Hallo zusammen,
wir sind eine Gruppe von ca. 20 Leuten, welche über eine Zeitarbeitsfirma bei einem Kunden eingesetzt sind.
Wir arbeiten 40 Stunden, bekommen aber nur 35 Stunden ausbezahlt und der Rest geht auf ein Zeitkonto.
Nun hatten wir letzte Woche 2mal das Problem, dass uns der Kunde vorzeitig (ca. 5 Stunden vor Arbeitsende) nach Hause schickte, da keine Arbeit mehr vorhanden war.
Die Zeitarbeitsfirma will uns nun diese Stunden vom Zeitkonto abziehen.
Im Tarif- und auch im Arbeitsvertrag ist hierzu nichts geregelt.
Meine (Unsere) Frage:
Ist das wirklich zulässig? Denn wir sind ja anwesend und unsere Arbeitskraft wird auch zur Verfügung gestellt.
Stundenlange Suche im Internet, Anrufe bei BZA, Gewerkschaft, Arbeitskammer führte zu keinem Erfolg, da sich keiner für zuständig hält.
Bin für jede Antwort sehr dankbar.
Tina
Leiharbeitnehmer
Ist der Kunde berechtigt Euch nach Hause zu schicken? Wird das vom AG toleriert?
Gibt es nicht einen Vorarbeiter Vorort, der über Arbeitsende zu entscheiden hat?
Hallo Ortillia,
der Kunde sagt, wenn er länger als 3 Stunden keine Arbeit für uns hat, müsse er uns nach Hause schicken.
Diese Entscheidung - uns dann nach Hause schicken - wird uns durch den Abteilungsleiter mitgeteilt.
Der AG - die Zeitarbeitsfirma - toleriert dies insoweit, dass Sie uns die Fehlstunden dann vom Zeitkonto abzieht.
Tina
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
... toleriert dies insoweit, dass Sie uns die Fehlstunden dann vom Zeitkonto abzieht
...
'toleriert' ist gut
- es geht ja auf eure kosten. die frage ist, welchen anspruch ihr gegenüber eurem AG habt. üblich ist, dass der AG dafür zu sorgen hat, dass genügend arbeit da ist - wenn nicht, ist er im 'annahmeverzug' wie das so schön heißt.
wie zeitarbeitsfirmen arbeiten und organisiert sind, weiß ich letztlich nicht. aber es müsste und sollte geregelt sein. auch die sache mit dem zeitkonto bedarf ja einer grundlage - wie es gefüllt wird, wie es abgebaut wird. vielleicht steht dort entscheidendes?
Quote:
--------------------------------------------------------------------
der Kunde sagt, wenn er länger als 3 Stunden keine Arbeit für uns hat, müsse er uns nach Hause schicken.
--------------------------------------------------------------------
Dann gehe ich davon aus, daß dies bereits im Vorfeld durch den AG so vorgegeben wurde.
Quote:
---------------------------------------------------------------------
Die Zeitarbeitsfirma will uns nun diese Stunden vom Zeitkonto abziehen.
---------------------------------------------------------------------
Solange Dein Zeitkonto im positiven Bereich ist, kannst Du m.E. nichts dagegen machen.
Ins Minus dürfen die Konten allerdings nicht gehen. Hier tritt tatsächlich Annahmeverzug ein (danach googlen).
Hallo Ortillia,
also das mit der Vergütung sieht so aus:
Wir arbeiten regulär 40 Std/Woche und bekommen - lt. Arbeitsvertrag - 35 Std. bezahlt. Die restlichen Stunden gehen auf dieses Zeitkonto. In der Regel werden dann ja pro Woche 5 Stunden angespart. Da wir allesamt aber erst zum 15.1. in dieser Firma angefangen haben, ist das Zeitkonto natürlich noch recht leer. In dieser Zeit seit 15.1. wurden wir nun bereits 3 mal nach Hause geschickt und vergangenen Freitag brauchten wir erst gar nicht anfangen. Das sind nun: 1mal 4,5 Std., 1mal 3 Std., 1mal 5 Std. und 1 mal 7 Std.
Der AG sagt, dass wir zwar trotzdem unsere 35 Stunden/Woche bezahlt bekommen aber die Fehlstunden gehen vom Zeitkonto ab.
Der § zum Annahmeverzug sagt folgendes:
>> §615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
1. Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
2. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
3. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.>>
Abs. 1 kann ich noch nachvollziehen. Bei Abs. 2 und 3 komme ich ins Schleudern.
Habe vergangenen Freitag auch diverse Stellen wie BZA, Arbeitskammer, Gewerkschaft usw. angerufen aber keinerlei Auskunft hierzu erhalten.
Also: Wir bekommen zwar auf der einen Stunden unsere Stunden ganz normal bezahlt auch wenn wir diese nicht gearbeitet haben; bekommmen sie aber auf der anderen Seite vom Zeitkonto abgezogen.
Wir sind so schlau wie vorher.
Vielleicht kannst Du ja mit den Abs. 2 und 3 was anfangen.
Gruß
Tina
@blaubär49,
bzgl. dem Zeitkonto muss ich mich erst schlau machen. Hierzu liegt mir derzeit nichts schriftliches vor.
Das einzige was ich weiss ist, dass alles was über 150 Std. im Plus ist, ausgezahlt wird. Und dass das Zeitkonto spätestens am Ende eines Jahres - sollte es im Minus sein - ausgeglichen sein muss.
Werde mich hierzu aber noch schlau machen und mich dann nochmals melden.
Tina
hallo zusammen,
also je länger ich den Paragraphen unten lese, desto eher komme ich zu folgendem Ergebnis:
Ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein bedeutet doch, dass der AG die STunden bezahlen muss, ohne dass ich die Stunden nacharbeiten muss. Wenn der AG aber die Fehlstunden von unserem Zeitkonto abzieht, kommt das doch einer Nachleistung gleich. (Nur dass ich die Stunden im voraus geleistet habe, aber das Ergebnis ist das gleiche. Zumindest für die Angestellen). Oder sehe ich das falsch.
Gruß
Tina
§615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
1. Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Tina,
schau hier mal nach, vielleicht beantwortet es die eine oder andere Frage:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitsausfall.html
Supi, vielen lieben Dank
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten