so einfach für den Arbeitgeber und ziemlich unwahrscheinlich

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#7
 Von 
chr001
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

es sind maximal 2 400€-Job Leute die schon über 5 Jahre da arbeiten, bei einer Person (Rentnerin) weiß ich es das sie keinen bezahlten Urlaub bekommt.

Die anderen Vollzeitleute sind alle ganz normal gestellt.

Was meint ihr erwartet mich dann wenn ich ankomme und sage es ist so und so, das gesetz XY sagt dies und das und bla.. also bitte bazhlten Urlaub.

Ich meine das muss ja auch ein Stellvertretender chef wissen das man als Teilzeitjobber auch bezahlten Urlaub bekommt.

Warum sollte das kein einfacher Weg sein? Wenn das Gesetz da klare Vorgaben macht, dann kann man seine Rechte ja locker durchsetzen oder?
Wobei ich es auch nicht drauf ankommen lassen will.. :(

Bis mitte/Ende nächsten Jahres würd ich da schon noch gerne weiterarbeiten.

Also ich habe für dieses Jahr 16 Tage Urlaub und die muss ich bis zum 31. dez. genommen haben, richtig? Ich werd da nochmal den Stellvertretenden ansprechen... bezieh ich mich halt nochmal deutlich aufs Bundesurlaubsgesetz.

Habt ihr sonst noch Tips was ich beachten sollte..?

-- Editiert von chr001 am 11.12.2007 15:40:56

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wie heißt es so schön? Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. (oder so ähnlich)

Wir können ohne Kristallkugel oder Kaffeesatzlesen wirklich nicht ahnen, was dein AG machen wird.

Der Impuls 'schwierige' Arbeitnehmer irgendwie los zu werden greift da vermutlich eher als der Impuls zu Einsicht, Reue und zukünftiger korrekter Behandlung der AN.

Was zu beachten ist, hängt von der Reaktion des AG ab.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
chr001
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, seh ich dann auch so ähnlich. :(
Ist natürlich auch mist...

Ich spreche auf jeden Fall lieber den Stellvertretenden nochmal an, weil mit dem kann man eher reden als mit dem richtigen chef. Mit dem lässt sich glaub ich nix verhandeln...

Und wenn ich dann sage laut Gesetz xy steht mir dies und das so zu, dann kann er ja eigentlich nur noch das OK geben.. ich meine was solls sonst geben... Wenn ich eine Kündigung bekomme nur weil ich meinen Urlaub nehmen will, dann würd mir jedes Arbeitsgericht dabei helfen gegen anzugehen, oder? :)

Aber ich hoffe mal das es nicht so schlimm wird..

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
dann würd mir jedes Arbeitsgericht dabei helfen gegen anzugehen, oder?


Vermutlich. Nur ob das, was letztendlich dabei rauskommt, dir gefällt, steht auf einem anderen Blatt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

*****
Wenn ich eine Kündigung bekomme nur weil ich meinen Urlaub nehmen will
*****
Der AG wird dir sicher nicht kündigen weil du bezahlten Urlaub haben willst. Aber vielleicht brauch er dich einfach irgendwann nicht mehr....
Und der Nachweiß dass die Kündigung in Zusammenhang mit deiner Forderung nach Bezahltem Urlaub steht wird sicher schwer fallen.

Also stehst du vor der Entscheidung ob es dir das wert ist wegen paar Euro die Kündigung zu bekommen, oder ob du lieber das nächste Jahr noch den Job haben willst.

Nun kann es sein dass du die anderen falsch verstanden hast in Bezug auf Urlaub, nicht dass die das Urlaubsgeld meinten....

Alternativ kann es natürlich wirklich sein dass der AG keinen Urlaub bezahlen möchte, gibt genug AG welche ein etwas gestörtes Verhältnis zu diesem Punkt haben.

Wie groß ist die Firma eigentlich?

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#12
 Von 
chr001
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist ein bekannter großer Baumarkt ;)

Klar ist auch das jeder ersetzbar ist, und gerade die Aushilfen.

Soll ich denn einfach nochmal fragen wie es ausschaut mit dem Urlaub und der Lohnfortzahlung? Ich meine wenn er jetzt sagt das ich nix bekomme obwohls mir zusteht? Wie soll ich dann reagieren? Sagen das es falsch ist was er sagt oder es einfach schweigend aktzeptieren? :(

Bei der einen Person weiß ich es genau das sie kein Geld bekommt im Urlaub, und damit ist die Lohnfortzahlung gemeint.. hab das ja schon mal angesprochen. Ich Frage morgen noch einen anderen. (Der jetzt übrigens nach 7 Jahren auch seine spontane Kündigung bekommen hat - war aber auch schon Rentner). Personalkosten.. hier und da.. wird überall eingespart wo es nur geht. Also ist das ganze nicht ungefährlich...


