Lehre - Arbeitszeit/Nachtzuschlag

17. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
haggo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lehre - Arbeitszeit/Nachtzuschlag

Hallo,

ich bin gerade in einer Ausbildung zum Bäcker im dritten Jahr, jedoch seit kurzem in einem neuen Betrieb.
Meine wöchentlichen Stunden belaufen sich auf 46 bis 50 Std. bei einer 6-Tage Woche.
Nun habe ich ein paar Fragen zu denen ich leider bis jetzt nirgends Passendes gefunden habe. Ich bin volljährig, daher frage ich hier, weil ich sonst immer nur Regelungen für minderjährige Azubis gefunden habe.

- Ist der AG verpflichtet mir die Überstunden auszuzahlen/Urlaub, bzw. darf ich er mich sechs Tage arbeiten lassen? (im Vertrag 40 Std/Woche und keine Angaben über 6-Tage Woche oder dergleichen)

- Ist der AG verpflichtet mir Nachtzuschlag zu zahlen auch wenn ich in der Ausbildung bin?

- wie ist das geregelt von wegen jeden zweiten samstag frei haben?

wäre super wenn mir da jemand weiter helfen könnte!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ist der AG verpflichtet mir die Überstunden auszuzahlen/Urlaub


Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__17.html Absatz 3

quote:
darf ich er mich sechs Tage arbeiten lassen? (im Vertrag 40 Std/Woche und keine Angaben über 6-Tage Woche oder dergleichen)


Ja, darf er. Ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz.

quote:
Ist der AG verpflichtet mir Nachtzuschlag zu zahlen auch wenn ich in der Ausbildung bin?


Entweder Nachtzuschlag oder bezahlt frei. Ergibt sich auch aus dem Arbeitszeitgesetz (quote:
wie ist das geregelt von wegen jeden zweiten samstag frei haben?


Da Samstage zu den normalen Werktagen gehören, wüsst ich jetzt nicht, was du meinst.

Aber deine Arbeitszeit pro Woche ist, wenn sie ständig über 48 Stunden geht, so nicht okay.

MfG

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