(Leistungsabhängige) Bonuszahlung trotz Kündigung - wie bekommen?

12. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
msn503314-42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
(Leistungsabhängige) Bonuszahlung trotz Kündigung - wie bekommen?

Guten Tag!

Schön, dass ich hier her gefunden habe, das Forum sieht echt gut und kompetent aus!
Das ist mein erstes Arbeitsrechtliches Problem in meinem Leben...darum bitte ich um Hilfe:

In meinem Arbeitsvertrag ist davon die Rede, dass mir eine Bonuszahlung zusteht. Diese Bonuszahlung bezieht sich auf Leistung im laufenden Jahr (Zielvereinbarungen eingehalten) und nicht auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Leider steht im Arbeitsvertrag, dass mir der Bonus nur dann ausgezahlt wird, wenn ich nicht bis zum Zeitpunkt der Auszahlung kündige.

Ich muss wegen Wegzug meinen Arbeitsvertrag anfang nächsten Jahres kündigen. Das bedeutet: Das Jahr 2018 war ich durchgehend beschäftigt, sodass mir der Bonus an sich vollens zustehen würde. Doch leider steht im Vertrag wie gesagt der Paragraph, wonach der Bonus erst bis spätestens Ende März ausgezahlt wird, falls ich nicht aus der Firma ausscheide bis dahin.

Meiner Meinung nach ist das nicht rechtens. Wie sollte ich hier vorgehen? Erst einmal ganz normal den Sachverhalt nach meiner Kündigung ansprechen? Hätte ich mit sowas auch bei einer Klage gute Erfolgschancen?

Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Warum sollte das nicht rechtens sein? Ihr habt doch den Vertrag beide unterschrieben.

Da stehst Du IMHO auf verlorenem Posten.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von msn503314-42):
Wie sollte ich hier vorgehen?

Ob die Klausel rechtens ist, erfährt man, wenn man den Wortlaut der Klausel prüfen lässt.


Grundsätzlich ist es jedoch erlaubt, das man die Belohnung auch an ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis knüpft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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