Hallo Forum,
mal angenommen es liegt folgender Sachverhalt vor:
Person x hat einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Bei seinem aktuellen AG ist er Marketing Manager angestellt.
Hier wurde er seinerzeit nach der Probezeit zum Junior Marketing Manager degradiert (Gründe wohl unerheblich).
Dies lag zum Zeitpunkt der Bewerbung ca. 6 Monate zurück.
Im Lebenslauf fand diese Degradierung keine Erwähnung (schlicht vergessen, wobei auch das bestimmt unerheblich ist)
Für die neue Tätigkeit ist die vorherige eher unerheblich, da andere Branche, andere Aufgaben etc. Gleichwohl war der Bewerber bereits in ähnlicher Position bei einem anderen AG tätig (=>keine Ahnung ob der letzte Absatz irgendeine Relevanz hat)
Jetzt reicht der Bewerber bei seinem neuen AG das letzte Arbeitszeugnis nach. Womit hat er zu rechnen, wenn der neue AG das prüft und mit dem Lebenslauf abgleicht?
Danke vorab für Euer Feedback
Gruß
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-- Editiert lukarinho am 15.01.2015 13:28
Lebenslauf: Degradierung nicht erwähnt.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:<hr size=1 noshade>Jetzt reicht der Bewerber bei seinem neuen AG das letzte Arbeitszeugnis nach. Womit hat er zu rechnen, wenn der neue AG das prüft und mit dem Lebenslauf abgleicht? <hr size=1 noshade>
Dass der neue AG neugierige Fragen stellt ...?
Auf rechtlicher Schiene ist wohl nichts zu befürchten.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Kündigung in der Probezeit ist natürlich auch möglich.
Denn wer es mit dem Lebenslauf nicht so genau nimmt, nimmt es vielleicht mit dem neuen Job auch nicht so genau.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
schlicht vergessen
Na klar
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Wie gesagt, am Endes des Tages spielts wohl keine Rolle.
Der Lebenslauf wurde noch in der Probezeit, also vor der Degradierung, geschrieben, da bereits zu diesem Zeitpunkt Bewerbungen versendet wurden.
Nachher wurde immer nur das Datum angepasst. Selten dämlich, ja!
Die Person fragt sich nun, was Ihn potenziell erwartet und darüber hinaus,
Auch wenn das keine Rechtsfrage mehr ist, wie er damit umgeht.
Sollte derjenige in die Offensive gehen und seinen neuen AG noch vor Beginn der Tätigkeit darauf hinweisen? Macht es überhaupt einen Unterschied?
Auffallen wirds ja so oder so...
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Warum sollte es erheblich sein, das du irgendwann in Vorzeit mal auf Veranlassung von Arbeitgeber A zum Junior Marketing Manager wurdest?
Derzeit bist du auf Veranlassung von Arbeitgeber A ja Marketing Manager.
Bei dem neuen Arbeitgeber B bist Du XYZ.
quote:<hr size=1 noshade>(Gründe wohl unerheblich). <hr size=1 noshade>
Nö, nicht wenn der neue Arbeitgeber fragt "Weshalb war das denn so?"
Dann sollte man eine entsprechende Antwort vorweisen können.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Hallo, da habe ich mich nicht präzise genug ausgedrückt.
Die aktuelle Funktionsbezeichnung ist immer noch Junior.
Im Lebenslauf wurde das aber dann nicht mehr als neue Tätigkeit aufgenommen. Also konkret:
Ab Zeitpunku x bis Y: marketing Manager bei Unternehmen A
Ab Zeitpunkt Y bis jetzt Junior Marketing Manager bei Unternehmen A
Ab Zeitpunkt Y fehlte demnach damals im Lebenslauf
Sorry für das Missverständnis!
Gruß
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verständnisfrage:
wodrin besteht der unterschied zwischen
marketing manager
und
junior marketing manager ?
Vornehmlich im Gehalt
Die ausgeübten Tätigkeiten waren letztlich identisch.
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quote:
Vornehmlich im Gehalt
Die ausgeübten Tätigkeiten waren letztlich identisch.
wo ist dann das problem ?
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