Leistungszulage streichen

4. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
123hansel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)
Leistungszulage streichen

Hallo zusammen,
Ich arbeite seit 10 Jahren in einer Firma, seit ich dort anfing gibt es dort eine AT Zulage, die nach einigen Jahren in Leistungszulage umbenannt wurde. Diese soll nun gestrichen werden.
In meinem Arbeitsvertrag steht unter dem Punkt "Vergütung"
folgendes :
.... dieses Jahresgehalt setzt sich wie folgt zusammen:
a.Bruttomonatsgrundgehalt
b.Leistungszulage

Nun zu meiner Frage : Kann man diese Leistungszulage so ohne weiteres streichen oder ist das nicht rechtens?

Danke für eure Antworten

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von 123hansel am 04.08.2014 02:09

Kann man diese Leistungszulage so ohne weiteres streichen oder ist das nicht rechtens?

Dir steht die Zulage vertraglich zu. Würde man diese Streichen, so würde man sich nicht an den geschlossenen Arbeitsvertrag halten.
Grundsatz aller Verträge heißt: Verträge sind einzuhalten.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Frage ist doch, woran die Leistungszulage geknüpft ist.

wirdwerden

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""

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#3
 Von 
123hansel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Frage ist doch, woran die Leistungszulage geknüpft ist.

Als solches ist sie ja, meiner Meinung ein LOhnbestandteil.
Diese Zulage setzt sich aus Einsetzbarkeit, Qualität der erbrachten Arbeit usw zusammen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119634 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Als solches ist sie ja, meiner Meinung ein LOhnbestandteil. <hr size=1 noshade>

Und wie genau hat man das im Vertrag formuliert.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
123hansel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

also im vertrag steht drin, unter Vergütung :

Das Entgelt wird unter der Berücksichtigung der vereinbarten Wochenarbeitszeit von XX Stunden wie folgt festgelegt :

Der Brottojahreslohn beträgt XX €

Dieses Jahresgehalt setzt sich wie folgt zusammen :

a. Bruttomonatsgrundgehalt

b. Leistungszulage

-----------------
""

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Der Brottojahreslohn beträgt XX €

Dieses Jahresgehalt setzt sich wie folgt zusammen :

a. Bruttomonatsgrundgehalt

b. Leistungszulage


Es ist vielleicht noch nicht ganz klar. Da steht also:
Der Bruttojahreslohn beträgt a + b. Und jetzt will der AG b streichen?

Oder in fiktiven Zahlen:

der Bruttojahreslohn beträgt 40000 Euro und setzt sich zusammen aus

a) 2500 Bruttomonatsgehalt (12 x 2500 = 300000euro)
b) 833,33 Leistungszulage (12 x 833,33 = 100000euro)

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#7
 Von 
123hansel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

Es ist vielleicht noch nicht ganz klar. Da steht also:
Der Bruttojahreslohn beträgt a + b. Und jetzt will der AG b streichen?

ja genau, so wie es es geschrieben habe steht es im vertrag.
und der punkt b soll wegfallen.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
123hansel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

ob es eine umstrukturierung der gehälter werden soll ist hier noch in der schwebe.
diese leistungszulage soll aber definitiv wegfallen, ob dann der grundlohn angepasst wird, weiss ich net, das is noch in der schwebe, aber ich gehe davon aus das es selbst bei einer anpassung zu nem minus führen wird, was das gehalt angeht.

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""

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie haben einen Vertrag geschlossen, der nur gilt, weil Sie und der Arbeitgeber unterschrieben hat. Wenn also der Arbeitgeber Ihren Vertrag ändern will, dann kann er das auch nur mit Ihrer Zustimmung.
Ein Betriebsrat könnte hier helfen.
Ansonsten wäre es hier schon hilfreich, wenn Sie und Ihre Kollegen sich einig sind, dass Sie sich das nicht gefallen lassen wollen.


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