Angeommen ich bekomme den bezahlten Urlaub, nur mal theoretisch... das würd doch auch um die 200 Euro machen oder?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

4 Wochen bezahlter Urlaub steht Dir gesetzlich zu. Wenn Du immer an die 400 € verdienst, wären es also in etwa 1 Monatsgehalt. Wenn der AG das Urlaubsentgelt nicht bezahlt, müßtest Du Dir von Deinem Stundenlohn das entsprechend auch noch abziehen, damit er real ist.

Es gibt offenbar viele AG, die mit der Unwissenheit und der Angst der Arbeitnehmer herum spielen. Es wird sich immer ein Grund für eine Abmahnung oder Entlassung finden, wenn Du Deine Rechte einklagst.

Meiner Meinung nach ist bei einem seriösen AG usus, dass er auf die Urlaubspläne der MA achtet und selbstverständlich die Urlaubstage vergütet. Nur die unseriösen AG fragen ihre Mitarbeiter nicht !

Ähnlich ist das mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Manche AG schreiben sogar frech in den Arbeitsvertrag: Bezahlt wird nur die tatsächliche Anwesenheitszeit. Also, wenn man Urlaub will, muss man sozusagen "frei machen"... Traurig, aber wahr.

-----------------
"Kanzlei Prof. Ilstahl/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut und Söhne und Töchter"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
chr001
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

kann ich es evt so machen das ich mir den urlaub halt nicht nehme bzw nicht das mit der bezahlung anspreche und wenn ich dort nicht mehr arbeite dann zum schluss mir das irgendwie auszahlen lasse? notfalls gerichtlicher hilfe?

nur so wäre halt sichergestellt das ich nicht plötzlich wegen dem urlaub entlassen werde...


hab heute mit dem einen geredet der seine kündigung bekommen hat. Ich hab ihn gefragt wie er das mit dem urlaub gemacht hat... er hat den nie genommen und auf nachfrage beim damaligen chef bzw verschiedenen früheren chefs hieß es nur so das es ja genug arbeitslose gibt die den job auch machen würden und so weiter halt...

man muss wohl kleine brötchen backen wenn man arbeiten haben will. Also zumindest als aushilfe.

Besser ich spreche das nicht mehr an oder?

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#15
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... mit anderen worten: du kannst gekündigt werden, ob du dein recht wahr nimmst oder nicht. es mag sein, dass dieser baumarkt dich unter einem vorwand feuert, wenn du klagst. nur: wie oft mag sich die FA vom arbeitsgericht bestätigen lassen, was eh klar ist??
... wenn deine angst so groß ist - was diskutieren wir hier herum?

... und wenn ihr 400-euro-jobber gemeinsam hingeht und sagt, dass ihr das nicht weiter mitmacht??

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
chr001
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, vielleicht kann man ja eine Lösung finden.

Es ist jetzt nur so das ich mir Urlaub nehmen könnte, bloß da die dort auch nur begrenzt Geld für Aushilfen haben (wird nach Umsatz berechnet) und es so schon sehr knapp wird (viel zu viel Arbeit da), denke ich halt dass wenn jemand mit bezahlten Urlaub ankommt das die dann an die Decke gehen und lieber einen neuen holen.

Kann ich das denn so regulieren das ich mir den Urlaub spare und am ende wenn ich selber Kündigen will dann komplett Auszahlen lasse? Also für dieses Jahr und nächstes? Geht das? Nur das mir halt das Geld nicht verloren geht.


Gemeinsam zum chef gehen ist schlecht, da viele noch keine 6 Monate da sind, und die anderen 2 oder 3 auch kein interesse daran haben stress zu machen.

Bei so großen Unternehmen ist die Gefahr wohl größer mal eben zu fliegen als bei kleinen Betrieben mit 1 oder 2 Aushilfen.

Also... kann ich den Urlaub ansammeln und am schluss dann abrechnen lassen? ;)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Also wenn ich sowieso gehen würde, dann hätte ich ja nun rein gar nichts zu verlieren. Da würde ich den AG schriftlich eine Frist setzén, den ausstehenden Urlaub auszuzahlen. Wenn er das nicht tut, gehst Du zum Arbeitsgericht bzw. kündigst das im Falle der Nichtzahlung schon mal an. Soviel ich weiß, kostet Dich das nicht viel und einen Anwalt braucht man auch nicht.






0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
chr001
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

gehen werd ich frühestens herbst 2008.
Deswegen ist das nicht so einfach...

kann ich meinen Urlaub ansparen und am Schluss insgesamt auszahlen lassen?

0x Hilfreiche Antwort

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