Hallo zusammen,
vorab: Mir sind die Threads bekannt, in denen es Fragen rund um das Führungszeugnis gibt. Mir sind die Basics (Unterschied BZR vs Führungszeugnis vs erweitertes F.) bewusst. Trotzdem habe ich ein paar Fragen, die ich mir bislang nicht beantworten konnte.
Vorgeschichte:
Ich habe aktuell eine Verurteilung wegen eine Beleidigung (Verurteilung zu 20 Tagessätzen) und einen laufenden Prozess wegen Landfriedensbruchs. Dieser ist zwar schon vier Jahre her, das Verfahren zieht sich aber wie Gummi. Im Falle einer Veurteilung droht mit eine Strafe von definitiv unter 90 Tagessätzen, die dann ja aber auch im Führungszeugnis stünde, da sie die zweite innerhalb der relevanten Zeit wäre.
Nun meine Fragen:
1) Ist eine Verbeamtung definitiv vom Tisch, unabhängig von der Veurteilung im zweiten Fall, da die Behörde ja auch einen BZR-Auszug vornimmt in Bezug auf die Verbeamtung?
2) Kann ich nach dem Studium in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) gehen oder scheitert das an der dort vorgenommen Verbeamtung auf Probe?
3) Inwiefern gestaltet es sich, wenn ich nicht verbeamteter Lehrer werden kann, mit der einfachen Anstellung als Lehrer? VIele Bundesländer nehmen dies ja ohnehin nur noch so vor, dass sie gar nicht verbeamten. Ist eine Anstellung auch mit BZR- und/oder Führungszeugnis-Eintrag möglich?
Vielen Dank und beste Grüße
-- Editiert von Moderator am 06.02.2020 16:35
-- Thema wurde verschoben am 06.02.2020 16:35
Lehrerberuf mit strafrechtlicher Vorgeschichte
6. Februar 2020
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Frage vom 6. Februar 2020 | 16:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lehrerberuf mit strafrechtlicher Vorgeschichte
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#1
Antwort vom 6. Februar 2020 | 16:44
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
Fragen, die darauf hinauslaufen, ob etwas möglich sei, sind hier aus dem Forum im Grunde nicht zu beantworten. Dass die Wahrscheinlichkeit bei vorliegenden Verurteilungen nicht gerade besser werden, ist dir ja selbst klar.
Ggf. könnte dir eine einschlägige Gewerkschaft für dein Gebiet und Bundesland besser helfen.
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