Hallo zusammen!
Ich habe vor 14 Tagen wie aus dem nichts nach 8 Jahren meine Kündigung als Pflegedienstleiter eines ambulanten Pflegedienstes erhalten. Kündigungsschutzklage läuft, eine vorherige Abmahnung fand nicht statt!
Da mein Anwalt leider derzeit in Urlaub ist, wie ungünstig :-(, nun meine Frage:
Mein Arbeitgeber will mich ab sofort nur noch als normale Pflegekraft einsetzen, ohne leiterische Funktion und ich soll auch andere Dienstzeiten, wie z. B. Spätdienste, übernehmen, welche ich vorher nie gefahren bin. Darf er das???
Einen Arbeitsvertrag hatte ich nie erhalten...
Er bezieht sich hierbei auf sein Direktionsrecht...
-- Editiert am 02.09.2009 13:51
Leistungsbezogene Kündigung und Degradierung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Grundsätzlich gelten auch die die "Degradierung" die Kündigungsfristen wie bei einer Kündigung. Da kann und sollte jedoch der Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.
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@Poohbear
Hier versucht der AG offensichtlich seit der Kündigung auch noch zu mobben. Eine einseitige Änderung des AV ist nicht zulässig, auch nicht, wenn eine Kündigung erfolgt ist. Ein Vertrag besteht auch mündlich. Es ist Problem des AG die Bedingungen nachzuweisen, da er verpflichtet gewesen wäre, spätestens 4 Wochen nach Antritt der Arbeit einen schriftlichen Vertrag nachzureichen.
Durch die lange Zeit wird es recht einfach, die tasächlichen Aufgaben, Funktionen, Rechte und Arbeitszeit nachzuweisn.
Ich würde abwarten, bis der Anwalt aus dem Urlaub zurück ist und mich notfalls bis dahin krankschreiben lassen. Zumindest würde ich mich nicht o behandeln lassen und das mit der Kündigung im Rücken. Dem Arzt kann man die Situation erklären und auch wie fertig man deshalb ist. Das ist besser als rumzuschwindeln.
Wieder so ein AG, der wohl nicht weiss, dass es keine Sklaven mehr gibt.Pffff
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
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Danke erstmal für die Antworten!
Da mein Anwalt leider bis zum 15.09.2009 in Urlaub ist habe ich ja leider das Problem...
War auch vorher teilweise mit zur Pflege beim Patienten, habe auch Gestern schon einen Antrag auf Einstweilige Verfügung beim AG gestellt, wird leider erst am 11.09.2009 entschieden.
Einen Krankenschein würde ich nur ungern in Betracht ziehen, bin Heute noch mal zum Gespräch geladen, bin mal gespannt was kommt...
Kranki melden kann man sich ja jederzeit...
Wie gesagt Chef beruft sich auf sein Direktionsrecht, wenn man googelt wäre es sogar so möglich. Ist leider alles etwas schwammig...
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ich bin auch der meinung, dass das direktionsrecht hier nicht greift.
m.e. solltest du schriftlich gegen die degradierung protestieren und gleichzeitig mitteilen dass du die übertragene arbeit vorerst und unter dem vorbehalt gerichtlicher überprüfung fürs erste tust. damit man dir nicht arbeitsverweigerung vorwerfen kann.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
Werde heute erstmal arbeiten und hören was er will, ansonsten werde ich meine persöhnlichen Konsequenzen ziehen...verarschen lassen will ich mich nicht. Notfalls werde ich noch wegen Mobbing klagen.
Warum haben auch Anwälte Urlaub ??? ;-)
apropos mobbing: mobbing ist kein arbeitsrechtlicher begriff, sondern eine bewertung vieler einzelaspekte. und du musst mobbing beweisen! also unbedingt ein mobbing-tagebuch führen und penibel alle vorkommnisse aufschreiben. täglich. im positiven wie im negativen fall. und vielleicht gibt es bei euch in der nähe eine mobbing-beratungsstelle.
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