Leistung vom Arbeitsamt zwecks Fortbildung

1. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Bobes
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)
Leistung vom Arbeitsamt zwecks Fortbildung

Hallo an alle,

ich benötige hilfe, ich bin seit 08/04 Arbeitslos, ich würde mich gerne weiterbilden um mich für den Arbeitsmarkt interessanter zu machen, das Arbeitsamt sagt aber das ich noch zu jung sei um leistung zu beziehen( Lehrgangskosten ), da ich meine Ausbildung vor ca. 1 1/2 Jahren abgeschlossen habe.
Ist es gesetzlich geregelt das man nur ab einem bestimmten Alter gefördert wird???
Ich bin dankbar für jeden Tip.

Grüße




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jenny770
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

In den allermeisten Fällen, steht einem eine Weiterbildung ab einem Jahr Arbeitslosigkeit zu. Du bist ja auch noch jung und für den ersten Arbeitsmarkt noch verfügbar. Ich kann Dir trotzdem raten, wenn Du Dich unbedingt weiterbilden willst, kümmere Dich selber um eine Weiterbildungsstätte mit der dazugehörigen Maßnahmenummer und gehe dann nochmal zum Arbeitsamt und nerve sie richtig, dass Du diese Weiterbildung unbedingt machen willst und musst, weil es Dich auf den Arbeitsmarkt einfach weiter bringt und Du dem Arbeitsamt damit schneller hilfst, wieder in Arbeit zukommen. So habe ich es immer getan. Du musst ihnen alles schon komplett fertig auf den Tisch packen und sehr ernergisch sein und ihnen echt glaubhaft machen dass es sich für das Arbeitsamt Lohnt Geld für diese Weiterbildung zubezahlen.

Gruß Jenny

-- Editiert von Jenny770 am 02.11.2004 12:30:58

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