Leiharbeiter vertragsaufhebung

22. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go486717-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Leiharbeiter vertragsaufhebung

Ich habe ein problem ich möchte leihfirma vertragsaufhebung machen habe noch 20 urlaubstage
Werden die mir ausgezahlt oder die leihfirma sagen nein das machen wir nicht? Weil das ist schon eine mänge.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie wollen einen Aufhebungsvertrag vereinbaren? Das Problem beginnt ja damit, ob die Leihbude das auch will. Die muss der Aufhebung ja nicht zustimmen. Ansonsten muss Urlaub, der nicht genommen werden kann, bei Beendigung des Vertrags ausgezahlt werden. Alternativ darf der Arbeitgeber aber eben auch freistellen während der Kündigungsfrist.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

In einem Aufhebungsvertrag kann alles vereinbart werden, auch die nicht Auszahlung des Urlaubs.
Wenn der Arbeitgeber das nicht will, bleiben 2 Möglichkeiten.

1. Die bittere Pille schlucken und ohne Urlaub den Vertrag annehmen
2. Ganz normal, unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen und den Resturlaub beantragen. *

* Sollte der Urlaub aus wichtigen betrieblichen Gründen nicht erteilt werden können, muss der Urlaub dann ausbezahlt werden.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Auf Urlaub darf man nichts verzichten. Also gibt es hier zwei Wege:
https://www.hensche.de/Aufhebungsvertrag_Checkliste_Aufhebungsvertrag_Fallstricke_Checkliste.html

Zitat:
Wenn Sie bis zur Ver­trags­be­en­di­gung von der Ar­beit frei­ge­stellt wer­den, können Sie in den Auf­he­bungs­ver­trag auf­neh­men, dass die Frei­stel­lung un­ter An­rech­nung auf of­fe­ne Ur­laubs­ansprüche gewährt wird. Dann wird der Ur­laub mit der Frei­stel­lung „in Na­tur" erfüllt.

Wenn Sie da­ge­gen nicht frei­ge­stellt wer­den oder wenn die Zeit bis zur Ver­trags­be­en­di­gung zu kurz ist, um den Ur­laubs­an­spruch in Na­tur zu gewähren, ist der Ar­beit­ge­ber ver­pflich­tet, den Ur­laub ab­zu­gel­ten.

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#4
 Von 
go486717-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Sie wollen einen Aufhebungsvertrag vereinbaren? Das Problem beginnt ja damit, ob die Leihbude das auch will. Die muss der Aufhebung ja nicht zustimmen. Ansonsten muss Urlaub, der nicht genommen werden kann, bei Beendigung des Vertrags ausgezahlt werden. Alternativ darf der Arbeitgeber aber eben auch freistellen während der Kündigungsfrist.

Also sie akzeptieren den aufhebungsvetrag aber müssen die oder gibs da ne lücke wo die sagen das ich den resturlaub nicht bekomme?

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Nein, es gibt keine Lücke. Das Gesetz ist an der Stelle eindeutig, Entweder Freistellung oder Bezahlung.

Zitat:
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Grundsätzliche Frage: Woher stammen die 20 Urlaubstage?
Aus 2017 oder auch schon aus 2018?

Zur Beendingung des Arbeitsverhältnisses gibt es immer 3 Möglichkeiten:

Der Arbeitgeber kündigt den Arbeitsvertrag.
Du kündigst den Arbeitsvertrag.
Beide Parteien schließen einen Aufhebungsvertrag.

In alle 3 Fällen kann es dazu kommen, dass Urlaub nicht ausgezahlt wird weil Du beispielsweise nach deiner Kündigung noch deinen Resturlaub bis zum Ende der Kündigungsfrist nehmen kannst, weil der Arbeitgeber nach der Kündigung unter Anrechnung deiner Urlaubstage freistellt oder ihr das in einem Aufhebungsvertrag so vereinbart.

Daher die grundsätzliche Frage: Wer möchte das Du das Unternehmen verlässt? Du oder die Leiharbeitsfirma?

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#7
 Von 
go486717-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
Grundsätzliche Frage: Woher stammen die 20 Urlaubstage?
Aus 2017 oder auch schon aus 2018?

Zur Beendingung des Arbeitsverhältnisses gibt es immer 3 Möglichkeiten:

Der Arbeitgeber kündigt den Arbeitsvertrag.
Du kündigst den Arbeitsvertrag.
Beide Parteien schließen einen Aufhebungsvertrag.

In alle 3 Fällen kann es dazu kommen, dass Urlaub nicht ausgezahlt wird weil Du beispielsweise nach deiner Kündigung noch deinen Resturlaub bis zum Ende der Kündigungsfrist nehmen kannst, weil der Arbeitgeber nach der Kündigung unter Anrechnung deiner Urlaubstage freistellt oder ihr das in einem Aufhebungsvertrag so vereinbart.

Daher die grundsätzliche Frage: Wer möchte das Du das Unternehmen verlässt? Du oder die Leiharbeitsfirma?

Ich will die leiharbeitsfirma verlassen die betrügen nur
Das sind die neuen urlaubstage von2018 und was heißt freistellen?

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#8
 Von 
go486717-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
Grundsätzliche Frage: Woher stammen die 20 Urlaubstage?
Aus 2017 oder auch schon aus 2018?

Zur Beendingung des Arbeitsverhältnisses gibt es immer 3 Möglichkeiten:

Der Arbeitgeber kündigt den Arbeitsvertrag.
Du kündigst den Arbeitsvertrag.
Beide Parteien schließen einen Aufhebungsvertrag.

In alle 3 Fällen kann es dazu kommen, dass Urlaub nicht ausgezahlt wird weil Du beispielsweise nach deiner Kündigung noch deinen Resturlaub bis zum Ende der Kündigungsfrist nehmen kannst, weil der Arbeitgeber nach der Kündigung unter Anrechnung deiner Urlaubstage freistellt oder ihr das in einem Aufhebungsvertrag so vereinbart.

Daher die grundsätzliche Frage: Wer möchte das Du das Unternehmen verlässt? Du oder die Leiharbeitsfirma?

Ich will die leiharbeitsfirma verlassen die betrügen nur
Das sind die neuen urlaubstage von2018 und was heißt freistellen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von go486717-34):
Das sind die neuen urlaubstage von2018


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